1306/J XX.GP

 

Die SPÖVP-Koalitionsregierung hat sich laut Koalitionsübereinkommen zum Ziel gesetzt,

Reformen einzuleiten, um Österreich über das Ende dieses Jahrhunderts hinaus eine gute

Entwicklung zu garantieren.

Was SPÖ und ÖVP unter guter Entwicklung subsumieren, haben die beiden

Regierungsparteien in den letzten Jahren „eindrucksvoll“ unter Beweis gestellt:

Ein außer Rand und Band geratener Bundeshaushalt, eine noch nie dagewesene

Rekordarbeitslosigkeit, eine zunehmend sinkende Wettbewerbsfähigkeit der heimischen

Wirtschaft usw., und trotzdem eine großzügige Politik der offenen Brieftasche gegenüber

dem Ausland.

Die Folgen dieser sorglosen koalitionären Politik waren bzw. sind Belastungspakete in einer

Größenordnung von über 160 Mrd. ÖS, durch die die österreichischen Steuerzahler kräftigst

zur Kasse gebeten wurden und werden. Da das letzte ,,Konsolidierungsprogramm“ nicht

ausreichen wird, droht bereits ein als „Strukturreform“ getarntes weiteres Belastungspaket in

der voraussichtlichen Größenordnung von 50 Mrd. ÖS.

Durch diese Maßnahmen, die in ihrer Qualität aus der Sicht der Bevölkerung vornehmlich

Geldbeschaffungsaktionen darstellen, erinnert sei lediglich an

die Einführung einer Energiesteuer,

die Erhöhung der Normverbrauchsabgabe und der Mindest-KÖST,

eine höhere Besteuerung der Sonderzahlungen,

die Verkürzung des Karenzurlaubs,

ein Werkvertragschaos,

die Erhöhung der Kapitalertragssteuer,

die Kürzung der Familienbeihilfe,

die Streichung der Geburtenbeihilfe,

die Streichung der Freifahrten für Schüler und Studenten, um nur einige Beispiele zu nennen,

verkommt der Leitspruch der Bundesregierung -„Sinnvoll sparen, um den Wohlstand

dauerhaft abzusichern“- zur Makulatur.

Denn während auf der einen Seite in Österreich insbesondere die durch das Sparpaket massiv

betroffenen Familien den Gürtel enger schnallen müssen, verteilt auf der anderen Seite die

Bundesregierung, allen voran der Bundeskanzler, weiterhin ungehemmt österreichisches

Steuergeld im Ausland.

Während in Österreich rd. 190.000 Menschen ohne Arbeit sind, tut sich die österreichische

Bundesregierung international als Musterschüler hervor, indem sie nicht nur überproportional

hohe Beiträge an Internationale Organisationen und Fonds leistet, sondern zusätzlich noch

gerne bereit ist, auf Kosten des Steuerzahlers freiwillige Zahlungen zu übernehmen. Jüngstes

Beispiel dafür stellt die 11. Wiederauffüllung der Mittel der Internationalen

Entwicklungsorganisation (IDA 11) dar:

Demnach wird Österreich, gemäß Regierungsvorlage (322 d.B. NR) zum Interimsfonds zum

Geschäftsjahr 1997 zu den 0,9 % der anvisierten Höhe einen freiwilligen zusätzlichen Beitrag

von 455,44 Mio. S leisten. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, neben der

unerklärlichen Vorgangsweise der Bundesregierung, die Tatsache, daß sich etwa die USA

nicht am Interimsfonds beteiligen werden und sie sich statt dessen lediglich zur Zahlung der

fälligen restlichen Mittel der 10. IDA-Wiederauffüllung verpflichteten, sowie die Tatsache,

daß sich Österreich zwar mit 0,9 % am Fonds beteiligt, obwohl es nur ein Stimmgewicht von

0,67% besitzt.

Hier wäre Österreich gefordert: Bevor die Bundesregierung vorbehaltlos zusätzliche

freiwillige Beiträge an Internationale Organisationen leistet, sollte sie besonderes Augenmerk

auf eine widmungsgerechte, ordnungsgemäße, effiziente, sinnvolle und sparsame

Verwendung der Mittel dieser Organisationen legen und hartnäckig gegen ausufernde

Bürokratien, gegen Mittelverschwendung und Korruption auftreten. Immerhin überwies

Österreich im letzten Jahr, lt. Außenpolitischem Bericht 1995, an Internationale

Organisationen, Fonds und Programme im VN-, europäischen und außereuropäischen

Bereich einschließlich internationaler Finanzinstitutionen rd. 73,5 Mrd. ÖS an Beiträgen.

Oder, während es in Österreich hundert tausende Wohnungssuchende gibt, besiegelt

Bundeskanzler Dr. Vranitzky anläßlich seines Besuches in Palästina die ersten 100 Mio. ÖS

des versprochenen 300 Mio. ÖS Betrages zur Errichtung von Polizeiheimen in den

Autonomiegebieten, wie es eine Wochenzeitschrift titulierte.

Während in Österreich vornehmlich seitens der SPÖ, die ,,Kindergartenmilliarde“ gefordert

wird, verspricht Dr. Vranitzky am Sozialgipfel in Kopenhagen im März 1995 einen

Schuldennachlaß von 1 Mrd. ÖS für bestimmte Länder. Abgesehen von der Tatsache, daß

diese Ankündigung vom Bundeskanzler der Republik Österreich „sorglos“ war, wie der

damalige Außenminister Dr. Mock kommentierte, konterkariert Dr. Vranitzky seinen

Finanzminister. Denn Dkfm. Lacina hat stets betont, daß er eine „Schuldenstreichung nicht

als adäquate Strategie ansehe“. Doch es ist wohl nicht die Aufgabe des Bundeskanzlers, sich

Sorgen um die Finanzierung und die Belastung des heimischen Staatshaushalts zu machen,

wenn er oder auch die damalige Umweltministerin Ruth Feldgrill -Zankel, die bei der

Konferenz in Rio 1992 200 zusätzliche Millionen ohne budgetäre Bedeckung versprochen

hat, in der Welt das österreichische Füllhorn ausschütten.

Obwohl die SPÖVP-Koalition mit dieser Vorgangsweise ihre Verschwendungspolitik auf

internationaler Ebene mit Unverantwortlichkeit und Fahrlässigkeit fortsetzt, sind dadurch

andere Maßnahmen wie überdimensionierte Kreditgebung, großzügige Übernahme von

Haftungen trotz laufender Umschuldungen zu Lasten des Budgets keinesfalls gerechtfertigt.

So geht es beim Umschuldungsvertrag mit der ehemaligen UdSSR um einen Betrag von rd.

29 Mrd. ÖS. Hier ist ein Rückzahlungszeitraum bis zum Jahr 2020 vorgesehen, wobei in den

ersten 6 Jahren nur Zinsenzahlungen anfallen. Die Kapitalzahlungen beginnen somit im Jahr

2002. Anzumerken ist jedoch, daß dies bereits die 5. Umschuldung mit Rußland ist.

Auch gegenüber Entwicklungsländern wurden mehrere Umschuldungsverträge nacheinander

vereinbart. So wurde 1988 erstmalig eine Reduktion der betroffenen Schulden um 1/3

vorgesehen. 1991 kam es zu einer Erweiterung der Schuldenerleichterung für diese Länder,

wobei die betroffenen Schulden um die Hälfte ihres Barwertes reduziert wurden. Ende 1994

folgte eine Schuldenerleichterung für o.a. Länder um 2/3 des Barwertes der Schulden. Bei der

jüngsten Jahrestagung des Internationalen Währungsfonds und der Weltbank haben die G-7‘

in deren Initiativen auch die im sog. „Pariser Club“ zusammengeschlossenen westlichen

Gläubigerstaaten miteinbezogen sind, beschlossen, auf bis zu 80% ihrer Forderungen zu

verzichten.

Obige Umschuldungsbeispiele bestätigen auf eindrucksvolle Art und Weise, daß die

Bundesregierung in nächster Zeit dazu übergeht, mehr als 100 Mrd. ÖS auf Kosten des

österreichischen Steuerzahlers herzuschenken und auf diese Weise das „Gesetz des

Schuldenzyklus“ erfüllen wird. Das typische Muster ist durch folgende Phasen

gekennzeichnet:

1.) Bedenkenlose Kreditvergabe seitens der Gläubiger

(d.i. Periode bedenkenloser Schuldenaufnahme)

2.) Schuldenkrise

(vertragsgemäße Erfüllung der Verbindlichkeiten ist nicht mehr möglich)

3.) Umschuldung mit harten Bedingungen

4.) Kurzfristige Umschuldung mit weicheren Konditionen

5.) Langfristige Umschuldung mit zu extrem weichen Konditionen

Allein bei der Umschuldung mit Polen ergaben bzw. ergeben sich budgetäre Belastungen von

rd. 20 Mrd. ÖS. Von denen sind seit 1991 bis 31. März 1996 bereits 11,9 Mrd. ÖS

budgetwirksam geworden. Auch bei diesen Umschuldungsverhandlungen gefiel sich

Österreich in der Rolle des „Vorzugsschülers“‘ indem es sich von anderen Gläubigerländern

mit weitaus geringeren Außenständen (insbesondere der USA) die Bedingungen diktieren

ließ.

Diese von der Bundesregierung aufrecht erhaltene Fiktion der Einbringlichkeit, ist

nachgewiesenermaßen, wie am Beispiel Polens ersichtlich, nicht nur Selbsttäuschung,

sondern unredlich gegenüber der österreichischen Bevölkerung.

So erhöhte sich der Stand der Haftungen gem. AFG seit 1987 von ca. 284 Mrd. ÖS bis 1995

auf rd. 355 Mrd. ÖS (ca. 105 Mrd. ÖS gegenüber Osteuropa).

1988 bezifferten sich die Umschuldungsgarantien noch auf rd. 47 Mrd. ÖS (davon ca. 28

Mrd. ÖS gegenüber Osteuropa) und erhöhten sich bis 1995 auf ca. 102 Mrd. OS (davon rd.

66 Mrd. ÖS für Osteuropa).

Bemerkenswert ist ferner, daß die Zahl der Einzelhaftungen mit Fristigkeiten mit einer

Laufzeit von 5 - 10 Jahren, vor allem mit einer Laufzeit von über 10 Jahren seit Jahren

überdurchschnittlich ansteigt. (Stand 1995: ca. 73 Mrd. ÖS für 5-10 Jahre Laufzeit und rd.

126 Mrd. ÖS für Laufzeiten über 10 Jahre). Die Laufzeit des am längsten in Kraft

befindlichen Garantievertrages reicht sogar bis in das Jahr 2029.

Nicht zuletzt stellt auch der Rechnungshof, der die Sondermaßnahmen der Bundesregierung

im Ausland unter besonderer Berücksichtigung der Hilfsmaßnahmen für Mittel— und

Osteuropäische Staaten geprüft hat, dem Bundeskanzleramt ein äußerst schlechtes Zeugnis

aus. Abgesehen von der Tatsache, daß es für die strukturellen Osthilfemaßnahmen

Österreichs an ausreichenden materiell-rechtlichen Grundlagen mangelt, der Bundeskanzler

einen solchen Gesetzesentwurf, der auch den Informations- und Koordinationsbereich der

Bundesverwaltung regeln soll, zuletzt im Herbst 1995 in Aussicht gestellt, bis dato aber nicht

vorgelegt hat, kritisiert der Rechnungshof sowohl die Auswahl als auch die Durchführung,

vor allem aber die mangelnde Kontrolle der Projekte. Auch dies wirft ein bezeichnendes Bild

auf die Doppelbödigkeit der Regierungspolitik.

Die offene Hand gegenüber dem Ausland zeigte sich ebenso bei den EU -

Beitrittsverhandlungen, wo Österreich in die bereits berühmte „Förderfalle“ (BMfwA Dr.

Farnleitner) „tappte“ oder bei den seinerzeitigen Verkaufsverhandlungen von Semperit an

,,Conti“, wo die Bundesregierung durch großzügige Förderungen an ,,Conti“, den Standort

Traiskirchen absichern wollte, mit den nunmehr hinlänglich bekannten fatalen Folgen für die

Arbeitnehmer.

Diese Fahrlässigkeit der Bundesregierung setzt sich auch darin fort, daß die derzeitigen EU-

Beiträge und -Rückflüsse nicht seriös berechnet werden können, da, wie die österreichischen

Wirtschaftsforschungsinstitute erst jüngst feststellten, das österreichische Statistischen

Zentralamt nicht in der Lage ist, der Europäischen Union wesentliche österreichspezifische

Daten zeitgerecht und vollständig zu übermitteln. Aber auch die Erstellung seriöser nationaler

Wirtschaftsprognosen und wirtschaftlicher Kenndaten bleiben ohne diese Daten lediglich

„Wunschdenken“. Nicht umsonst konstatiert das IHS in seiner jüngsten Prognose der

österreichischen Wirtschaft 1996/97 wie folgt: Unsicherheiten in der Prognoseerstellung

stehen mit dem schlichten Faktum in Verbindung, daß die zu ihrer Berechnung

erforderlichen Daten überhaupt nicht, erst mit großer Verzögerung oder in schlechter

Qualität zur Verfügung stehen. Die Misere der österreichischen Statistik hat sich hier

inzwischen zur Groteske ausgewachsen (...) Das Institut fordert daher alle Beteiligten auf

den Datennotstand möglichst bald zu beheben. Eine qualitative Bewertung der vom

Staatssekretär Mag. Schlögl am 31.8.1996 im Standard getroffenen Aussage, wonach die

akuten Statistikprobleme im Griff seien, erübrigt sich wohl hiermit.

Last but not least wird die mangelnde Seriosität einzelner handelnder Spitzenfunktionäre der

SPÖVP-Koalition bei der Verwendung von Steuergeldern im Ausland durch jüngste

Medienberichte bzw. durch mittlerweile bei der Staatsanwaltschaft Wien eingegangene

Anzeigen erhärtet, in welchen auf unaufgeklärte Kontakte mit dubiosen ausländischen

Geschäftemachern und Firmen hingewiesen wird. Diesen zufolge sollen hohe

Parteifunktionäre bei der Kontrollbank hinsichtlich der Übernahme von Haftungen für

Milliardenkredite für Hotelprojekte etwa in Kasachstan, in der Tschechischen Republik, in

Polen, in Georgien und Rußland interveniert haben, obwohl Wirtschaftlichkeitsstudien bei

eingehender Prüfung als unrealistisch erkannt und damit abgelehnt hätten werden müssen.

Zu betonen bleibt, daß Hilfen an andere Staaten (humanitäre Hilfe, Osthilfe,

Entwicklungshilfe) wichtig und unbestritten sind, doch sollten die monetären

Unterstützungsmaßnahmen dort ihre Grenzen finden, wo eine entsprechende Kontrolle nicht

gegeben ist. Vor allem stellt sich in Zeiten von Belastungspaketen die berechtigte Frage nach

dem Ausmaß, der Qualität und effizienten Verwendung dieser Zuwendungen, nicht zuletzt

um das Verständnis und die Zustimmung, und damit die Legitimation durch die Bevölkerung

zu erhalten.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundeskanzler

nachstehende

DRINGLICHE ANFRAGE:

1. Aus welchen konkreten Gründen leistet Österreich an den Interimsfonds der DA

freiwillige Beiträge in der Höhe von 455,44 Mio ÖS?

2. Wie beurteilen Sie die Tatsache, daß sich die USA nicht am Interimsfonds beteiligen

werden und sie sich statt dessen lediglich zur Zahlung der fälligen restlichen Mittel der 10.

IDA-Wiederauffüllung verpflichteten?

3. An welche Internationale Organisationen, Fonds etc. und in welcher Höhe hat Österreich

in den Jahren 1992 bis 1996 freiwillige Beiträge geleistet?

4. Am Sozialgipfel in Kopenhagen 1995 haben Sie einen Schuldennachlaß von 1 Mrd. ÖS

angekündigt. Gab es zu diesem Zeitpunkt diesbezüglich einen Ministerratsbeschluß oder

eine diesbezügliche gesetzliche Grundlage und budgetäre Vorsorge?

Wenn nein, warum haben Sie eine solche Maßnahme angekündigt?

5. Wurde eine diesbezügliche gesetzliche Grundlage seitdem geschaffen?

Wenn nein, bis wann wird dies der Fall sein?

6. Welchen Ländern und in welcher Höhe wurden in Ihrer Amtszeit seitens Österreich

Schulden erlassen?

7. Bei der jüngsten Jahrestagung des Internationalen Währungsfonds und der Weltbank

haben die G - 7, in deren Initiativen auch die im sog. „Pariser Club“

zusammengeschlossene n westlichen Gläubigerstaaten miteinbezogen sind, beschlossen,

auf bis zu 80% ihrer Forderungen zu verzichten. Wie sieht diese Vereinbarung im

einzelnen aus und mit welchen diesbezüglichen finanziellen Auswirkungen muß für

Österreich gerechnet werden?

8. Für welche Länder gab es seit 1986 neue Haftungszusagen (sowohl in Mittel-Osteuropa,

NUS, Asien, Afrika) und in welcher Höhe liegen diese? (Bitte um Aufgliederung nach

Jahren und Ländern).

9. Was haben Sie unternommen, um zu verhindern, daß Haftungszusagen gem. AFG trotz

negativer Projekt- und Länderanalysen (negative Risikobeurteilung) oder durch politische

Einflußnahme erfolgen?

10.Mit welchem Land, zu welchen Bedingungen und in welcher Höhe wurde ein

Garantievertrag mit einer Laufzeit bis 2029 abgeschlossen?

11.Mit welchen Staaten wurden Garantieverträge mit einer Laufzeit von zumindest 10 Jahren

und zu welchen Bedingungen abgeschlossen?

12.Welche Staaten sind in welcher Höhe durch öffentlich garantierte Kredite im Rahmen der

Ausfuhrförderung derzeit gegenüber Österreich verschuldet und welcher Gesamtbetrag

konnte bei Fälligkeit nicht zurückgezahlt werden?

13.Für welche Länder gab es in den letzten Jahren in welcher Höhe, wann und zu welchen

Konditionen (Zinssatz, Laufzeit etc.) Umschuldungen?

14.Für welche Länder stehen diesbezügliche Maßnahmen in welchem Ausmaß noch bevor

und zu welchen konkreten Konditionen?

15.Beim umfassenden Umschuldungsvertrag mit der ehemaligen UdSSR handelt es sich um

Schulden in der Höhe von 29 Mrd. OS. Wie hoch ist die Verzinsung dieses Betrages?

16.Zu welchen Konditionen nimmt die österreichische Bundesregierung Kredite im In- und

Ausland auf und wie hoch ist der Anteil der Barvorlagen im Verhältnis zum gesamten

Kreditobligo?

17.Wie hoch ist die Gesamtbelastung des öffentlichen Haushalts, die aus

Umschuldungsmaßnahmen und Abschreibungen resultiert?

18.Welche konkreten Maßnahmen mit welchem quantifizierbaren Erfolg hat die

österreichische Bundesregierung hinsichtlich der versprochenen Exportoffensive, welche

die Exportquote vor allem für Klein- und Mittelbetriebe steigern sollte, bisher gesetzt,

zumal namhafte Experten, wie beispielsweise Dr. Wörgötter, konstatieren, daß die

Exportwirtschaft keine politische Unterstützung erhalte und daß außer Ankündigung von

Offensiven bisher nichts geschehen sei?

19.Aus welchen Gründen hat es die Bundesregierung bislang unterlassen, längst erforderliche

Infrastrukturmaßnahmen, wie z.B. Ausbau des Schienenverkehrs in Richtung Osten

(Stichwort: Wien-Bratislava), in die Tat umzusetzen?

20.Wann werden Sie das seit Jahren versprochene und vom Rechnungshof bereits mehrfach

geforderte Osthilfegesetz als Regierungsvorlage dem Nationalrat übermitteln?

21.Auf welche Höhe beläuft sich der Schaden für den Steuerzahler aufgrund der vom

Rechnungshof festgestellten Mängel in der österreichischen Osthilfe?

22.Wie erklären Sie sich die Kritik seitens des IHS in seiner jüngsten Prognose der

österreichischen Wirtschaft 1996/97, wonach Unsicherheiten in der Prognoseerstellung

mit dem schlichten Faktum in Verbindung stehen, daß die zu ihrer Berechnung

erforderlichen Daten überhaupt nicht, erst mit großer Verzögerung oder in schlechter

Qualität zur Verfügung stehen, (...) die Misere der österreichischen Statistik sich hier

inzwischen zur Groteske ausgewachsen hat (...) und das Institut daher alle Beteiligten

auffordert, den Datennotstand möglichst bald zu beheben?

23.Wie erklären Sie sich die Tatsache, daß das ÖSTAT seit eineinhalb Jahren nicht in der

Lage ist, die für die Berechnung des BIP, der Außenhandelsstatistik und der VGR

erforderlichen Daten zur Verfügung zu stellen?

24.Welche Konsequenzen haben Sie diesbezüglich gezogen bzw. werden Sie wann ziehen?

25.Welche Nachteile und Konsequenzen ergeben bzw. ergaben sich für Österreich aufgrund

der mangelnden Datenübermittlung an die Europäische Union?

Wenn keine, warum können Sie dies ausschließen?

26.Welche Konsequenzen werden Sie daraus ziehen, daß Staatssekretär Mag. Schlögl am

31.8.1996 im Standard erwiesenermaßen unrichtig behauptet hat, daß die „akuten

Statistikprobleme im Griff seien?

27.Jüngsten Medienberichten zufolge beharrt die EU-Kommission darauf, daß der im

Umstrukturierungsplan vorgesehene Kapazitätsabbau bei HTM zur Herstellung der

Vereinbarkeit der Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt unwiderruflich durchzuführen

ist. Welche Konsequenzen werden Sie daraus ziehen, daß durch die im Einvernehmen mit

dem Finanzminister erfolgte „Verschenkung“ der HTM dem Steuerzahler ein Schaden von

drei bis vier Mrd. ÖS erwächst?

28.Zählt es zu den Grundsätzen Ihrer Beschäftigungspolitik, daß Beihilfen zur Sanierung von

Unternehmen (siehe HTM), die zu einem massiven Abbau von Arbeitsplätzen (im Fall

HTM ca. 700) führen, gewährt werden?

29.Wie erklären Sie sich und welche Konsequenzen ziehen sie daraus, daß die EU-

Kommission in ihrem Prüfbericht zum Ergebnis kam, daß der Verkauf von HTM zu einem

ungünstigen Zeitpunkt erfolgte?

30.Sie verweisen stets auf Ihre ausgezeichneten Kontakte innerhalb der Sozialistischen

Internationale bzw. die SPÖ hebt ihre Einbindung in die SPE besonders hervor. Haben Sie

von diesen guten Kontakten hinsichtlich der Standortsicherung Traiskirchen Gebrauch

gemacht?

Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

31.Haben Sie in diesem Zusammenhang Gespräche mit Ministerpräsident Dr. Schröder

(SPD) geführt, der Vertreter einer der Hauptaktionäre der Continental AG, der

Norddeutschen Landesbank, ist?

• Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?

• Wenn nein, warum nicht?

32.Mit welchen sonstigen Eigentümervertretern der Continental AG haben Sie Gespräche

hinsichtlich des Standortes Traiskirchen wann und mit welchem Ergebnis geführt?

33.In welcher Form und in welcher Eigenschaft werden Sie die angekündigten Protest- bzw.

Streikmaßnahmen der Semperit-Belegschaft unterstützen und welches Ergebnis erhoffen

Sie sich dadurch?

34.Wann und in welcher Höhe wurden der Continental AG im Zusammenhang mit dem

Erwerb der Semperit Reifen-AG Förderungszusagen unter welchen Auflagen gewährt und

ausbezahlt?

35.Wurden von der Continental AG sämtliche Auflagen, insbesondere auch die Errichtung

und Konzentration der Forschungs- und Entwicklungsabteilung am Standort Traiskirchen

erfüllt?

• Wenn ja, in welchem Umfang?

• Wenn nein, in welchen Punkten wurden diese Auflagen seitens der Continental AG nicht

erfüllt bzw. was werden Sie zwecks Vertragserfüllung unternehmen?

36.Auf welcher Grundlage, aufgrund welcher Beschlüsse, auf wessen Initiative und zu

welchem Zweck wurden seitens Österreich 300 Mio ÖS für Palästina versprochen?

37.Wieviel der zugesagten Mittel wurden bereits ausbezahlt?

38.Welche konkreten Projekte sollen damit finanziert werden?

39.Werden Sie angesichts der anhaltenden Unruhen an der Auszahlung der den

Palästinensern versprochenen Mittel uneingeschränkt festhalten?

In formeller Hinsicht wird verlangt, diese Anfrage im Sinne des §93 Abs. 1 der GOG-NR vor

Eingang in die Tagesordnung zum frühest möglichen Zeitpunkt zu behandeln.