1487/J

 

 

 

der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst

 

betreffend Demontage von Fußgängerüberführungen bei der sogenannten Verbindungsbahn

im Bereich des Wiener Gemeindebezirks Hietzing

 

 

Die Verbindungsbahn wird als eine der möglichen Alternativen zur besseren Anbindung der

Süd- und der Westbahn (und als Alternative zum sogenannten Lainzer Tunnel) genannt.

Unabhängig von dieser Möglichkeit erscheint es wünschenswert, Schnellbahnverkehre in

diesem Bereich wesentlich zu verbessern. Bei der verkehrspolitisch an sich

wünschenswerten Steigerung der Attraktivität dieser Strecke tritt jedoch als Nebeneffekt

eine Behinderung des querenden Verkehrs , insbesondere des Fußgänger(nnen- und

RadfahrerInnenverkehrs ein. Bis vor kurzem gab es bei der Hietzinger Hauptstraße einen

Überführungssteg für PassantInnen. Dieser wurde verfallen gelassen, nicht erneuert und

letztlich demontiert. Nunmehr droht dieselbe Entwicklung im Bereich Jagdschloßgasse.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

 

 

ANFRAGE :

 

 

 

 

1) Ist bei künftigen Investitionsvorhaben der Österreichischen Bundesbahnen vorgesehen,

daß Über- bzw. Unterführungen für den querenden FußgängerInnen- und

RadfahrerInnenverkehr geschaffen werden ? Wenn ja, wann soll das passieren und in

welcher Art und Weise ?

 

2) Werden Sie dafür Sorge tragen, daß die Überquerungsmöglichkeit im Bereich

Jagdtschloßgasse nicht demnächst demontiert wird ? Wenn nein, warum nicht ?

 

3) Die Trasse der Verbindungsbahn könnte in Hinkunft sowohl für den Personenverkehr als

auch im Rahmen einer besseren Anbindung von Süd- und Westbahn genützt werden.

Werden Sie dafür Sorge tragen. daß diese Variante gegenüber anderen möglichen

Lösungen exakt geprüft und einem Optimierungsverfahren unterworfen wird ? Wenn

nein, warum nicht ?

 

4) Derzeit wird im Bereich Auhofstraße Ecke Feldmühlgasse ein Garagen- bzw.

Altersheimprojekt diskutiert, dessen Realisierung nicht nur rechtswidrig wäre sondern

auch allfällige bauliche Maßnahmen im Bereich der Verbindungsbahn erschweren

oder sogar verunmöglichen würde. Werden Sie sich als fachzuständiger Minister in

die Planungen einschalten, um ein Optimierungsverfahren nicht von vornherein

mangels realisierbarer Alternativen auf den Bereich des Lainzer Tunnels zu

beschränken ? Wenn nein, warum nicht ? Wenn ja in welcher Form und mit welchem

Zeithorizont ? .