1483/J
der Abgeordneten Parnigoni
und Genossen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Einnahmeausfälle durch Umgehung der Straßenbenützungsabgabepflicht
Nach Ablauf der im Rahmen des Beitrittsvertrages vereinbarten Übergangsfrist muß die
Straßenbenützungsabgabe nunmehr mit 1. Jänner 1997 um weitere 50 % auf das niedrige EU-
Niveau gesenkt werden. Dies wird zu erheblichen Einnahmeausfällen gegenüber dem Vorjahr
führen. Da die Entrichtung der Straßenbenützungsabgabe durch ,,Selbstdeklaration" der
LKW-Fahrer erfolgt und die Einhaltung der Straßenbenützungsabgabepflicht offensichtlich
nicht in ausreichendem Maße kontrolliert wird, werden diese Einnahmeausfälle, wie bereits in
der Vergangenheit, durch die systematische Umgehung der Straßenbenützungsabgabepflicht
noch erheblich vergrößert.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen
nachstehende
Anfrage:
l . Wie hoch sind die Einnahmeausfälle infolge der Absenkung der
Straßenbenützungsabgabe auf das niedrige EU-Niveau? Welche Maßnahmen werden
Sie ergreifen, um diese Einnahmeausfälle abzufangen und damit letztlich einer
weiteren Verbilligung des LKW-Verkehrs, insbesondere des Transitverkehrs,
entgegenzuwirken?
2. Wie hoch sind die Einnahmeausfälle infolge der systematischen Umgehung der
Straßenbenützungsabgabepflicht? Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um
derartige Einnahmeausfälle künftig zu vermeiden?