1520/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Aumayr, Mag. Haupt
an den Bundesminister für Arbeit und Soziales
betreffend Leistungen der Arbeitslosenversicherung für Nebenerwerbsbauern
Einige Bevölkerungsgruppen können zwar unselbständig erwerbstätig sein und entrichten auch
Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, haben aber im Falle des Verlustes ihres Arbeitsplatzes
keinen Leistungsanspruch. Darunter fallen z.B. Nebenerwerbsbauern, deren Grund einen Ein-
heitswert von über S 54.000 hat. Diese Regelung widerspricht nach Meinung der Anfragesteller
eklatant dem Versicherungsprinzip. Nun verschärft sich die Lage der Nebenerwerbsbauern zu-
sätzlich dadurch, daß die mit einem derartigen Einheitswert erzielbaren Erlöse seit dem EU-
Beitritt schwinden und die zum Ausgleich gewährten Förderungen degressiv gestaltet sind.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an den Herrn Bundes-
minister für Arbeit und Soziales die nachstehende
Anfrage:
1. Welches Monatseinkommen erzielt derzeit ein durchschnittlicher landwirtschaftlicher
Betrieb mit einem Einheitswert von S 54.000?
2. Welche Einkommensentwicklung ist für die nächsten fünf Jahre aufgrund der deutlich
verringerten Verkaufserlöse für die Produkte und der sinkenden Förderungen zu erwar-
ten?
3. Welche Anpassungen der Einheitswertgrenze für den Bezug von Leistungen der Arbeits-
losenversicherung planen Sie in den nächsten Jahren, damit das mit dem entsprechenden
Einheitswert im Durchschnitt erzielte Einkommen zumindest die Geringfügigkeitsgrenze
erreicht?