1333/J
der Abgeordneten Dietachmayr
und Genossen
an den Bundesminister fuür Wissenschaft, Verkehr und Kunst
betreffend ,,Rettungsgasse" bei Stauungen auf Autobahnen
Unfälle auf Autobahnen verursachen in der Regel massive Stauungen aufbeiden Fahrspuren,
sodaß Emsatzfahrzeuge, Pannendienste etc. gezwungen sind den Pannenstreifen zu benützen,
um ehestmöglich am Unfallort einzutreffen. Der Pannenstreifen wird aber z.B. durch
Gehsteige auf Autobahnbrücken zum Teil so verengt, daß ein schnelles Ereichen des
Unfallortes für besagte Einsatzfahrzeuge erschwert und gefährdet wird. Ein Vorschlag, um
Gefährdungen solcher Art auszuschließen, wäre es, Fahrzeuglenker im Zuge der anstehenden
StVO-Novelle zur Bildung einer sogenannten ,,Rettungsgasse" zu verpflichten. Kfz-Lenker
wären dazu veranlaßt, bei Stauungen den jeweils näheren Fahrbahnrand anzusteuern, sodaß
ein eigener Fahrstreifen gebildet wird, welcher von Einsatzfahrzeugen zu benützen ist.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den
Bundesminister fuür Wissenschaft, Verkehr und Kunst
nachstehende
Anfrage:
1. Halten Sie eine solche Regelung für zielführend?
2. Wird bei der anstehenden Novelle der StVO daran gedacht, diese Vorschrift
einzuführen?
3. Gibt es von Ihrer Seite Alternativen, falls eine derartige Vorschrift für Sie nicht in
Betracht kommt?