1423/J
der Abgeordneten Emmerich Schwemlein, Dr. Dieter Antoni
und Genossen
an Frau Bundesministerin für Untericht und kulturelle Angelegenheiten
betreffend Regelung der Herbstferien
Mit der Novellierung des Schulzeitgesetzes wurde die Möglichkeit der pädagogisch durchaus
sinnvollen Herbstferien eingeräumt. Sowohl § 2 Abs. 5 als auch § 2 Abs. 7 bilden dazu die
rechtliche Grundlagen. Nun stellt sich aber heraus, daß die auf die jeweilige Schule reduzierte
Abstimmung - was zwar schulpartnerschaftlich richtig sein mag - nicht den gewünschten
Effekt erzielt. Deshalb, weil die Sinnhaftigkeit der Durchführung von Herbstferien eigentlich
nur dann gegeben wäre, wenn in einer gesamten Region ein einheitlicher Ferientermin
festgelegt werden könnte (siehe Ausschußfeststellung AB 243 der Beilagen).
Wenn z.B. Eltern aus Saalbach 1 Kind im BRG Zell am See, 1 Kind in der HS Maishofen und
1 Kind in der VS Saalbach haben, muß damit gerechnet werden, daß die wünschenswerten
Herbstferien nicht konsumiert werden können, weil ,,schulspezifische" Faktoren die
,,regionalen" Interessen überlagern. Das heißt, daß letztlich die Ferien mit der gesamten
Familie nicht konsumiert werden können.
Dabei muß man festhalten, daß Herbstferien weitgehend kostenneutral und familienpolitisch
sinnvoll sind sowie einen kleinen adaptiven Schritt im Rahmen der EU darstellen.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Unterricht und
kulturelle Angelegenheiten
nachstehende
Anfrage:
1. Können Sie sich vorstellen, die derzeitige Ferienregelung einer Novellierung zu
unterwerfen?
a) Wenn ja, weil Östereich in Europa eine Sonderstellung einnimmt (diese ist durch
überlange Sommerferien und keine ,,generellen" Herbstferien gekennzeichnet) - oder
aus anderen Gründen?
b) Wenn nein, weil Sie weder einen pädagogischen noch einen wirtschaftlichen
Nutzen sehen?
2. Wie beurteilen Sie die Tatsache, daß sich an einer Schule die Eltern mit fast 80 % für
und die Lehrer mehrheitlich gegen die Herbstferien ausgesprochen haben und nun
keine Herbstferien stattfinden?
3. Welchen pädagogischen Wert messen Sie dem derzeitigen Schuljahresrhythmus zu?
September Schulbeginn - Weihnachtsferien - Semesterferien - Osterferien -
Pfingstferien - Sommerferien.
4. Treten Sie für einen generellen 6 bis 8-Wochen-Rhythmus an den Schulen ein?
Damit würden die Sommerferien gekürzt und die lange Arbeitsphase bis
Weihnachten unterbrochen.