1333/J

 

 

 

 

der Abgeordneten Dietachmayr

und Genossen

an den Bundesminister fuür Wissenschaft, Verkehr und Kunst

betreffend ,,Rettungsgasse" bei Stauungen auf Autobahnen

 

Unfälle auf Autobahnen verursachen in der Regel massive Stauungen aufbeiden Fahrspuren,

sodaß Emsatzfahrzeuge, Pannendienste etc. gezwungen sind den Pannenstreifen zu benützen,

um ehestmöglich am Unfallort einzutreffen. Der Pannenstreifen wird aber z.B. durch

Gehsteige auf Autobahnbrücken zum Teil so verengt, daß ein schnelles Ereichen des

Unfallortes für besagte Einsatzfahrzeuge erschwert und gefährdet wird. Ein Vorschlag, um

Gefährdungen solcher Art auszuschließen, wäre es, Fahrzeuglenker im Zuge der anstehenden

StVO-Novelle zur Bildung einer sogenannten ,,Rettungsgasse" zu verpflichten. Kfz-Lenker

wären dazu veranlaßt, bei Stauungen den jeweils näheren Fahrbahnrand anzusteuern, sodaß

ein eigener Fahrstreifen gebildet wird, welcher von Einsatzfahrzeugen zu benützen ist.

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den

Bundesminister fuür Wissenschaft, Verkehr und Kunst

nachstehende

 

 

Anfrage:

 

1. Halten Sie eine solche Regelung für zielführend?

 

2. Wird bei der anstehenden Novelle der StVO daran gedacht, diese Vorschrift

einzuführen?

 

3. Gibt es von Ihrer Seite Alternativen, falls eine derartige Vorschrift für Sie nicht in

Betracht kommt?