1306/J XX.GP
Die SPÖVP-Koalitionsregierung hat sich laut Koalitionsübereinkommen zum Ziel gesetzt,
Reformen einzuleiten, um Österreich über das Ende dieses Jahrhunderts hinaus eine gute
Entwicklung zu garantieren.
Was SPÖ und ÖVP unter guter Entwicklung subsumieren, haben die beiden
Regierungsparteien in den letzten Jahren „eindrucksvoll“ unter Beweis gestellt:
Ein außer Rand und Band geratener Bundeshaushalt, eine noch nie dagewesene
Rekordarbeitslosigkeit, eine zunehmend sinkende Wettbewerbsfähigkeit der heimischen
Wirtschaft usw., und trotzdem eine großzügige Politik der offenen Brieftasche gegenüber
dem Ausland.
Die Folgen dieser sorglosen koalitionären Politik waren bzw. sind Belastungspakete in einer
Größenordnung von über 160 Mrd. ÖS, durch die die österreichischen Steuerzahler kräftigst
zur Kasse gebeten wurden und werden. Da das letzte ,,Konsolidierungsprogramm“ nicht
ausreichen wird, droht bereits ein als „Strukturreform“ getarntes weiteres Belastungspaket in
der voraussichtlichen Größenordnung von 50 Mrd. ÖS.
Durch diese Maßnahmen, die in ihrer Qualität aus der Sicht der Bevölkerung vornehmlich
Geldbeschaffungsaktionen darstellen, erinnert sei lediglich an
die Einführung einer Energiesteuer,
die Erhöhung der Normverbrauchsabgabe und der Mindest-KÖST,
eine höhere Besteuerung der Sonderzahlungen,
die Verkürzung des Karenzurlaubs,
ein Werkvertragschaos,
die Erhöhung der Kapitalertragssteuer,
die Kürzung der Familienbeihilfe,
die Streichung der Geburtenbeihilfe,
die Streichung der Freifahrten für Schüler und Studenten, um nur einige Beispiele zu nennen,
verkommt der Leitspruch der Bundesregierung -„Sinnvoll sparen, um den Wohlstand
dauerhaft abzusichern“- zur Makulatur.
Denn während auf der einen Seite in Österreich insbesondere die durch das Sparpaket massiv
betroffenen Familien den Gürtel enger schnallen müssen, verteilt auf der anderen Seite die
Bundesregierung, allen voran der Bundeskanzler, weiterhin ungehemmt österreichisches
Steuergeld im Ausland.
Während in Österreich rd. 190.000 Menschen ohne Arbeit sind, tut sich die österreichische
Bundesregierung international als Musterschüler hervor, indem sie nicht nur überproportional
hohe Beiträge an Internationale Organisationen und Fonds leistet, sondern zusätzlich noch
gerne bereit ist, auf Kosten des Steuerzahlers freiwillige Zahlungen zu übernehmen. Jüngstes
Beispiel dafür stellt die 11. Wiederauffüllung der Mittel der Internationalen
Entwicklungsorganisation (IDA 11) dar:
Demnach wird Österreich, gemäß Regierungsvorlage (322 d.B. NR) zum Interimsfonds zum
Geschäftsjahr 1997 zu den 0,9 % der anvisierten Höhe einen freiwilligen zusätzlichen Beitrag
von 455,44 Mio. S leisten. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, neben der
unerklärlichen Vorgangsweise der Bundesregierung, die Tatsache, daß sich etwa die USA
nicht am Interimsfonds beteiligen werden und sie sich statt dessen lediglich zur Zahlung der
fälligen restlichen Mittel der 10. IDA-Wiederauffüllung verpflichteten, sowie die Tatsache,
daß sich Österreich zwar mit 0,9 % am Fonds beteiligt, obwohl es nur ein Stimmgewicht von
0,67% besitzt.
Hier wäre Österreich gefordert: Bevor die Bundesregierung vorbehaltlos zusätzliche
freiwillige Beiträge an Internationale Organisationen leistet, sollte sie besonderes Augenmerk
auf eine widmungsgerechte, ordnungsgemäße, effiziente, sinnvolle und sparsame
Verwendung der Mittel dieser Organisationen legen und hartnäckig gegen ausufernde
Bürokratien, gegen Mittelverschwendung und Korruption auftreten. Immerhin überwies
Österreich im letzten Jahr, lt. Außenpolitischem Bericht 1995, an Internationale
Organisationen, Fonds und Programme im VN-, europäischen und außereuropäischen
Bereich einschließlich internationaler Finanzinstitutionen rd. 73,5 Mrd. ÖS an Beiträgen.
Oder, während es in Österreich hundert tausende Wohnungssuchende gibt, besiegelt
Bundeskanzler Dr. Vranitzky anläßlich seines Besuches in Palästina die ersten 100 Mio. ÖS
des versprochenen 300 Mio. ÖS Betrages zur Errichtung von Polizeiheimen in den
Autonomiegebieten, wie es eine Wochenzeitschrift titulierte.
Während in Österreich vornehmlich seitens der SPÖ, die ,,Kindergartenmilliarde“ gefordert
wird, verspricht Dr. Vranitzky am Sozialgipfel in Kopenhagen im März 1995 einen
Schuldennachlaß von 1 Mrd. ÖS für bestimmte Länder. Abgesehen von der Tatsache, daß
diese Ankündigung vom Bundeskanzler der Republik Österreich „sorglos“ war, wie der
damalige Außenminister Dr. Mock kommentierte, konterkariert Dr. Vranitzky seinen
Finanzminister. Denn Dkfm. Lacina hat stets betont, daß er eine „Schuldenstreichung nicht
als adäquate Strategie ansehe“. Doch es ist wohl nicht die Aufgabe des Bundeskanzlers, sich
Sorgen um die Finanzierung und die Belastung des heimischen Staatshaushalts zu machen,
wenn er oder auch die damalige Umweltministerin Ruth Feldgrill -Zankel, die bei der
Konferenz in Rio 1992 200 zusätzliche Millionen ohne budgetäre Bedeckung versprochen
hat, in der Welt das österreichische Füllhorn ausschütten.
Obwohl die SPÖVP-Koalition mit dieser Vorgangsweise ihre Verschwendungspolitik auf
internationaler Ebene mit Unverantwortlichkeit und Fahrlässigkeit fortsetzt, sind dadurch
andere Maßnahmen wie überdimensionierte Kreditgebung, großzügige Übernahme von
Haftungen trotz laufender Umschuldungen zu Lasten des Budgets keinesfalls gerechtfertigt.
So geht es beim Umschuldungsvertrag mit der ehemaligen UdSSR um einen Betrag von rd.
29 Mrd. ÖS. Hier ist ein Rückzahlungszeitraum bis zum Jahr 2020 vorgesehen, wobei in den
ersten 6 Jahren nur Zinsenzahlungen anfallen. Die Kapitalzahlungen beginnen somit im Jahr
2002. Anzumerken ist jedoch, daß dies
bereits die 5. Umschuldung mit Rußland ist.
Auch gegenüber Entwicklungsländern wurden mehrere Umschuldungsverträge nacheinander
vereinbart. So wurde 1988 erstmalig eine Reduktion der betroffenen Schulden um 1/3
vorgesehen. 1991 kam es zu einer Erweiterung der Schuldenerleichterung für diese Länder,
wobei die betroffenen Schulden um die Hälfte ihres Barwertes reduziert wurden. Ende 1994
folgte eine Schuldenerleichterung für o.a. Länder um 2/3 des Barwertes der Schulden. Bei der
jüngsten Jahrestagung des Internationalen Währungsfonds und der Weltbank haben die G-7‘
in deren Initiativen auch die im sog. „Pariser Club“ zusammengeschlossenen westlichen
Gläubigerstaaten miteinbezogen sind, beschlossen, auf bis zu 80% ihrer Forderungen zu
verzichten.
Obige Umschuldungsbeispiele bestätigen auf eindrucksvolle Art und Weise, daß die
Bundesregierung in nächster Zeit dazu übergeht, mehr als 100 Mrd. ÖS auf Kosten des
österreichischen Steuerzahlers herzuschenken und auf diese Weise das „Gesetz des
Schuldenzyklus“ erfüllen wird. Das typische Muster ist durch folgende Phasen
gekennzeichnet:
1.) Bedenkenlose Kreditvergabe seitens der Gläubiger
(d.i. Periode bedenkenloser Schuldenaufnahme)
2.) Schuldenkrise
(vertragsgemäße Erfüllung der Verbindlichkeiten ist nicht mehr möglich)
3.) Umschuldung mit harten Bedingungen
4.) Kurzfristige Umschuldung mit weicheren Konditionen
5.) Langfristige Umschuldung mit zu extrem weichen Konditionen
Allein bei der Umschuldung mit Polen ergaben bzw. ergeben sich budgetäre Belastungen von
rd. 20 Mrd. ÖS. Von denen sind seit 1991 bis 31. März 1996 bereits 11,9 Mrd. ÖS
budgetwirksam geworden. Auch bei diesen Umschuldungsverhandlungen gefiel sich
Österreich in der Rolle des „Vorzugsschülers“‘ indem es sich von anderen Gläubigerländern
mit weitaus geringeren Außenständen (insbesondere der USA) die Bedingungen diktieren
ließ.
Diese von der Bundesregierung aufrecht erhaltene Fiktion der Einbringlichkeit, ist
nachgewiesenermaßen, wie am Beispiel Polens ersichtlich, nicht nur Selbsttäuschung,
sondern unredlich gegenüber der österreichischen Bevölkerung.
So erhöhte sich der Stand der Haftungen gem. AFG seit 1987 von ca. 284 Mrd. ÖS bis 1995
auf rd. 355 Mrd. ÖS (ca. 105 Mrd. ÖS gegenüber Osteuropa).
1988 bezifferten sich die Umschuldungsgarantien noch auf rd. 47 Mrd. ÖS (davon ca. 28
Mrd. ÖS gegenüber Osteuropa) und erhöhten sich bis 1995 auf ca. 102 Mrd. OS (davon rd.
66 Mrd. ÖS für Osteuropa).
Bemerkenswert ist ferner, daß die Zahl der Einzelhaftungen mit Fristigkeiten mit einer
Laufzeit von 5 - 10 Jahren, vor allem mit einer Laufzeit von über 10 Jahren seit Jahren
überdurchschnittlich ansteigt. (Stand 1995: ca. 73 Mrd. ÖS für 5-10 Jahre Laufzeit und rd.
126 Mrd. ÖS für Laufzeiten über 10 Jahre). Die Laufzeit des am längsten in Kraft
befindlichen Garantievertrages reicht sogar
bis in das Jahr 2029.
Nicht zuletzt stellt auch der Rechnungshof, der die Sondermaßnahmen der Bundesregierung
im Ausland unter besonderer Berücksichtigung der Hilfsmaßnahmen für Mittel— und
Osteuropäische Staaten geprüft hat, dem Bundeskanzleramt ein äußerst schlechtes Zeugnis
aus. Abgesehen von der Tatsache, daß es für die strukturellen Osthilfemaßnahmen
Österreichs an ausreichenden materiell-rechtlichen Grundlagen mangelt, der Bundeskanzler
einen solchen Gesetzesentwurf, der auch den Informations- und Koordinationsbereich der
Bundesverwaltung regeln soll, zuletzt im Herbst 1995 in Aussicht gestellt, bis dato aber nicht
vorgelegt hat, kritisiert der Rechnungshof sowohl die Auswahl als auch die Durchführung,
vor allem aber die mangelnde Kontrolle der Projekte. Auch dies wirft ein bezeichnendes Bild
auf die Doppelbödigkeit der Regierungspolitik.
Die offene Hand gegenüber dem Ausland zeigte sich ebenso bei den EU -
Beitrittsverhandlungen, wo Österreich in die bereits berühmte „Förderfalle“ (BMfwA Dr.
Farnleitner) „tappte“ oder bei den seinerzeitigen Verkaufsverhandlungen von Semperit an
,,Conti“, wo die Bundesregierung durch großzügige Förderungen an ,,Conti“, den Standort
Traiskirchen absichern wollte, mit den nunmehr hinlänglich bekannten fatalen Folgen für die
Arbeitnehmer.
Diese Fahrlässigkeit der Bundesregierung setzt sich auch darin fort, daß die derzeitigen EU-
Beiträge und -Rückflüsse nicht seriös berechnet werden können, da, wie die österreichischen
Wirtschaftsforschungsinstitute erst jüngst feststellten, das österreichische Statistischen
Zentralamt nicht in der Lage ist, der Europäischen Union wesentliche österreichspezifische
Daten zeitgerecht und vollständig zu übermitteln. Aber auch die Erstellung seriöser nationaler
Wirtschaftsprognosen und wirtschaftlicher Kenndaten bleiben ohne diese Daten lediglich
„Wunschdenken“. Nicht umsonst konstatiert das IHS in seiner jüngsten Prognose der
österreichischen Wirtschaft 1996/97 wie folgt: Unsicherheiten in der Prognoseerstellung
stehen mit dem schlichten Faktum in Verbindung, daß die zu ihrer Berechnung
erforderlichen Daten überhaupt nicht, erst mit großer Verzögerung oder in schlechter
Qualität zur Verfügung stehen. Die Misere der österreichischen Statistik hat sich hier
inzwischen zur Groteske ausgewachsen (...) Das Institut fordert daher alle Beteiligten auf
den Datennotstand möglichst bald zu beheben. Eine qualitative Bewertung der vom
Staatssekretär Mag. Schlögl am 31.8.1996 im Standard getroffenen Aussage, wonach die
akuten Statistikprobleme im Griff seien, erübrigt sich wohl hiermit.
Last but not least wird die mangelnde Seriosität einzelner handelnder Spitzenfunktionäre der
SPÖVP-Koalition bei der Verwendung von Steuergeldern im Ausland durch jüngste
Medienberichte bzw. durch mittlerweile bei der Staatsanwaltschaft Wien eingegangene
Anzeigen erhärtet, in welchen auf unaufgeklärte Kontakte mit dubiosen ausländischen
Geschäftemachern und Firmen hingewiesen wird. Diesen zufolge sollen hohe
Parteifunktionäre bei der Kontrollbank hinsichtlich der Übernahme von Haftungen für
Milliardenkredite für Hotelprojekte etwa in Kasachstan, in der Tschechischen Republik, in
Polen, in Georgien und Rußland interveniert haben, obwohl Wirtschaftlichkeitsstudien bei
eingehender Prüfung als unrealistisch erkannt und damit abgelehnt hätten werden müssen.
Zu betonen bleibt, daß Hilfen an andere Staaten (humanitäre Hilfe, Osthilfe,
Entwicklungshilfe) wichtig und unbestritten sind, doch sollten die monetären
Unterstützungsmaßnahmen dort ihre Grenzen finden, wo eine entsprechende Kontrolle nicht
gegeben ist. Vor allem stellt sich in Zeiten von Belastungspaketen die berechtigte Frage nach
dem Ausmaß, der Qualität und
effizienten Verwendung dieser Zuwendungen, nicht zuletzt
um das Verständnis und die Zustimmung, und damit die Legitimation durch die Bevölkerung
zu erhalten.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundeskanzler
nachstehende
DRINGLICHE ANFRAGE:
1. Aus welchen konkreten Gründen leistet Österreich an den Interimsfonds der DA
freiwillige Beiträge in der Höhe von 455,44 Mio ÖS?
2. Wie beurteilen Sie die Tatsache, daß sich die USA nicht am Interimsfonds beteiligen
werden und sie sich statt dessen lediglich zur Zahlung der fälligen restlichen Mittel der 10.
IDA-Wiederauffüllung verpflichteten?
3. An welche Internationale Organisationen, Fonds etc. und in welcher Höhe hat Österreich
in den Jahren 1992 bis 1996 freiwillige Beiträge geleistet?
4. Am Sozialgipfel in Kopenhagen 1995 haben Sie einen Schuldennachlaß von 1 Mrd. ÖS
angekündigt. Gab es zu diesem Zeitpunkt diesbezüglich einen Ministerratsbeschluß oder
eine diesbezügliche gesetzliche Grundlage und budgetäre Vorsorge?
Wenn nein, warum haben Sie eine solche Maßnahme angekündigt?
5. Wurde eine diesbezügliche gesetzliche Grundlage seitdem geschaffen?
Wenn nein, bis wann wird dies der Fall sein?
6. Welchen Ländern und in welcher Höhe wurden in Ihrer Amtszeit seitens Österreich
Schulden erlassen?
7. Bei der jüngsten Jahrestagung des Internationalen Währungsfonds und der Weltbank
haben die G - 7, in deren Initiativen auch die im sog. „Pariser Club“
zusammengeschlossene n westlichen Gläubigerstaaten miteinbezogen sind, beschlossen,
auf bis zu 80% ihrer Forderungen zu verzichten. Wie sieht diese Vereinbarung im
einzelnen aus und mit welchen diesbezüglichen finanziellen Auswirkungen muß für
Österreich gerechnet werden?
8. Für welche Länder gab es seit 1986 neue Haftungszusagen (sowohl in Mittel-Osteuropa,
NUS, Asien, Afrika) und in welcher Höhe liegen diese? (Bitte um Aufgliederung nach
Jahren und Ländern).
9. Was haben Sie unternommen, um zu verhindern, daß Haftungszusagen gem. AFG trotz
negativer Projekt- und Länderanalysen (negative Risikobeurteilung) oder durch politische
Einflußnahme erfolgen?
10.Mit welchem Land, zu welchen Bedingungen und in welcher Höhe wurde ein
Garantievertrag mit einer Laufzeit bis 2029
abgeschlossen?
11.Mit welchen Staaten wurden Garantieverträge mit einer Laufzeit von zumindest 10 Jahren
und zu welchen Bedingungen abgeschlossen?
12.Welche Staaten sind in welcher Höhe durch öffentlich garantierte Kredite im Rahmen der
Ausfuhrförderung derzeit gegenüber Österreich verschuldet und welcher Gesamtbetrag
konnte bei Fälligkeit nicht zurückgezahlt werden?
13.Für welche Länder gab es in den letzten Jahren in welcher Höhe, wann und zu welchen
Konditionen (Zinssatz, Laufzeit etc.) Umschuldungen?
14.Für welche Länder stehen diesbezügliche Maßnahmen in welchem Ausmaß noch bevor
und zu welchen konkreten Konditionen?
15.Beim umfassenden Umschuldungsvertrag mit der ehemaligen UdSSR handelt es sich um
Schulden in der Höhe von 29 Mrd. OS. Wie hoch ist die Verzinsung dieses Betrages?
16.Zu welchen Konditionen nimmt die österreichische Bundesregierung Kredite im In- und
Ausland auf und wie hoch ist der Anteil der Barvorlagen im Verhältnis zum gesamten
Kreditobligo?
17.Wie hoch ist die Gesamtbelastung des öffentlichen Haushalts, die aus
Umschuldungsmaßnahmen und Abschreibungen resultiert?
18.Welche konkreten Maßnahmen mit welchem quantifizierbaren Erfolg hat die
österreichische Bundesregierung hinsichtlich der versprochenen Exportoffensive, welche
die Exportquote vor allem für Klein- und Mittelbetriebe steigern sollte, bisher gesetzt,
zumal namhafte Experten, wie beispielsweise Dr. Wörgötter, konstatieren, daß die
Exportwirtschaft keine politische Unterstützung erhalte und daß außer Ankündigung von
Offensiven bisher nichts geschehen sei?
19.Aus welchen Gründen hat es die Bundesregierung bislang unterlassen, längst erforderliche
Infrastrukturmaßnahmen, wie z.B. Ausbau des Schienenverkehrs in Richtung Osten
(Stichwort: Wien-Bratislava), in die Tat umzusetzen?
20.Wann werden Sie das seit Jahren versprochene und vom Rechnungshof bereits mehrfach
geforderte Osthilfegesetz als Regierungsvorlage dem Nationalrat übermitteln?
21.Auf welche Höhe beläuft sich der Schaden für den Steuerzahler aufgrund der vom
Rechnungshof festgestellten Mängel in der österreichischen Osthilfe?
22.Wie erklären Sie sich die Kritik seitens des IHS in seiner jüngsten Prognose der
österreichischen Wirtschaft 1996/97, wonach Unsicherheiten in der Prognoseerstellung
mit dem schlichten Faktum in Verbindung stehen, daß die zu ihrer Berechnung
erforderlichen Daten überhaupt nicht, erst mit großer Verzögerung oder in schlechter
Qualität zur Verfügung stehen, (...) die Misere der österreichischen Statistik sich hier
inzwischen zur Groteske ausgewachsen hat (...) und das Institut daher alle Beteiligten
auffordert, den Datennotstand möglichst bald zu beheben?
23.Wie erklären Sie sich die Tatsache, daß das ÖSTAT seit eineinhalb Jahren nicht in der
Lage ist, die für die Berechnung des BIP, der Außenhandelsstatistik und der VGR
erforderlichen Daten zur Verfügung zu
stellen?
24.Welche Konsequenzen haben Sie diesbezüglich gezogen bzw. werden Sie wann ziehen?
25.Welche Nachteile und Konsequenzen ergeben bzw. ergaben sich für Österreich aufgrund
der mangelnden Datenübermittlung an die Europäische Union?
Wenn keine, warum können Sie dies ausschließen?
26.Welche Konsequenzen werden Sie daraus ziehen, daß Staatssekretär Mag. Schlögl am
31.8.1996 im Standard erwiesenermaßen unrichtig behauptet hat, daß die „akuten
Statistikprobleme im Griff seien?
27.Jüngsten Medienberichten zufolge beharrt die EU-Kommission darauf, daß der im
Umstrukturierungsplan vorgesehene Kapazitätsabbau bei HTM zur Herstellung der
Vereinbarkeit der Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt unwiderruflich durchzuführen
ist. Welche Konsequenzen werden Sie daraus ziehen, daß durch die im Einvernehmen mit
dem Finanzminister erfolgte „Verschenkung“ der HTM dem Steuerzahler ein Schaden von
drei bis vier Mrd. ÖS erwächst?
28.Zählt es zu den Grundsätzen Ihrer Beschäftigungspolitik, daß Beihilfen zur Sanierung von
Unternehmen (siehe HTM), die zu einem massiven Abbau von Arbeitsplätzen (im Fall
HTM ca. 700) führen, gewährt werden?
29.Wie erklären Sie sich und welche Konsequenzen ziehen sie daraus, daß die EU-
Kommission in ihrem Prüfbericht zum Ergebnis kam, daß der Verkauf von HTM zu einem
ungünstigen Zeitpunkt erfolgte?
30.Sie verweisen stets auf Ihre ausgezeichneten Kontakte innerhalb der Sozialistischen
Internationale bzw. die SPÖ hebt ihre Einbindung in die SPE besonders hervor. Haben Sie
von diesen guten Kontakten hinsichtlich der Standortsicherung Traiskirchen Gebrauch
gemacht?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
31.Haben Sie in diesem Zusammenhang Gespräche mit Ministerpräsident Dr. Schröder
(SPD) geführt, der Vertreter einer der Hauptaktionäre der Continental AG, der
Norddeutschen Landesbank, ist?
• Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?
• Wenn nein, warum nicht?
32.Mit welchen sonstigen Eigentümervertretern der Continental AG haben Sie Gespräche
hinsichtlich des Standortes Traiskirchen wann und mit welchem Ergebnis geführt?
33.In welcher Form und in welcher Eigenschaft werden Sie die angekündigten Protest- bzw.
Streikmaßnahmen der Semperit-Belegschaft unterstützen und welches Ergebnis erhoffen
Sie sich dadurch?
34.Wann und in welcher Höhe wurden der Continental AG im Zusammenhang mit dem
Erwerb der Semperit Reifen-AG Förderungszusagen unter welchen Auflagen gewährt und
ausbezahlt?
35.Wurden von der Continental AG sämtliche Auflagen, insbesondere auch die Errichtung
und Konzentration der Forschungs- und Entwicklungsabteilung am Standort Traiskirchen
erfüllt?
• Wenn ja, in welchem Umfang?
• Wenn nein, in welchen Punkten wurden diese Auflagen seitens der Continental AG nicht
erfüllt bzw. was werden Sie zwecks Vertragserfüllung unternehmen?
36.Auf welcher Grundlage, aufgrund welcher Beschlüsse, auf wessen Initiative und zu
welchem Zweck wurden seitens Österreich 300 Mio ÖS für Palästina versprochen?
37.Wieviel der zugesagten Mittel wurden bereits ausbezahlt?
38.Welche konkreten Projekte sollen damit finanziert werden?
39.Werden Sie angesichts der anhaltenden Unruhen an der Auszahlung der den
Palästinensern versprochenen Mittel uneingeschränkt festhalten?
In formeller Hinsicht wird verlangt, diese Anfrage im Sinne des §93 Abs. 1 der GOG-NR vor
Eingang in die Tagesordnung zum frühest möglichen Zeitpunkt zu behandeln.