1244/J

 

 

 

 

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Arbeit und Soziales

 

betreffend Aktenbearbeitung bei den Pensionsversicherungsanstalten

 

 

Bei den Pensionsversicherungsanstalten wurde in den letzten Jahren durch mehrfache

Änderungen des Pensionsrechtes eine enorme Mehrbelastung hervorgerufen. Auch der EU-

Beitritt und die Änderung bzw. Erweiterung anderer internationaler Sozialabkommen haben

zu Mehrbelastungen bei den Berechnung der Pensionsversicherungsanstalten geführt. Dazu

kommt noch die Mehrbelastung im Zusammenhang mit dem möglichen Nachkauf von

Schul- und Studienzeiten. Eine Grüne Anfrage aus dem Jahr 1994 in ähnlichen

Zusammenhang hat sowohl eine hohe Anzahl von Doppelberechnungen als auch lange

Wartezeiten aufgezeigt. Weiters hat sich durch die Angaben der Überstunden gezeigt, daß

die Auslastung der einzelnen Pensionsversicherungsanstalten äußerst ungleich zu sein

scheint, da beispielsweise bei der Sozialversicherungsanstalt der Bauern zusätzliche 2.833

Fälle ohne Überstunden und zusätzlichem Personalaufwand bewältigt werden konnten,

während die Mehrkosten, resultierend aus Überstunden bei der Pensionsversicherungsanstalt

der Angestellten im zweiten Halbjahr 1993 allein 9,4 Millionen Schilling verursachten.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1. Wie lange sind bei den verschiedenen Pensionsversicherungsanstalten derzeit die

Wartezeiten auf einen Pensionsbescheid?

 

2. Wie lange sind derzeit die Wartezeiten auf Pflegegeldeinstufung?

 

3. Wieviele Anträge auf Nachkauf von Schul- und Studienzeiten wurden bei den

einzelnen Pensionsversicherungsanstalten gestellt, wieviele davon wurden schon

bearbeitet; wann ist mit einer Bearbeitung der ausständigen Anträge zu rechnen; wie

lange ist die durchschnittliche Wartezeit ab Antragstellung auf Nachkauf,?

 

4. Wieviele Akte mußten im Laufe der letzten Jahre doppelt berechnet werden, da die

Gesetzesnovellen bzw. die internationalen Veränderung

Pensionsberechnungsänderungen zur Folge hatten?

 

 

5. Wie wird der Mehraufwand bei den Bearbeitungen bei den einzelnen

 

Pensionsversicherungsanstalten abgedeckt (Überstunden, Personalaufnahme,

 

Sonstiges)?