1381/J

 

 

 

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Arbeit und Soziales

 

betreffend Deckelung bei der Notstandshilfe

 

 

An uns werden vermehrt Fälle herangetragen, bei denen die Notstandshilfe aufgrund der

neuen Gesetzeslage drastisch gesenkt wird, in einem konkreten Fall um nahezu 4.000.- .

In vielen Fällen handelt es sich um AlleinerzieherInnen, beziehungsweise Frauen über 40,

die gerne arbeiten würden, am Arbeitsmarkt jedoch keine Chancen mehr haben.

Die Kürzung der finanziellen Leistungen ist nach unseren Informationen jedoch nicht in

allen Fällen mit einer gleichzeitigen vermehrten Unterstützung der Frauen bei der

Arbeitssuche verbunden.

Dies bestärkt unsere Befürchtungen, daß die Langzeitarbeitslosen eine jener Gruppen sind ,

die vom Sparpaket am schlimmsten betroffen sind.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE :

 

 

1 . Wievielen Personen wurde die Leistung augrund der neuen Gesetzeslage gekürzt?

(Angabe, bitte, über Frauen und Männer getrennt)

 

2. Wie hoch fallen die Kürzungen aus ? (Frauen, Männer, von - bis, Bereich mit der

größten Betroffenheit)

 

3. Wieviele der von den Kürzungen betroffenen Personen wurden am Arbeitsmarkt

vermittelt?

. in einen ihrer Qualifikation entsprechenden Arbeitsplatz am normalen Arbeitsmarkt

. in irgendeinen Job

. in einen unbefristeten Vollzeitjob

. in einen unbefristeten Teilzeitjob

. in einen befristeten Job

 

4. Wieviele der vermittelten Personen sind

Frauen/Männer

Altersgruppe über 40, 45 , 50?

 

5. Wieviele der von den Kürzungen betroffenen Personen wurden in eine

Schulungsmaßnahme integriert?

a.) welche Art von Schulungen

b.) Dauer der Schulungen

c.) Vermittlungserfolge im Anschluß an die Schulung?

 

6. Wird erhoben, wieviel der betroffenen Personen in Folge der Kürzungen andere Forme

der Unterstützung (Mietzinsbeihilfen, Sozialhilfe) in Anspruch nehmen müssen /

können?

Wenn nein, wie werden die Auswirkungen der neuen Regelung evaluiert?

Wenn ja, wie lauten die entsprechenden Angaben?

 

7. Sind sie trotz vieler, sicherlich auch an Sie herangetragener, äußerst problematischer

Einzelfälle nach wie vor der Meinung, daß die getroffene Regelung eine sozial

verträgliche und verantwortliche ist?

Wenn ja, wie können Sie dies gegenüber den Betroffenen argumentieren?

Wenn nein, welche Maßnahmen werden sie ergreifen, damit die soziale

Unveträglichkeit, die sich in vielen Einzelfällen zeigt, rückgängig gemacht wird?