1493/J

 

 

 

 

der Abgeordneten Petrovic, Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst

 

betreffend sachlich nicht gerechtfertigte Privilegien im Bereich des Subventionsbetriebes

Österreichische Bundesbahnen

 

Mit Jahrensanfang 1997 wird eine auf Regierungsebene ausverhandelte und mit den

Stimmen der Abgeordneten der Regierungsparteien beschlossene Neuregelung der

Reisekostenabrechnungen für Parlamentsabgeordnete in Kraft treten. Diese Neuregelung ist

nach Auffassung der grünen Abgeordneten schwierig und teuer in der Administration, führt

für die SteuerzahlerInnen wahrscheinlich zu mehr Belastungen (bedingt durch die Abgeltung

der vollen Automobilkosten durch das Parlament) und konzentriert die

Reisekostenabrechnung auf Parlaments-, Ausschuß- sowie Klubsitzungen, während die

zentrale Aufgabe der Abgeordneten, die Vertretung der österreichischen Bevölkerung,

voraussichtlich nicht im Rahmen der Spesenregelung erfaßt wird.

Umso unverständlicher ist es, wenn dem Vernehmen nach andere Personen und

Personengruppen, deren Aufgabe nicht die Volksvertretung ist, weiterhin "Privilegien" bei

den österreichischen Bundesbahnen genießen.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1) Ist es zutreffend, daß allen bzw. einzelnen Mitgliedern der österreichischen

Bundesregierung Freifahrtausweise bzw. sonstige Vergütungen zu teil werden ? Bitte

die Zahl der allenfalls begünstigten Regierungsmitglieder sowie die Art der

Begünstigung sowie deren Finanzierung exakt darstellen.

 

2) Ist es zutreffend, daß MitarbeiterInnen der Österreichischen Bundesbahnen unabhängig

von ihrem Einkommensniveau bzw. ihrer Gehaltsklasse Begünstigungen bzw.

Freifahrtmöglichkeiten ansprechen können ? Wenn ja, bitte Zahl der Bediensteten, Art

der Begünstigung und Voraussetzungen der Inanspruchnahme exakt darstellen.

 

3) Gibt es sonstige Personengruppen (z.B. bestimmte öffentlich Bedienstete, Angehöriger

bestimmter der öffentlichen Hand nahestehender Unternehmungen) , die als

Berufsgruppe Fahrbegünstigungen in Anspruch nehmen können ? Wenn ja, bitte Zahl

 

der Personen, Funktionen und Art der Begünstigung exakt darstellen. Was sind die

Voraussetzungen der Inanspruchnahme und auf welcher Grundlage beruht dieses

"Privileg " ?

 

4) Ist es zutreffend, daß sämtliche JournalistInnen, unabhängig von der wirtschaftlichen

Leistungsfähigkeit ihres Arbeitgebers und unabhängig von ihrem eigenen

Einkommensniveau Fahrtbegünstigungen bei den Österr. Bundesbahnen (Fahrkarten

1. Klasse zum Preis von Karten 2. Klasse) in Anspruch nehmen können? Wie vielen

Personen ist diese Möglichkeit eingeräumt, was sind die Voraussetzungen der

Inansprucknahme und auf welcher Grundlage beruht dieses " Privileg " ?

 

5) Dem Vernehmen nach stellen die Österreichischen Bundesbahnen den MitarbeiterInnen

bestimmter Organisationen, Dienststellen und Unternehmungen (z.B. den

österreichischen Sozialpartnern) unentgeldlich bzw. stark vergünstigt Fahrkarten zur

Verfügung. Wieviele derartige Fahrkarten wurden in den letzten 5 Jahren

unentgeldlich bzw. reduziert zur Verfügung gestellt ? Auf welcher Grundlage

beruhen diese Privilegien ?

 

6) Wieviele Freifahrausweise bzw. allgemeine oder spezielle Freifahrkarten bzw.

Ermäßigungsausweise und ermäßigte Einzelkarten wurden an Angehörige von

Gebietskörperschaften, öffentlichen Dienststellen, staatsnahen Unternehmungen bzw.

Einrichtungen der Sozialpartnerschaft in den letzten 5 Jahren zur Verfügung gestellt ?

 

7) Wie beurteilen Sie als ressortzuständiger Minister die Fortschreibung derartiger

Privilegien in einem von den SteuerzahlerInnen hochsubventionierten Unternehmen

mit einem gewaltigen Investitions- und Erneuerungsbedarf ?

 

8) Werden Sie als ressortzuständiger Minister eine Überprüfung und Durchforstung

derartiger Privilegien veranlassen ? Wenn ja, mit welchem Zeithorizont und in

welcher Art und Weise, wenn nein, warum nicht ?

 

9) Erhalten die Österr. Bundesbahnen seitens der öffentl. Hand finanzielle Entschädigungen

für die jeweiligen Einnahmensausfälle durch die diversen Begünstigungen ? Wenn ja,

für welche Begünstigungen, in welcher Höhe und aus welchen Budgetmitteln ?