1288/J
der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Arbeit und Soziales
betreffend hohe Kostenzuschüsse der schwer defizitären Träger der Krankenversicherung zur
FSME-Impfung, erhebliches Einsparungspotential
Die schwer defizitären Träger der Krankenversicherung leisten noch immer jährlich hohe
Kostenzuschüsse zur umstrittenen FSME-Impfung, die sachlich nicht gerechtfertigt sind und
eingespart werden könnten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1) Gemäß S 132 c. Abs. 1 Z. 2 und Abs. 3 ASVG (BGBl. Nr. 647/1982, Art. II Z. 5) haben die
Träger der Krankenversicherung ab 1. Jänner 1983 Kostenzuschüsse zur "Impfung (aktive
Imunisierung) gegen die Frühsonmrmningoencephalitis'' (FSMe-Impfung) unter Bedachtnahme
auf ihre finanzielle Leistungsfähigkeit zu leisten.
Wie hoch waren die Kostenzuschüsse der einzelnen Träger der Krankenversicherung seit
1. Jänner 1983 zur FSMe-Impfung in Österreich, aufgeschlüsselt nach Träger der
Krankenversicherung, Zuschüsse pro Jahr, pro FSMe-Impfung und pro Versichertem, von 1983
bis einschließlich Mai 1996? Wie hoch waren bzw. sind die Impf-Honorare für die "Impf-
Ärzte"? Welche Belastungen sind den Kassen durch die Benützung der Ambulatorien und die
Tätigkeit der Impf-Ärzte noch entstanden?
2) Wurde die Zweckmäßigkeit der FSMe-Impfung und der Kostenzuschüsse von Ihrem Ressort
bzw. den Krankenkassen laufend oder gelegentlich überprüft? Wenn ja, wann und mit welchem
Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?
3) Die FSME-Impfung ist eine reine Indikationsimpfung. Die medizinische Indikation ist
streng zu stellen. Die Naturherdgebiete mit infizierten Zecken sind relativ klein und selten, in
der Regel beständig und lokalisiert. Nicht jeder Zeck ist dort infiziert (nur etwa jeder 500ste)
und nur ein Bruchteil der von infizierten Zecken gestochenen Menschen erkrankt mehr oder
weniger schwer an FSME (etwa 2-5%). Die Zahl der echten Risikopersonen wird auf etwa
250.000 Personen geschätzt. Als Folge der Angst- und Panikmache wurden bisher jedoch rund 6
Millionen Österreicher gegen FSMe geimpft. Halten Sie die FSMe-Impfung ohne die
erforderliche medizinische Indikation für eine "vordringliche Maßnahme zur Erhaltung der
Volksgesundheit" (Gesetzestext, 5 132 c Abs. 3)? Wie rechtfertigen die defizitären Träger der
Krankenversicherung ihre in die hunderte Millionen Schilling gehenden Kostenzuschüsse zur
FSMe-Impfung ohne vorliegende medizinische Indikation?
4) Im Frühjahr 1993 fiel der ungeimpfte oberösterreichische Präsenzdiener Thomas
Mitgutsch nach einem Zeckenstich ins Koma. Auslöser war nicht der Zeckenstich, sondern mit
hoher Wahrscheinlichkeit die passive Immunisierung mit Immun-Globulin, wie aus der
"Virusepidemiologischen Information Nr. 19/93 " hervorgeht. Die um diesen tragischen Fall auch
unter Beteiligung der Kassen trotzdem entfachte Impf-Hysterie führte sogar zu vorübergehenden
Engpässen beim FSMe-Impfstoff. In der Folge dieser Zecken-Hysterie wurden 1993 rund 2
Millionen FSMe-Impfungen verabreicht. Sehen Sie es als "soziale Maßnahme" an, massenhaft
medizinisch nicht indizierte FSMe-Impfungen durchzuführen, diese mit Kostenzuschüssen in
zwei- bis dreistelliger Millionenhöhe zu stützen, und dabei die Geimpften einem erheblichen
Risiko an Impfnebenwirkungen auszusetzen, an denen die Geimpften zu leiden und für deren
Folgekosten wieder die Kassen aufzukommen haben?
5) Der Bundesminister für Landesverteidigung teilte in seiner parlamentarischen
Anfragebeantwortung vom 31.1.1994, Nr. 5648/AB zu 5696/j, mit, daß in den letzten 15 Jahren
von 1979-1993 beim Bundesheer nur insgesamt 6 Präsenzdiener an FSMe erkrankten. Davon
waren 3 ungeimpft und 3 geimpft, wobei mit Ausnahme des Falles Mitgutsch keine bleibenden
Schäden auftraten. Halten Sie die Vorgangsweise der Kassen angesichts des geringen FSMe-
Infektionsrisikos beim Bundesheer in den letzten 15 Jahren und der Tatsache, daß von den
wenigen an FSMe Erkrankten die Hälfte gegen FSMe geimpft war, für zweckmäßig und
vertretbar?
6) Der parlamentarischen Anfragebeantwortung 227/AB vom 26.4. l996 zu 764/J vom 27.
2. 1996 der Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz ist zu entnehmen, daß
1994 in Oberösterreich insgesamt 20 FSMeFälle und 54 UAW-Fälle (gemäß 5 75
Arzneimittelgesetz (AMG) meldepflichtige und von Ärzten gemeldete Fälle von unerwünschten
Arzneimittelwirkungen) durch die FSMe-Impfung auftraten. Bei einer Durchimpfungsrate der
Oberösterreicher von 66% sind ca. 2/3 der 1.362.000 Einwohner geimpft und 1/3 (454.000)
ungeimpft. Wenn nur Ungeimpfte an FSMe erkrankt sind, gibt das ein Risiko von 20/4, 54 = 4,4
FSMe-Fälle auf 100.000 Ungeimpfte. Wenn sich 1994 ca. 1/4 der Einwohner (ca. 340.500) der
FSMe-Impfung unterzogen hat, gibt das ein Risiko von 54/3 ,405 = 15,86 UAW-Fälle auf
100.000 Geimpfte. Wurde 1994 in Oberösterreich weniger als 1/4 der Bevölkerung geimpft, war
das UAW-Risiko noch höher.
Welche Konsequenzen haben Sie aus der Tatsache gezogen oder werden Sie ziehen, daß
das Risiko für Geimpfte, an erheblichen meldepflichtigen Nebenwirkungen der FSME-Impfung
zu erkranken, größer sein kann als das Risiko für Ungeimpfte, an FSMe zu erkranken?
7) Aus der gleichen parlamentarischen Anfragebeantwortung vom 26.4. 1996 227/AB die
nachfolgend zusammengefaßten FSME-Fälle und die gemeldeten, gemäß 5 75 AMG
meldepflichtigen UAW-Fälle durch die FSME-Impfung in den letzten 6 Jahren 1990-1995
aufgelistet. Dazu kommt noch eine erhebliche Dunkelziffer an meldepflichtigen, nicht
gemeldeten UAW-Fällen. Sieht man von der Steiermark mit ihrer extrem hohen und dringend
aufklärungsbedürftigen Zahl von 220 FSMe-Fällen (obwohl die Durchimpfungsrate in den
FSMe-Gebieten über 80% beträgt und die meisten Risikopersonen geimpft sind) ab, so stehen
264 FSMe-Fällen nicht weniger als 180 UAW-Fälle durch die FSMe-Impfung gegenüber. ln
Oberöstereich und Salzburg war die Zahl der FSMe-Fälle und der UAW-Fälle gleich, in
vorarlberg gab es sogar mehr UAW-Fälle als FSMe-Fälle. Wien hatte mit 53 UAWFällen und
55 FSMe-Fällen fast gleich viele UAW-Fälle wie FSME-Fälle. Das gibt für Österreich ein
Verhältnis von nur 1,47: 1, für OÖ und Salzburg von 1:1, für Vorarlberg sogar 1: 1,75 und für
Wien von 1,04:1 .
Wurden Sie und wurden die Träger der Krankenversicherung im Hinblick auf S 132 c. Abs. 3
ASVG durch die Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz über die
außerordentlich hohe Zahl an meldepflichtigen Nebenwirkungen der FSMe-Impfung (S 75
AMG) informiert? Wenn ja, wann und was haben Sie unternommen n? Wenn nein, warum
nicht? Wurde der Hauptverband informiert und angehört? Wie hoch waren in etwa die Arzt-
und Krankenhauskosten für die Behandlung dieser UAW-Fälle als Folge der
Zeckenschutzimpfung?
Wie rechtfertigen Sie die FSME-Impfpropaganda der Krankenkassen und deren hohe
Kostenzuschüsse zur FSMe-Impfung angesichts dieser hohen Zahl an meldepflichtigen und von
Ärzten gemeldeten erheblichen Nebenwirkungen der FSME-Impfung?
8) Die Vollziehung des Impfschadensgesetzes erfolgt durch die Bundessozialämter. Wieviele
Impfschäden sind in den Jahren 1990 bis Mai 1996 an die Bundessozialämter herangetragen
worden, wieviele davon sind anerkannt bzw. nicht anerkannt worden, um welche Schadensfälle
hat es sich dabei gehandelt (Erkrankung anführen), und welche Kosten in Form von einmaligen
bzw. mehrmaligen Entschädigungszahlungen, Rentenzahlungen, Frühpensionen etc. sind daraus
erwachsen, jeweils aufgeschlüsselt nach Bundesländern und Jahren? Wie lauten diese Zahlen,
unterschieden nach Impfschäden, im Gefolge der aktiven FSMe-Impfung und der passiven
Immunisierung mit FSMeInmn-Globulin?
9) Schon im Jahre 1980 haben Untersuchungen von Prof. Möse (Vorstand des Hygieneinstitutes
der Universität Graz) an FSMe-Impflingen erhebliche, wenn auch leichtere Nebenwirkungen
der FSMe-Impfungen ergeben, die sicher in zahlreichen Fällen die Inanspruchnahme von Arzten
und eventuell auch Spitälern zur Folge hatten. Ähnliche Ergebnisse hat später (publiziert 1991)
auch Prof. Kunz (Vorstand des Instituts für Virologie der Universität Wien) erhalten.
Nachfolgend sind die von Prof. Möse berichteten Prozentsätze an Nebenwirkungen und die
daraus zu erwartenden Anzahlen an betroffenen Personen durch die FSMe-Impfung bei Impfung
von 4,4 Millionen Österreichern bis 1990 aufgeIistet:
Wie hoch schätzen Sie die sicher beachtlichen Kosten aus diesen Nebenwirkungen der
FSME-Impfung für die Kassen?
l0) Wie den Anfragebeantwortungen 227/AB vom 26.4.1996 zu 164/i vom 27.2. 1996 und
357/AB vom 21.5.1996 zu 347/J vom 21.3.1996 der Bundesministerin für Gesundheit und
Konsumentenschutz unmittelbar zu entnehmen ist, verfügt sie weder über Statistiken der FSME-
Erkrankungen noch über FSMe Impfstatistiken und auch nicht über Untersuchungen über die
Dauer des Impfschutzes durch den bereits seit 20 Jahren (seit 1976) im Handel bef-indlichen
FSMe-Impfstoff. Sie bezieht sich lediglich auf die von der Pharmaindustrie und von dem am
FSMe-Impfstoffumsatz beteiligten Univ.Prof. Dr. Christian Kunz herausgegebenen
"virusepidemiologischen Informationen".
Wie beurteilen Sie die Tatsache, daß der Bundesminister für Arbeit und Soziales zwar
gemäß S 132 c. Abs. 3 ASVG hinsichtlich der als "vordringliche Mai3nahme zur Erhaltung der
Volksgesundheit" festgelegten FSMe-Impfung (S 132 c.(1) Z.2 und (3>> "im Einvernehnen mit
dem Bundesminister für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz den Trägern der
Krankenversicherung nach Anhörung des Hauptverbandes durch Verordnung die Mitwirkung
durch Leistung eines Kostenzuschusses zu übertragen" hat, daß aber die Bundesministerin für
Gesundheit und Konsumentenschutz selbst nach 20 Jahren der Anwendung des FSME-
Impfstoffes für Massenimpfungen weder über verläßliche FSMe-Erkrankungs- und FSME-
Impfzahlen noch über Kenntnisse über die Dauer des Impfschutzes und somit über die
notwendigen Impfintervalle verfügt?
11) Verfügen Sie über die erforderlichen FSMe-Erkrankungs- und FSMeImpfzahlen sowie
zahlen über die Dauer des Impfschutzes? Wenn ja, wie lauten diese Zahlen für l983 - Mai l996,
aufgeschlüsselt nach Jahren? Wenn nein, warum nicht? Halten Sie es für richtig und unbefangen,
da-ß im Impfausschuß des Obersten Sanitätsrates der am FSMe-Impfstoffumsatz beteiligte
Erfinder des FSMe-Impfstoffes, Univ.-Prof. Dr. Christian Kunz, und die Gattin des FSME-
Impfstoffherstellers, Frau Univ.-Prof. Dr. Martha Eibl, saßen und die FSMe-Impfempfehlungen
einschließlich des äußerst kurzen Impfintervalles von nur 3 Jahren abgaben? Wurde hier nicht
auch ein medizinisch nicht gerechtfertigtes, aber äußerst lukratives Wiederholungsgeschäft für
die Herstellerfirma, den umsatzbeteiligten lmpfstofferfinder, und die Impf-Ärzte (Honorare), zu
denen der Impfstofferfinder und dessen Institut ebenfalls zählen, begünstigt?
12) Recherchen aus Anlaß der Berechnung der angeblichen Einsparungen durch die FSME-
Impfung (wofür der Autor Univ.-Doz. Dr. Bernhard Schwarz) vom Institut für Sozialmedizin
der Universität Wien sogar den PharmigPreis erhielt) haben ergeben, daß die von Univ.-Prof.
Dr. Kunz u.a. in den "virusepidemiologischen Informationen" und in wissenschaftlichen
Arbeiten publizierten hospitalisierten FSMe-Fälle - auf die sich die Bundesministerin für
Gesundheit und Konsumentenschutz beruft - zumindest für das Jahr 1990 nicht stimmen und
überhöht sind.
So ist es z.B. im Jahr 1990 zu Mehrfachzählungen von FSMe-Patienten durch Prof. Kunz
gekommen, wodurch aus tatsächlich 74 hospitalisierten FSMe-Patienten 87 hospitalisierte
FSMe-Fälle gemacht wurden. Für die Steiermark hat Prof. Kunz im gleichen Jahr 38
hospitalisierte FSMe-Fälle mitgeteilt, während es tatsächlich nur 20 hospitalisierte FSMe-Fälle
gab. Für Wien teilte Prof. Kunz nur 4 hospitalisierte FSME-Fälle mit, während es tatsächlich 10
gab, für Kärnten teilte er 12 mit, während es tatsächlich 17 gab.
Sind Ihnen diese erheblichen Unstimmigkeiten in den FSME-Daten zur Kenntnis gelangt? Wenn
ja, was haben Sie daraufhin unternommen? Wenn nein, werden Sie die notwendigen Erhebungen
im Hinblick auf S 132 c. Abs. 1 Z. 2 und Abs. 3 ASVG auch für die Jahre 1983 - 1995 oder
zumindest für die Jahre 1988 bis 1995 zur Richtigstellung der FSMe-Daten veranlassen und die
richtigen FSMe-Daten bekanntgeben? Wenn nein, warum nicht?
13) Ist Ihnen bekannt, daß die von Univ.-Doz. Dr. Schwarz durchgeführten Berechnungen über
die angeblichen "Einsparungen" durch die aktive FSMeImpfung (1981-1990: 2.690 "verhinderte
Fälle"; eingesparte Tage: 13.450 Intensivstation, 72.630 Pflege im Krankenhaus, 161.400
Krankenstand; 770 Jahre nicht entstandener Produktivitätsausfall (Z.B. Frühpensionen), für 1991
- 2000 wurden jährlich 500 durch die FSMe-Impfung "verhinderte" FSMe-Fälle prognostiziert)
von falschen Voraussetzungen und unzulässigen Annahmen ausgehen, daher nicht stimmen und
auf reiner Spekulation beruhen? Wenn ja, welche Konsequenzen haben Sie im Hinblick auf die
von Ihnen den Trägern der Krankenversicherung zur FSMe-Impfung verordneten
Kostenzuschüsse und aus der FSMe-Impfpropaganda der Krankenkassen gezogen? Wenn nein,
wie erklären Sie sich diesen Informationsmangel in Ihrem Ressort und was werden Sie dagegen
unternehmen?
14) Wie lauten die gemäß 5 132 c. Abs. 3 ASVG erforderlichen Gutachten bzw. Stellungnahmen
bzw. Empfehlungen der Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend
die FSMe-Impfung im Hinblick auf das herzustellende Einvernehmen seit 1983 im Wortlaut?
15) Welche Verordnungen betreffend die FSMe-Impfung haben Sie seit 1982
erlassen? (Wortlaut bitte der Antwort beilegen)
16) Die FSMe-Impfung wurde im Jahre l982 mit Gültigkeit ab 1. Jänner 1983 als
"vordringliche Maßnahme zur Erhaltung der Volksgesundheit" gemäß S 132 c. Abs. 1 Z.2 und
Abs. 3 in das ASVG aufgenommen (BGBl. Nr. 647/1982, Art. II Z. 5).
Die 1982 bereits vorhandenen epidemiologischen Daten beweisen jedoch, daß die 1973 als
Feldversuch an Risikopersonen gestartete und 1976 bereits als Massenimpfung (zunächst
vorwiegend an Risikopersonen und bald darauf auch allgemein) eingeführte aktive FSME-
Impfung bis 1982, wo bereits etwa 1,5 Millionen Österreicher geimpft waren, keinerlei
nachweisbaren Erfolg gezeitigt hatte. Die nachfolgenden 4 Diagramme über die FSMe-Fälle in
Osterreich, Steiermark, Kärnten, und Niederösterreich 1970- 1982 belegen diese Tatsache:
Was hat den Bundesminister für Arbeit und Soziales 1982 veranlaßt, die bereits als
Massenimpfung praktizierte, epidemiologisch bis dahin evident unwirksam und mit zahlreichen
Nebenwirkungen (Untersuchungen von Prof. Möse von 1980) behaftete FSMe-Impfung als
''vordringliche Maßnahme zur Erhaltung der Volksgesundheit" in das ASVG aufzunehmen und
den Trägern der Krankenversicherung die Leistung von Kostenzuschüssen zur FSMeImpfung zu
verordnen?
17) "Anerkannte" Impfexperten wie Prof. Kunz, Prof. Kunze, Prof. Vutuc prognostizierten
immer wieder einen Rückgang der FSMe-Fälle durch die FSMe-Impfung auf 5 - 10 - 20 - 50
FSMe-Fälle pro Jahr..(siehe z.B. österr. Apotheker-Zeitung 46 (12) 21 . März 1992, S. 23 0;
Osterr. Ärztekammer "konsensus meeting" FSMe: Klinik und Prävention. Juli 1994; Kronen-
Zeitung ''Gesund" vom 11. Mai 1996, "Wissen kann vor Krankheit schützen" S. 10).
Die Realität ist allerdings eine völlig andere, wie den nachfolgend aufgelisteten FSMe-
Fällen 1990-1995 aus der Anfragebeantwortung 227/AB vom 26.4.1996 zu 164/i vom 27. 2.
1996 der Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz zu entnehmen ist:
Halten Sie es für richtig und vertretbar, daß von anerkannten Impfexperten immer wieder
falsche und unrealistische Zahlen über die FSMeImpfung und ihre Erfolge in die Öffentlichkeit
gebracht, die Nebenwirkungen der FSMe-Impfung verharmlost oder Oberhaupt bestritten und so
die Menschen und offenbar auch Ärzte animiert werden, die FSMe-Impfung ohne echte
medizinische Indikation in Anspruch zu nehmen bzw. zu verabreichen und dafür noch
Kostenzuschüsse von den schwer defizitären Krankenkassen zu begehren?
l 8) Meningoencephalitis und ähnliche Erkrankungen können viele Ursachen haben. Die
Diagnostik, daß es sich um eine Frühsonnermeningoencephalitis (FSME) durch Zeckenstich
handelt, erfol.gt in den weitaus meisten Fällen nur durch Antikörpernachweis. Eine
Untersuchung des stechenden Zecken auf FSMe-Viren erfolgt praktisch nie; oft ist nicht einmal
ein Zeckenstich sicher nachweisbar, sondern wird nur angenommen. Die FSME-Daten sind
daher sehr "weich".
Andererseits wird ein Patient, der nach der Erstimpfung an FSME erkrankt, als "ungeimpft"
gezählt, da man annimmt, daß noch kein ausreichender "Schutz" aufgebaut sei. Das hat zur
Folge, daß z.B. ein Patient, der die FSME-Impfung nicht verträgt (Fremdeiweiß) und deshalb an
meningoencephalitis oder ähnlichen Krankheiten erkrankt und bei dem sich als Folge der
Impfung FSME-Antikörper aufbauen, in die Statistik als "ungeimpfter FSME-Fall" durch
Zeckenstich eingeht und nicht als Impfgeschädigter durch die FSME-Inpfung.
Obwohl die Zahl der nach Erstimpfung an FSME erkrankten Patienten genauso leicht
ermittelt werden kann wie die Zahl der zweimal, dreimal oder öfter Geimpften und dennoch an
FSMe Erkrankten, werden in der Literatur immer nur die letzteren Zahlen angegeben und die
Zahl der Erstgeimpften, getrennt von der Zahl der wirklich Ungeimpften, bis heute beharrlich
verschwiegen. Für die Kontrolle der Nebenwirkungen und Arzneimittelsicherheit ist aber die
Kenntnis, wieviele der an FSMe Erkrankten waren das erste Mal geimpft und wieviele wirklich
ungeimpft, äußerst wichtig.
Sind Sie unter Bedachtnahme auf die hohen Kostenzuschüsse der Kassen in Wahrung Ihrer
Sorgfaltspflicht bereit, die Zahl der wirklich Ungeimpften und die Zahl der erstmals Geimpften
und an FSME Erkrankten für die Zeit von 1983-1995 festzustellen, aufgeschlüsselt nach
Bundesland und Jahren? Wenn ja, wie lauten diese Zahlen? Wenn nein, warum nicht?
19) Sind Sie bereit, die als "vordringliche Maßnahme zur Erhaltung der Volksgesundheit"
angesehene FSME-Impfung - weit häufiger als zur FSME kommt es übrigens zu.r Borreliose, die
ähnliche Erscheinungen aufweist und gegen die es keine Impfung gibt - aus dem ASVG (5 132
c. Abs. 1 Z. 2) ersatzlos zu streichen, ihre Verordnung betreffend die Kostenzuschüsse der
Träger der Krankenversicherung zur FSME-Impfung gemäß Abs. 3 aufgrund der Sachlage
zurückzunehmen und damit die schwer defizitären Träger der Krankenversicherung auch im
Hinblick auf das "Sparpaket" um hunderte Millionen Schilling ungerechtfertigter Ausgaben zu
entlasten? Wenn nein, warum nicht?
Statistiktabellen konnten nicht gescannt weden !!!