1394/J

 

 

 

 

der Abgeordneten DI Prinzhorn , Mag. Haupt

und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit und Soziales

betreffend

 

 

 

die Zukunft der Pensionen in Österreich

 

 

 

Die Entwicklung der gesetzlichen Pensionsversicherung in Österreich (erste Säule der Al-

terssicherung) wird nach Ansicht von Experten des Instituts für Versicherungsmathematik

in den kommenden Jahren und Jahrzehnten wesentlich geprägt werden von den demogra-

phischen und den wirtschaftIichen Verhältnissen, der Konjunktur, dem Wachstum und den

Außenbeziehungen des Landes.

 

 

Angesichts der kritischen Lage der Staatsfinanzen besteht in der Bevölkerung eine tiefgrei-

fende Verunsicherung hinsichtlich der weiteren Finanzierbarkeit der Pensionen und der Auf-

rechterhaltung des sogenannten Generationenvertrages.

 

 

Eine wesentliche Bedeutung wird daher in der Zukunft dem Ausbau der zweiten Säule der

Alterssicherung, der betrieblichen Altersversorgung, zukommen.

Einen Ausbau dieser Vorsorgemöglichkeit und - damit verbunden - eine Entlastung der ge-

setzlichen Pensionsversicherung hatte daher der Gesetzgeber im Auge, als er im Jahre 1990

mit dem Betriebspensionsgesetz (BPG) und dem Pensionskassengesetz (PKG) neue Rah-

menbedingungen für die betriebliche Altersversorgung schuf

 

 

Die geringe ZahI der bestehenden überbetrieblichen Pensionskassen und der dort Versicher-

ten ist jedoch ein Indiz dafür, daß diesem Vorhaben vorerst nicht der erhoffte Erfolg be-

schieden war.

 

 

Gegenwärtig bedarf das nicht-kapitalgedeckte Altersvorsorgesystem der ersten Säule eines

Steuerzuschusses von 40%, das heißt, jeder Beitragsschilling muß mit durchschnittlich 40

Groschen subventioniert werden. Da die Steuern aus den Pensionen wiederum nur 20%

ausmachen, muß dieses Vorsorgesystem bereits zu etwa 20 % aus Steuern gestützt werden.

Bei den kapitalgedeckten betrieblichen Systemen verhält es sich umgekehrt: Diese benötigen

nicht nur keine Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln, sondern werfen durchschnittlich sogar

20% an Steuern ab.

 

 

Im Hinblick darauf, daß bei einem weiteren Absinken der Leistungen aus der gesetzlichen

Pensionsversicherung die Vorsorge auf betrieblicher - und auf privater - Ebene weiter an

Bedeutung gewinnen werden, stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesmini-

ster für Arbeit und Soziales nachstehende

 

 

 

A n f r a g e

 

 

 

1. Welche Erfahrungen wurden bisher mit dem im Jahre 1990 beschlossenen Betriebspensi-

onsgesetz (BPG) und dem Pensionskassengesetz (PKG), durch welche neue Rahmenbe-

dingungen für die betriebliche Altersversorgung geschaffen werden sollten, gemacht?

 

 

2. Bestehen Abmachungen zwischen den Regierungsparteien, denen zufolge Pensionskas-

sengeschäfte mit Unternehmen, die in mehrheitlichem Bundes- oder Landesbesitz stehen,

nur mit jenen Pensionskassen geschlossen werden dürfen, die jeweils der einen oder an-

deren Regierungspartei nahestehen?

 

 

3. Bestehen Abmachungen zwischen den Regierungsparteien, denen zufolge Geschäfte zwi-

schen Unternehmen in Bundes- und Landesbesitz und den beiden den Regierungsparteien

nahestehenden Pensionskassen vorab ,,gerecht" verteilt werden?

 

 

4. Bedient sich - nach Ihrer Einschätzung - das die Pensionskassen überwachende Finanz-

ministerium zur Durchsetzung dieses Parteieneinvernehmens eines nicht EU-konformen

Preis- und Geschäftsplangenehmigungsverfahrens?

 

 

5. Sollen - nach Ihrer Ansicht - das Preisbewilligungsverfahren und das Geschäftsplange-

nehmigungsverfahren für Pensionskassen weiterhin aufrecht erhalten werden. obwohl

diese schon, im Sinne der ,,Römer - Verträge" und einschlägiger EU-Richtlinien, bei allen

vergleichbaren Finanzdienstleistungen der Banken und Versicherungen beseitigt worden

sind?

 

 

6. Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um eine Gleichstellung der Rahmenbedingungen

der betrieblichen, kapitalgedeckten Pensionsvorsorge mit jenen der ersten Säule sicher-

zustellen?

 

7 Wird durch die Möglichkeit des Nachkaufes von fehIenden Versicherungszeiten die

finanzielle Belastung der ersten Säule weiter erhöht, und wenn ja, sehen Sie eine

Möglichkeit. die nachträgliche Verbesserung der Altersvorsorge auch in diesem Be-

reich der privaten Versicherungs- und Pensionskassenwirtschaft zu überlassen?

 

 

8. Warum betreibt der Staat in Form der freiwiIligen Höherversicherung zur gesetzli-

chen Pensionsversicherung für gegenwärtig bereits weniger als 5.000 Beitragzahlen-

de eine steuersubventionierte Pensionsvorsorge, obwohl nach Expertenmeinungen

allein seit 1984 aus dieser Höherversicherung ein Verlust in Milliardenhöhe entstan

den ist?

 

 

9. Verstößt - nach Ihren Informationen - die freiwillige Höherversicherung zur gesetz-

lichen Pensionsversicherung gegen geltendes EU-Recht

(Subventionsverbot)?Wien, am 29 Okt. 1996