1419/J
der Abgeordneten Rosenstingl, Böhacker und Kollegen
an den Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst
betreffend: Lenkerberechtigung für Mopeds im grenzüberschreitenden Verkehr
Seit einiger Zeit bestehen für Mopedlenker der Grenzregion gegenüber Tschechien erhebliche
Probleme, da im Gegensatz zu früher das Lenken von Mopeds durch Österreicher in
Tschechien ohne Führerschein nicht mehr zulässig ist.
Grund dafür ist ein Vorbehalt der früheren Tschechoslowakei gegenüber dem Abkommen von
Wien über den Straßenverkehr, der die Gleichstellung von Mopeds mit Motorrädern ermöglicht
und eine entsprechende Gleichstellungserklärung, die nun seit einigen Jahren exekutiert wird,
was zu den erwähnten Problemen führt.
Tatsächlich ist der betroffene Personenkreis alleine aufgrund des typischen Aktionsradius dieser
Fahrzeuge relativ klein. Gerade deshalb ist es aber unverständlich, daß hier plötzlich so streng
vorgegangen wird, zumal die Verwendung dieser Fahrzeuge im kleinen Grenzverkehr bestimmt
kein Sicherheitsrisiko auf tschechischen Straßen bedeuten würde.
Besonders ärgerlich ist diese Angelegenheit auch deshalb, weil eben das zugrundeliegende
Übereinkommen über den Straßenverkehr, das hier zur Diskriminierung österreichischer
Mopedlenker führt, stets als Grund für fehlende Restriktionen hinsichtlich des
Schadstoffausstoßes von Fahrzeugen aus den östlichen Nachbarländern angegeben wurde: man
könne hier nicht einseitig agieren, hieß es stets aus dem Verkehrsministerium, ohne im
Gegenzug Nachteile für die Österreicher zu verursachen: Nun haben wir - bzw. unsere
Mopedlenker - die Nachteile, ohne die Umweltsünder abhalten zu können!
Es stellt sich daher die Frage, welche Initiativen die Bundesregierung in dieser Angelegenheit
ergriffen hat bzw. ergreifen wird, um diese Ungerechtigkeit abzustellen, wobei sich im Grunde
zwei Möglichkeiten anbieten: die Tschechen durch Überzeugung oder Druck dazu zu bewegen,
österreichischen Mopedlenkern die Benützung tschechischer Straßen zu gestatten oder
österreichischen Mopedlenkern Bescheinigungen auszustellen, die von unseren Nachbarländern
anerkannt werden (die bestehende Berechtigungskarte gilt nicht).
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Wissenschaft,
Verkehr und Kunst nachstehende
Anfrage :
1. Seit wann Ist Ihnen (bzw. ihrem Haus) bekannt, daß österreichische Mopedlenker in
Tschechien nicht mehr ohne Motorradführerschein fahren dürfen?
2. War dieTatsache, daß die Tschechoslowakei seinerzeit den fraglichen VorbehaIt zum
Wiener Übereinkommen samt der Erklärung, Mopeds Motorrädern gleichzustellen
abgegeben hat, in Ihrem Ministerium bis zu einem Anlaßfall unbekannt?
3. Wie war es möglich, daß Ihr Haus in dieser Frage falsche Rechtsauskunfte erteilte?
4. Können Sie ausschließen, daß weitere ähnliche Rechtsfallen für österreichische Lenker
existieren, von denen nicht einmal das Verkehrsministerium weiß?
5. Ist Ihnen bekannt, warum die fragliche Bestimmung offenbar jahrelang nicht exekutiert
wurde und diese Praxis plötzlich geändert wurde?
6. Was haben Sie konkret unternommen, um österreichischen Mopedlenkern Fahrten in das
benachbarte Tschechien wieder zu ermöglichen ?
7. Haben Sie in dieser Angelegenheit das Außenministerium befaßt, wenn ja, mit weIchem
Ergebnis, wenn nein, warum nicht?
8. Welche Aktivitäten werden Sie entwickeIn, um Tschechien zu einer Beendigung dieser
Diskriminierung der Österreicher zu bewegen ?
9. Halten Sie es im Hinblick auf diese einseitige Diskriminierung österreicnischer Mopedlenker
durch eine Ausnahme vom Abkommen von Wien über den Straßenverkehr weiterhin für
richtig, umgekehrt von einseitigen Maßnahmen gegen die umweltbelastenden Ost-KFZ im
Hinblick auf die Gegenseitigkeit Abstand zu nehmen. wie dies stets auf entsprechende
Initiativen der Freiheitlichen argumentiert wurde; wenn ja. wie begründen Sie dies?
10.Welche Möglichkeiten sehen sie österreichischerseits, dieses Problem (etwa durch
Schaffung einer geeigneten Führerscheinkategorie im Zuge des neuen Führerscheingesetzes)
zu lösen und beabsichtigen sie dies zu tun?