1288/J

 

 

 

 

der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Arbeit und Soziales

 

betreffend hohe Kostenzuschüsse der schwer defizitären Träger der Krankenversicherung zur

FSME-Impfung, erhebliches Einsparungspotential

 

 

Die schwer defizitären Träger der Krankenversicherung leisten noch immer jährlich hohe

Kostenzuschüsse zur umstrittenen FSME-Impfung, die sachlich nicht gerechtfertigt sind und

eingespart werden könnten.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

 

1) Gemäß S 132 c. Abs. 1 Z. 2 und Abs. 3 ASVG (BGBl. Nr. 647/1982, Art. II Z. 5) haben die

Träger der Krankenversicherung ab 1. Jänner 1983 Kostenzuschüsse zur "Impfung (aktive

Imunisierung) gegen die Frühsonmrmningoencephalitis'' (FSMe-Impfung) unter Bedachtnahme

auf ihre finanzielle Leistungsfähigkeit zu leisten.

Wie hoch waren die Kostenzuschüsse der einzelnen Träger der Krankenversicherung seit

1. Jänner 1983 zur FSMe-Impfung in Österreich, aufgeschlüsselt nach Träger der

Krankenversicherung, Zuschüsse pro Jahr, pro FSMe-Impfung und pro Versichertem, von 1983

bis einschließlich Mai 1996? Wie hoch waren bzw. sind die Impf-Honorare für die "Impf-

Ärzte"? Welche Belastungen sind den Kassen durch die Benützung der Ambulatorien und die

Tätigkeit der Impf-Ärzte noch entstanden?

 

 

2) Wurde die Zweckmäßigkeit der FSMe-Impfung und der Kostenzuschüsse von Ihrem Ressort

bzw. den Krankenkassen laufend oder gelegentlich überprüft? Wenn ja, wann und mit welchem

Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?

 

 

3) Die FSME-Impfung ist eine reine Indikationsimpfung. Die medizinische Indikation ist

streng zu stellen. Die Naturherdgebiete mit infizierten Zecken sind relativ klein und selten, in

der Regel beständig und lokalisiert. Nicht jeder Zeck ist dort infiziert (nur etwa jeder 500ste)

und nur ein Bruchteil der von infizierten Zecken gestochenen Menschen erkrankt mehr oder

weniger schwer an FSME (etwa 2-5%). Die Zahl der echten Risikopersonen wird auf etwa

 

250.000 Personen geschätzt. Als Folge der Angst- und Panikmache wurden bisher jedoch rund 6

Millionen Österreicher gegen FSMe geimpft. Halten Sie die FSMe-Impfung ohne die

erforderliche medizinische Indikation für eine "vordringliche Maßnahme zur Erhaltung der

Volksgesundheit" (Gesetzestext, 5 132 c Abs. 3)? Wie rechtfertigen die defizitären Träger der

Krankenversicherung ihre in die hunderte Millionen Schilling gehenden Kostenzuschüsse zur

FSMe-Impfung ohne vorliegende medizinische Indikation?

 

 

4) Im Frühjahr 1993 fiel der ungeimpfte oberösterreichische Präsenzdiener Thomas

Mitgutsch nach einem Zeckenstich ins Koma. Auslöser war nicht der Zeckenstich, sondern mit

hoher Wahrscheinlichkeit die passive Immunisierung mit Immun-Globulin, wie aus der

"Virusepidemiologischen Information Nr. 19/93 " hervorgeht. Die um diesen tragischen Fall auch

unter Beteiligung der Kassen trotzdem entfachte Impf-Hysterie führte sogar zu vorübergehenden

Engpässen beim FSMe-Impfstoff. In der Folge dieser Zecken-Hysterie wurden 1993 rund 2

Millionen FSMe-Impfungen verabreicht. Sehen Sie es als "soziale Maßnahme" an, massenhaft

medizinisch nicht indizierte FSMe-Impfungen durchzuführen, diese mit Kostenzuschüssen in

zwei- bis dreistelliger Millionenhöhe zu stützen, und dabei die Geimpften einem erheblichen

Risiko an Impfnebenwirkungen auszusetzen, an denen die Geimpften zu leiden und für deren

Folgekosten wieder die Kassen aufzukommen haben?

 

 

5) Der Bundesminister für Landesverteidigung teilte in seiner parlamentarischen

Anfragebeantwortung vom 31.1.1994, Nr. 5648/AB zu 5696/j, mit, daß in den letzten 15 Jahren

von 1979-1993 beim Bundesheer nur insgesamt 6 Präsenzdiener an FSMe erkrankten. Davon

waren 3 ungeimpft und 3 geimpft, wobei mit Ausnahme des Falles Mitgutsch keine bleibenden

Schäden auftraten. Halten Sie die Vorgangsweise der Kassen angesichts des geringen FSMe-

Infektionsrisikos beim Bundesheer in den letzten 15 Jahren und der Tatsache, daß von den

wenigen an FSMe Erkrankten die Hälfte gegen FSMe geimpft war, für zweckmäßig und

vertretbar?

6) Der parlamentarischen Anfragebeantwortung 227/AB vom 26.4. l996 zu 764/J vom 27.

2. 1996 der Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz ist zu entnehmen, daß

1994 in Oberösterreich insgesamt 20 FSMeFälle und 54 UAW-Fälle (gemäß 5 75

Arzneimittelgesetz (AMG) meldepflichtige und von Ärzten gemeldete Fälle von unerwünschten

Arzneimittelwirkungen) durch die FSMe-Impfung auftraten. Bei einer Durchimpfungsrate der

Oberösterreicher von 66% sind ca. 2/3 der 1.362.000 Einwohner geimpft und 1/3 (454.000)

ungeimpft. Wenn nur Ungeimpfte an FSMe erkrankt sind, gibt das ein Risiko von 20/4, 54 = 4,4

FSMe-Fälle auf 100.000 Ungeimpfte. Wenn sich 1994 ca. 1/4 der Einwohner (ca. 340.500) der

FSMe-Impfung unterzogen hat, gibt das ein Risiko von 54/3 ,405 = 15,86 UAW-Fälle auf

100.000 Geimpfte. Wurde 1994 in Oberösterreich weniger als 1/4 der Bevölkerung geimpft, war

das UAW-Risiko noch höher.

Welche Konsequenzen haben Sie aus der Tatsache gezogen oder werden Sie ziehen, daß

das Risiko für Geimpfte, an erheblichen meldepflichtigen Nebenwirkungen der FSME-Impfung

zu erkranken, größer sein kann als das Risiko für Ungeimpfte, an FSMe zu erkranken?

 

 

7) Aus der gleichen parlamentarischen Anfragebeantwortung vom 26.4. 1996 227/AB die

nachfolgend zusammengefaßten FSME-Fälle und die gemeldeten, gemäß 5 75 AMG

meldepflichtigen UAW-Fälle durch die FSME-Impfung in den letzten 6 Jahren 1990-1995

aufgelistet. Dazu kommt noch eine erhebliche Dunkelziffer an meldepflichtigen, nicht

 

gemeldeten UAW-Fällen. Sieht man von der Steiermark mit ihrer extrem hohen und dringend

aufklärungsbedürftigen Zahl von 220 FSMe-Fällen (obwohl die Durchimpfungsrate in den

FSMe-Gebieten über 80% beträgt und die meisten Risikopersonen geimpft sind) ab, so stehen

264 FSMe-Fällen nicht weniger als 180 UAW-Fälle durch die FSMe-Impfung gegenüber. ln

Oberöstereich und Salzburg war die Zahl der FSMe-Fälle und der UAW-Fälle gleich, in

vorarlberg gab es sogar mehr UAW-Fälle als FSMe-Fälle. Wien hatte mit 53 UAWFällen und

55 FSMe-Fällen fast gleich viele UAW-Fälle wie FSME-Fälle. Das gibt für Österreich ein

Verhältnis von nur 1,47: 1, für OÖ und Salzburg von 1:1, für Vorarlberg sogar 1: 1,75 und für

Wien von 1,04:1 .

 

Wurden Sie und wurden die Träger der Krankenversicherung im Hinblick auf S 132 c. Abs. 3

ASVG durch die Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz über die

außerordentlich hohe Zahl an meldepflichtigen Nebenwirkungen der FSMe-Impfung (S 75

AMG) informiert? Wenn ja, wann und was haben Sie unternommen n? Wenn nein, warum

nicht? Wurde der Hauptverband informiert und angehört? Wie hoch waren in etwa die Arzt-

und Krankenhauskosten für die Behandlung dieser UAW-Fälle als Folge der

Zeckenschutzimpfung?

 

Wie rechtfertigen Sie die FSME-Impfpropaganda der Krankenkassen und deren hohe

Kostenzuschüsse zur FSMe-Impfung angesichts dieser hohen Zahl an meldepflichtigen und von

Ärzten gemeldeten erheblichen Nebenwirkungen der FSME-Impfung?

 

 

8) Die Vollziehung des Impfschadensgesetzes erfolgt durch die Bundessozialämter. Wieviele

Impfschäden sind in den Jahren 1990 bis Mai 1996 an die Bundessozialämter herangetragen

worden, wieviele davon sind anerkannt bzw. nicht anerkannt worden, um welche Schadensfälle

hat es sich dabei gehandelt (Erkrankung anführen), und welche Kosten in Form von einmaligen

bzw. mehrmaligen Entschädigungszahlungen, Rentenzahlungen, Frühpensionen etc. sind daraus

erwachsen, jeweils aufgeschlüsselt nach Bundesländern und Jahren? Wie lauten diese Zahlen,

unterschieden nach Impfschäden, im Gefolge der aktiven FSMe-Impfung und der passiven

Immunisierung mit FSMeInmn-Globulin?

 

 

9) Schon im Jahre 1980 haben Untersuchungen von Prof. Möse (Vorstand des Hygieneinstitutes

der Universität Graz) an FSMe-Impflingen erhebliche, wenn auch leichtere Nebenwirkungen

der FSMe-Impfungen ergeben, die sicher in zahlreichen Fällen die Inanspruchnahme von Arzten

und eventuell auch Spitälern zur Folge hatten. Ähnliche Ergebnisse hat später (publiziert 1991)

auch Prof. Kunz (Vorstand des Instituts für Virologie der Universität Wien) erhalten.

Nachfolgend sind die von Prof. Möse berichteten Prozentsätze an Nebenwirkungen und die

daraus zu erwartenden Anzahlen an betroffenen Personen durch die FSMe-Impfung bei Impfung

von 4,4 Millionen Österreichern bis 1990 aufgeIistet:

 

Wie hoch schätzen Sie die sicher beachtlichen Kosten aus diesen Nebenwirkungen der

FSME-Impfung für die Kassen?

 

 

l0) Wie den Anfragebeantwortungen 227/AB vom 26.4.1996 zu 164/i vom 27.2. 1996 und

357/AB vom 21.5.1996 zu 347/J vom 21.3.1996 der Bundesministerin für Gesundheit und

Konsumentenschutz unmittelbar zu entnehmen ist, verfügt sie weder über Statistiken der FSME-

Erkrankungen noch über FSMe Impfstatistiken und auch nicht über Untersuchungen über die

Dauer des Impfschutzes durch den bereits seit 20 Jahren (seit 1976) im Handel bef-indlichen

FSMe-Impfstoff. Sie bezieht sich lediglich auf die von der Pharmaindustrie und von dem am

FSMe-Impfstoffumsatz beteiligten Univ.Prof. Dr. Christian Kunz herausgegebenen

"virusepidemiologischen Informationen".

 

Wie beurteilen Sie die Tatsache, daß der Bundesminister für Arbeit und Soziales zwar

gemäß S 132 c. Abs. 3 ASVG hinsichtlich der als "vordringliche Mai3nahme zur Erhaltung der

Volksgesundheit" festgelegten FSMe-Impfung (S 132 c.(1) Z.2 und (3>> "im Einvernehnen mit

dem Bundesminister für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz den Trägern der

Krankenversicherung nach Anhörung des Hauptverbandes durch Verordnung die Mitwirkung

durch Leistung eines Kostenzuschusses zu übertragen" hat, daß aber die Bundesministerin für

Gesundheit und Konsumentenschutz selbst nach 20 Jahren der Anwendung des FSME-

Impfstoffes für Massenimpfungen weder über verläßliche FSMe-Erkrankungs- und FSME-

Impfzahlen noch über Kenntnisse über die Dauer des Impfschutzes und somit über die

notwendigen Impfintervalle verfügt?

 

11) Verfügen Sie über die erforderlichen FSMe-Erkrankungs- und FSMeImpfzahlen sowie

zahlen über die Dauer des Impfschutzes? Wenn ja, wie lauten diese Zahlen für l983 - Mai l996,

aufgeschlüsselt nach Jahren? Wenn nein, warum nicht? Halten Sie es für richtig und unbefangen,

da-ß im Impfausschuß des Obersten Sanitätsrates der am FSMe-Impfstoffumsatz beteiligte

Erfinder des FSMe-Impfstoffes, Univ.-Prof. Dr. Christian Kunz, und die Gattin des FSME-

Impfstoffherstellers, Frau Univ.-Prof. Dr. Martha Eibl, saßen und die FSMe-Impfempfehlungen

einschließlich des äußerst kurzen Impfintervalles von nur 3 Jahren abgaben? Wurde hier nicht

auch ein medizinisch nicht gerechtfertigtes, aber äußerst lukratives Wiederholungsgeschäft für

die Herstellerfirma, den umsatzbeteiligten lmpfstofferfinder, und die Impf-Ärzte (Honorare), zu

denen der Impfstofferfinder und dessen Institut ebenfalls zählen, begünstigt?

 

 

12) Recherchen aus Anlaß der Berechnung der angeblichen Einsparungen durch die FSME-

Impfung (wofür der Autor Univ.-Doz. Dr. Bernhard Schwarz) vom Institut für Sozialmedizin

der Universität Wien sogar den PharmigPreis erhielt) haben ergeben, daß die von Univ.-Prof.

 

Dr. Kunz u.a. in den "virusepidemiologischen Informationen" und in wissenschaftlichen

Arbeiten publizierten hospitalisierten FSMe-Fälle - auf die sich die Bundesministerin für

Gesundheit und Konsumentenschutz beruft - zumindest für das Jahr 1990 nicht stimmen und

überhöht sind.

 

So ist es z.B. im Jahr 1990 zu Mehrfachzählungen von FSMe-Patienten durch Prof. Kunz

gekommen, wodurch aus tatsächlich 74 hospitalisierten FSMe-Patienten 87 hospitalisierte

FSMe-Fälle gemacht wurden. Für die Steiermark hat Prof. Kunz im gleichen Jahr 38

hospitalisierte FSMe-Fälle mitgeteilt, während es tatsächlich nur 20 hospitalisierte FSMe-Fälle

gab. Für Wien teilte Prof. Kunz nur 4 hospitalisierte FSME-Fälle mit, während es tatsächlich 10

gab, für Kärnten teilte er 12 mit, während es tatsächlich 17 gab.

 

Sind Ihnen diese erheblichen Unstimmigkeiten in den FSME-Daten zur Kenntnis gelangt? Wenn

ja, was haben Sie daraufhin unternommen? Wenn nein, werden Sie die notwendigen Erhebungen

im Hinblick auf S 132 c. Abs. 1 Z. 2 und Abs. 3 ASVG auch für die Jahre 1983 - 1995 oder

zumindest für die Jahre 1988 bis 1995 zur Richtigstellung der FSMe-Daten veranlassen und die

richtigen FSMe-Daten bekanntgeben? Wenn nein, warum nicht?

 

 

13) Ist Ihnen bekannt, daß die von Univ.-Doz. Dr. Schwarz durchgeführten Berechnungen über

die angeblichen "Einsparungen" durch die aktive FSMeImpfung (1981-1990: 2.690 "verhinderte

Fälle"; eingesparte Tage: 13.450 Intensivstation, 72.630 Pflege im Krankenhaus, 161.400

Krankenstand; 770 Jahre nicht entstandener Produktivitätsausfall (Z.B. Frühpensionen), für 1991

- 2000 wurden jährlich 500 durch die FSMe-Impfung "verhinderte" FSMe-Fälle prognostiziert)

von falschen Voraussetzungen und unzulässigen Annahmen ausgehen, daher nicht stimmen und

auf reiner Spekulation beruhen? Wenn ja, welche Konsequenzen haben Sie im Hinblick auf die

von Ihnen den Trägern der Krankenversicherung zur FSMe-Impfung verordneten

Kostenzuschüsse und aus der FSMe-Impfpropaganda der Krankenkassen gezogen? Wenn nein,

wie erklären Sie sich diesen Informationsmangel in Ihrem Ressort und was werden Sie dagegen

unternehmen?

 

 

14) Wie lauten die gemäß 5 132 c. Abs. 3 ASVG erforderlichen Gutachten bzw. Stellungnahmen

bzw. Empfehlungen der Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend

die FSMe-Impfung im Hinblick auf das herzustellende Einvernehmen seit 1983 im Wortlaut?

 

 

 

15) Welche Verordnungen betreffend die FSMe-Impfung haben Sie seit 1982

erlassen? (Wortlaut bitte der Antwort beilegen)

 

 

16) Die FSMe-Impfung wurde im Jahre l982 mit Gültigkeit ab 1. Jänner 1983 als

"vordringliche Maßnahme zur Erhaltung der Volksgesundheit" gemäß S 132 c. Abs. 1 Z.2 und

Abs. 3 in das ASVG aufgenommen (BGBl. Nr. 647/1982, Art. II Z. 5).

 

Die 1982 bereits vorhandenen epidemiologischen Daten beweisen jedoch, daß die 1973 als

Feldversuch an Risikopersonen gestartete und 1976 bereits als Massenimpfung (zunächst

vorwiegend an Risikopersonen und bald darauf auch allgemein) eingeführte aktive FSME-

 

Impfung bis 1982, wo bereits etwa 1,5 Millionen Österreicher geimpft waren, keinerlei

nachweisbaren Erfolg gezeitigt hatte. Die nachfolgenden 4 Diagramme über die FSMe-Fälle in

Osterreich, Steiermark, Kärnten, und Niederösterreich 1970- 1982 belegen diese Tatsache:

 

Was hat den Bundesminister für Arbeit und Soziales 1982 veranlaßt, die bereits als

Massenimpfung praktizierte, epidemiologisch bis dahin evident unwirksam und mit zahlreichen

Nebenwirkungen (Untersuchungen von Prof. Möse von 1980) behaftete FSMe-Impfung als

''vordringliche Maßnahme zur Erhaltung der Volksgesundheit" in das ASVG aufzunehmen und

den Trägern der Krankenversicherung die Leistung von Kostenzuschüssen zur FSMeImpfung zu

verordnen?

 

 

17) "Anerkannte" Impfexperten wie Prof. Kunz, Prof. Kunze, Prof. Vutuc prognostizierten

immer wieder einen Rückgang der FSMe-Fälle durch die FSMe-Impfung auf 5 - 10 - 20 - 50

FSMe-Fälle pro Jahr..(siehe z.B. österr. Apotheker-Zeitung 46 (12) 21 . März 1992, S. 23 0;

Osterr. Ärztekammer "konsensus meeting" FSMe: Klinik und Prävention. Juli 1994; Kronen-

Zeitung ''Gesund" vom 11. Mai 1996, "Wissen kann vor Krankheit schützen" S. 10).

Die Realität ist allerdings eine völlig andere, wie den nachfolgend aufgelisteten FSMe-

Fällen 1990-1995 aus der Anfragebeantwortung 227/AB vom 26.4.1996 zu 164/i vom 27. 2.

1996 der Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz zu entnehmen ist:

 

Halten Sie es für richtig und vertretbar, daß von anerkannten Impfexperten immer wieder

falsche und unrealistische Zahlen über die FSMeImpfung und ihre Erfolge in die Öffentlichkeit

gebracht, die Nebenwirkungen der FSMe-Impfung verharmlost oder Oberhaupt bestritten und so

die Menschen und offenbar auch Ärzte animiert werden, die FSMe-Impfung ohne echte

 

medizinische Indikation in Anspruch zu nehmen bzw. zu verabreichen und dafür noch

Kostenzuschüsse von den schwer defizitären Krankenkassen zu begehren?

 

 

l 8) Meningoencephalitis und ähnliche Erkrankungen können viele Ursachen haben. Die

Diagnostik, daß es sich um eine Frühsonnermeningoencephalitis (FSME) durch Zeckenstich

handelt, erfol.gt in den weitaus meisten Fällen nur durch Antikörpernachweis. Eine

Untersuchung des stechenden Zecken auf FSMe-Viren erfolgt praktisch nie; oft ist nicht einmal

ein Zeckenstich sicher nachweisbar, sondern wird nur angenommen. Die FSME-Daten sind

daher sehr "weich".

Andererseits wird ein Patient, der nach der Erstimpfung an FSME erkrankt, als "ungeimpft"

gezählt, da man annimmt, daß noch kein ausreichender "Schutz" aufgebaut sei. Das hat zur

Folge, daß z.B. ein Patient, der die FSME-Impfung nicht verträgt (Fremdeiweiß) und deshalb an

meningoencephalitis oder ähnlichen Krankheiten erkrankt und bei dem sich als Folge der

Impfung FSME-Antikörper aufbauen, in die Statistik als "ungeimpfter FSME-Fall" durch

Zeckenstich eingeht und nicht als Impfgeschädigter durch die FSME-Inpfung.

 

Obwohl die Zahl der nach Erstimpfung an FSME erkrankten Patienten genauso leicht

ermittelt werden kann wie die Zahl der zweimal, dreimal oder öfter Geimpften und dennoch an

FSMe Erkrankten, werden in der Literatur immer nur die letzteren Zahlen angegeben und die

Zahl der Erstgeimpften, getrennt von der Zahl der wirklich Ungeimpften, bis heute beharrlich

verschwiegen. Für die Kontrolle der Nebenwirkungen und Arzneimittelsicherheit ist aber die

Kenntnis, wieviele der an FSMe Erkrankten waren das erste Mal geimpft und wieviele wirklich

ungeimpft, äußerst wichtig.

 

Sind Sie unter Bedachtnahme auf die hohen Kostenzuschüsse der Kassen in Wahrung Ihrer

Sorgfaltspflicht bereit, die Zahl der wirklich Ungeimpften und die Zahl der erstmals Geimpften

und an FSME Erkrankten für die Zeit von 1983-1995 festzustellen, aufgeschlüsselt nach

Bundesland und Jahren? Wenn ja, wie lauten diese Zahlen? Wenn nein, warum nicht?

 

 

19) Sind Sie bereit, die als "vordringliche Maßnahme zur Erhaltung der Volksgesundheit"

angesehene FSME-Impfung - weit häufiger als zur FSME kommt es übrigens zu.r Borreliose, die

ähnliche Erscheinungen aufweist und gegen die es keine Impfung gibt - aus dem ASVG (5 132

c. Abs. 1 Z. 2) ersatzlos zu streichen, ihre Verordnung betreffend die Kostenzuschüsse der

Träger der Krankenversicherung zur FSME-Impfung gemäß Abs. 3 aufgrund der Sachlage

zurückzunehmen und damit die schwer defizitären Träger der Krankenversicherung auch im

Hinblick auf das "Sparpaket" um hunderte Millionen Schilling ungerechtfertigter Ausgaben zu

entlasten? Wenn nein, warum nicht?

 

 

Statistiktabellen konnten nicht gescannt weden !!!