1413/J

 

 

 

 

der Abgeordneten Mag. Haupt, Dolinschek

an den Bundesminister für Arbeit und Soziales

betreffend Vereinheitlichung des Sozialversicherungsrechts und ZusammenIegung der Sozialver-

sicherungsträger

 

Seit Jahren haben die Freiheitlichen in Anträgen die Vereinheitlichung des Sozialversicherungs-

rechts und die Zusammenlegung der SoziaIversicherungsträger gefordert, damit ein gerechteres

Versicherungssystem entsteht, in dem aIIe Synergieeffekte und Rationalisierungsmöglichkeiten

genutzt werden können. Die große KoaIition hat die Forderung auf eine Zusammenlegung der

Sozialversicherungsträger zwar hin und wieder medial unterstützt, aber keinerlei konkrete

Schritte zur Umsetzung unternommen. Selbst die von Sozialminister Hesoun in Auftrag gege-

bene und im Sommer 1992 fertiggestellte Organisationsanalyse der österreichischen Sozialver-

sicherung durch die Firma Häusermann wurde bis auf das Allspartense rvice und eine Stärkung

des Hauptverbandes nicht umgesetzt; insbesondere blieben die Forderungen auf ein Brechen des

Trends zur organisatorischen Auseinanderentwicklung und auf eine möglichst sofortige Festle-

gung einheitlicher Normen und Standards bisher leider noch ohne merkbare Auswirkungen.

 

Die Anfragesteller haben es daher mit Freude vermerkt, daß der Bundesminister für Arbeit und

Soziales nun den Willen zu einer ZusammenIegung zumindest einzeIner SoziaIversicherungs-

träger zeigt und eine Vereinheitlichung des Sozialversicherungsrechtes ankündigt, stehen der

Ankündigung einer neuerlichen Studie aber im HinbIick auf die mangelhafte Umsetzung der

ersten Organisationsanalyse zweifelnd gegenüber.

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an den Herrn Bundes-

minister für Arbeit und Soziales die nachstehende

 

 

 

Anfrage:

 

 

1. Welche Vorschläge der Organisationsanalyse der Firma Häusermann aus dem Jahr 1992

wurden bisher in welcher Form umgesetzt?

 

2. Wie hoch waren die dadurch erzielten Einsparungen?

 

3. Welche Verbesserungen wurden erzielt, die für die Versicherten direkt spürbar sind?

 

4. Welche Vorschläge der Häusermann-Analyse wurden bisher nicht umgesetzt und warum

ist dies unterblieben?

 

5. Aus welchen Bereichen waren Widerstände gegen die Umsetzung dieser unerledigt ge-

bliebenen Vorschläge der Organisationsanalyse festzustellen?

 

6. Welche weiteren Schritte sind in Befolgung der damaligen Ratschläge in nächster Zeit zu

erwarten?

 

7. Wie teuer war die Analyse?

 

8. Aus welchen Gründen wollen Sie nun - wie Medienberichten zu entnehmen ist - eine

neue Studie zum gleichen Thema in Auftrag geben?

 

9. Werden Sie dem Nationalrat einen Ergebnisbericht über die Umsetzung der Häuser-

mann-Organisationsanalyse vorlegen. bevor Sie eine weitere Studie in Auftrag geben?

Wenn nein, warum nicht?

 

10. WeIche genaue AufgabensteIIung ist für die neue Studie vorgesehen? Welche Kosten

sind zu erwarten? Wann solI ein Ergebnis vorliegen?

 

11 . Werden Sie im HinbIick auf das neue ZieI eines einheitIichen SoziaIversicherungsrechtes

d ie schon tätige Expertenkommission zur Kodifikation des Sozialversicherungsrechts mit

der Ausarbeitung eines entsprechenden neuen. wirklich alIgemeinen SoziaIversiche-

rungsgesetzes betrauen ?