1236/J
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Arbeit und Soziales
betreffend Reform der Sozialversicherungen
Wie einem Presseartikel vom 4. September 1996 zu entnehmen ist, soll eine " neuerliche
Durchleuchtung der 28 Sozialversicherungsanstalten durch unabhängige Experten" erfolgen.
Dies obwohl die seinerzeit in Auftrag gegebene Häussermann-Studie, welche sinnvoll
scheinende Änderungsstrategien anbietet, nicht umgesetzt wurde und deren Nichtumsetzung
auch nicht begründet wurde.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wann wurde die Häussermann-Studie in Auftrag gegeben, wann lag ihr Ergebnis vor
und wie hoch waren die Kosten dieser Studie?
2. Welche Anregungen aus der Häussermann-Studie wurden wahrgenommen und in
welcher Form umgesetzt?
3. Welchen Anregungen der Häussermann-Studie wurde nicht nahe getreten und aus
welchen Gründen?
4. An wen wird die neuerliche Studie vergeben, wann wird sie fertiggestellt sein und wie
hoch werden die Kosten dieser Studie sein?
5. Gibt es einschränkende Rahmenbedingungen für diese Studie wie etwa eine
Nichtzusammenlegung einzelner Sozialversicheungsträger oder ähnliche mehr?
6. Was war der Anlaß neuerlich eine Studie in Auftrag zu geben und ist damit zu
rechnen, daß den Empfehlungen dieser Studie mehr entsprochen wird als jenen der
Häussermann-Studie?