1236/J

 

 

 

 

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Arbeit und Soziales

 

betreffend Reform der Sozialversicherungen

 

 

Wie einem Presseartikel vom 4. September 1996 zu entnehmen ist, soll eine " neuerliche

Durchleuchtung der 28 Sozialversicherungsanstalten durch unabhängige Experten" erfolgen.

Dies obwohl die seinerzeit in Auftrag gegebene Häussermann-Studie, welche sinnvoll

scheinende Änderungsstrategien anbietet, nicht umgesetzt wurde und deren Nichtumsetzung

auch nicht begründet wurde.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1. Wann wurde die Häussermann-Studie in Auftrag gegeben, wann lag ihr Ergebnis vor

und wie hoch waren die Kosten dieser Studie?

 

2. Welche Anregungen aus der Häussermann-Studie wurden wahrgenommen und in

welcher Form umgesetzt?

 

3. Welchen Anregungen der Häussermann-Studie wurde nicht nahe getreten und aus

welchen Gründen?

 

4. An wen wird die neuerliche Studie vergeben, wann wird sie fertiggestellt sein und wie

hoch werden die Kosten dieser Studie sein?

 

5. Gibt es einschränkende Rahmenbedingungen für diese Studie wie etwa eine

Nichtzusammenlegung einzelner Sozialversicheungsträger oder ähnliche mehr?

 

6. Was war der Anlaß neuerlich eine Studie in Auftrag zu geben und ist damit zu

rechnen, daß den Empfehlungen dieser Studie mehr entsprochen wird als jenen der

Häussermann-Studie?