1491/J

 

 

 

 

des Abgeordneten Anschober, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

 

betreffend finanz- und verkehrspolitische Sinnhaftigkeit der Mautvignette

 

 

Ab 1. Jänner 1997 ist die Benützung von Autobahnen und Schnellstraßen in Östereich be-

kanntlich nur mehr mit einer Mautvignette gestattet. Da es sich dabei um eine zeitabhängige

Maut handeIt, ist die Vignette sowohl unökologisch wie auch ungerecht. Die Vignette be-

lohnt die Vielfahrer, was wohl nicht Ziel der östereichischen Verkehrspolitik sein kann.

Des weiteren ist zu befürchten, daß die Vignette in vielen sensiblen Bereichen zu einem er-

heblichen Umgehungsverkehr und damit zu höherem UnfalIrisiko und steigenden Verkehrs-

beIastungen für die betroffene Bevölkerung führen w ird.

 

Auf Druck der Europäischen Kommission werden nun auch Wochenvignetten für Pkw an-

geboten. Das mag zwar dazu beitragen, den Umgehungsverkehr zu reduzieren, durch dieses

Zusatzangebot sinken jedoch die Einnahmen, womit sich die Frage stellt, ob der erhebliche

Verwaltungsaufwand für die Vignette überhaupt noch in einer vernünftigen Relation zu den

zu erwartenden Einnahmen steht.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für wirtschaftliche

AngeIegenheiten folgende schriftliche

 

 

ANFRAGE:

 

 

1. Auf welche Summen belaufen sich die geschätzten jährlichen Brutto- und Nettoerlöse

durch die Vignette? Bitte schlüsseln Sie die Brutto- und Nettoerlöse nach Fahrzeug-

und Vigenettentypen (Jahresvignette, Zweimonatsvignette, etc.) auf.

 

2. Wie hoch ist der Erlösausfall, der sich auf Grund der Umsetzung der Forderungen der

Europäischen Kommission ergibt? Bitte schlüsseln Sie die ErlösausfäIle nach Fahr-

zeugtypen und Zusatzangeboten auf.

 

3. Wie hoch ist auf Grund aktueller Berechnungen der zu erwartende Verwaltungsauf-

wand (Produktion , Vertrieb, etc.) für die Vignette?

 

4. Wie hoch ist der geschätzte jährliche Reinerlös der Vignette? Bitte schlüsseln Sie die

Zahlen nach Fahrzeug- und Vignettentypen auf.

 

5. Für den Herbst 1996 ist eine breite Aufklärungskampagne zur Einführung der

Vignette vorgesehen.

 

Wie hoch sind die Kosten dieser Aufklärungskampagne?

 

6. Für sensible Straßenbreiche, in denen mit Umgehungsverkehr zu rechnen ist, wurden

von Ihnen Vorher-/Nachheruntersuchungen angekündigt (siehe z.B. Anfragebeantwor-

tung 876/AB).

 

Um welche sensiblen Bereiche handelt es sich dabei?

 

7. Wurden für diese sensiblen Bereiche bereits Untersuchungen und Abschätzungen über

den zu erwartenden Umgehungsverkehr durchgeführt? Wenn ja, zu welchen Ergebnis-

sen sind diese Untersuchungen in den jeweiIigen Bereichen gekommen?

 

8. In den vergangenen Wochen und Monaten wurden von Regierungspolitikern diverser

Gebietskörperschaften (Land Tirol, Stadt Wien etc.) immer wieder massiv Ausnahme-

regelungen für gewisse Straßenabschnitte von der Vignettenpflicht gefordert.

 

Für welche Straßenabschnitte ist man an Sie mit der Forderung herangetreten, Aus-

nahmeregelungen von der Vignettenpflicht vorzusehen?

 

9. Warum halten Sie diese Ausnahmeregelungen für nicht gerechtfertigt?

 

10. Es wird befürchtet, daß der Umgehungsverkehr insbesondere auf der Brennerbundes-

straße deutlich zunehmen wird.

 

Was werden Sie unternehmen, wenn sich die Befürchtungen hinsichtlich des Um-

gehungsverkehrs auf der Brennerbundesstraße bewahrheiten?

 

11 . Es wurde auch die Einführung einer gemeinsamen Vignette für alle Gebirgspässe

("Paßpickerl") vorgeschlagen.

 

Sind Sie bereit, ein derartiges "Paßpickerl" einzuführen, wenn sich zeigen sollte, daß

der Umgehungsverkehr stark zunimmt?

 

12. Neben Ausnahmeregelungen wurden auch Rückstufungen einiger Autobahn- und

Schnellstraßenabschnitte zu herkömmlichen Bundesstraßen vorgeschlagen. So wurde

etwa gefordert, die A22 (Brigittenauer Brücke) zur B10 (Budapester Bundesstraße)

rückzustufen.

 

Ist Ihrerseits beabsichtigt, derartige Rückstufungen durch eine Novelle zum Bundes-

straßengesetz vorzunehmen? Wenn ja, welche Straßenabschnitte kommen für Sie dies-

bezüglich in Frage?

 

13. Liegen Ihnen bereits erste Informationen über die tatsächlichen Auswirkungen der

Mautvignette auf den Umgehungsverkehr vor. Wenn ja, welche? Wenn nein, wann.