1522/J
der Abgeordneten Rosenstingl und Kollegen
an den Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst
betreffend: Probleme mit den Kraftfahrlinienkonzessionen
Bereits seit Jahren ist klar. daß das Kraftfahrliniengesetz eine moderne und attraktive
Verkehrserschließung des Landes eher behindert als fördert. Hauptproblempunkte sind dabei
die bestehenden Modalitäten der Konzessionsvergabe:
. Verkehrspolitisch sinnvolle Linien können nicht eingerichtet werden, weil eine andere
Konzession - die mitunter nicht einmal ernsthaft genutzt wird - etwa in einem Teilabschnitt
besteht.
. Gestaltungsmöglichkeiten der Verbünde bestehen dadurch weder hinsichtlich der
Linienführung noch der Preisgestaltung, weil Konkurrenz durch das
Dauerkonzessionssystem ausgeschIossen ist.
. Parallelverkehre zu Bahnstrecken durch die ÖBB selbst werden geradezu erzwungen, weil
ansonsten andere Unternehmen der Bahn Konkurrenz machen würden.
. Nicht zuletzt scheiterte auch die Bundesbuslösung, die sicher Einsparungen für den
SteuerzahIer gebracht hätte, an diesen Besitzständen der beiden Staatsunternehmen
Daß diese Probleme durchaus nicht nur theoretischer Natur sind, sondern sehr reale negative
Auswirkungen haben, zeigt sich auch an absurden 'Einsparungen', die seitens des ÖBB-KWD
durchgeführt werden: Konzessionen werden an Privatfirmen, z.B. Blaguss, verpachtet, die
diese Linien - vorzugsweise mit ausIändischen Fahrern - betreiben, während die ÖBB-Fahrer so
' eingespart' wurden - ein unguter Handel wie seinerzeit mit den Taxikonzessionen entsteht,
Arbeitsplätze für Österreicher gehen verloren.
Andererseits werden sinnvolle und wichtige Linien - in der öffentlichen Diskussion war kürzlich
etwa eine Wienerwaldkonzession der Post - nur mit einem symbolischen Minimalverkehr, der
gerade reicht, um das Erlöschen der Konzession zu verhindern, betrieben, sodaß dem
potentiellen Fahrgast diese Verbindung vorenthalten wird, weil ja auch kein Konkurent auf
dieser Strecke fahren darf.
Die Bahn hingegen, die ja ihre Linienführung nicht - zumindest nicht mit vertretbarem Aufwand
- verändern kann, genießt keinen Konkurrenzschutz, ist im Verfahren nur zu 'hören', sodaß
sämtliche Bahnunternehmen geradezu gezwungen sind, bahnparallele Buslinien zu betreiben,
um so den Konzessionsschutz auf der Straße zu erreichen. Kein Wunder. daß so die
Wirtschaftlichkeit schwächer frequentierter Linien auf beiden Verkehrsträgern immer weiter
sinkt und hier wie dort Einstellungen drohen.
All diese Probleme sind nicht neu, eine grundlegende Reform des Kraftfahrlinienwesens wäre
längst notwendig und wurde auch wiederholt versprochen, doch wurden bis heute keine
konkreten Maßnahmen ergriffen, es gibt nicht einmal einen offiziellen Ministerialentwurf.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Wissenschaft,
Verkehr und Kunst nachstehende
Anfrage :
1. Halten Sie das bestehende Konzessionssystem bei den Kraftfahrlinien für zeitgemäß?
2. Ist Ihnen bewußt, daß dieses Konzessionssystem eine sinnvolle Verkehrsnetzplanung - etwa
in Verbünden - weitgehend behindert, wenn nicht unmöglich macht und auch eine
wesentliche Ursache für die Kostenexplosion im Bereich der Verbünde darstellt?
3. Ist es richtig, daß eine Konzession durch einen symbolischen Minimalbetrieb, der keinerlei
Verkehrsfunktion erfüllen kann (einmal im Jahr) vom Inhaber blockiert werden kann, sodaß
auch interessierte Konkurrenten keine Möglichkeit haben, hier eine Leistung anzubieten?
4. Wieviele Konzessionen werden derzeit auf diese Art 'genützt' ?
5. Halten Sie es für sinnvoll. daß Konzessionen an andere Unternehmen - entgeltlich -
weitergegeben bzw. verpachtet werden können?
6. Ist Ihnen bekannt, daß die ÖBB auf diesem Weg eigenes Personal 'einsparen' und
andererseits bisherige Arbeitsplätze von Österreichern durch Ausländer besetzt werden?
7. In wievielen Fällen werden derzeit Konzessionen von anderen Unternehmen als dem
Konzessionsinhaber genützt?
8. Halten Sie die bestehende Regelung hinsichtlich der bahnparallelen Buslinien für sinnvoll, die
mangels Schutzmechanismus die Bahnunternehmen geradezu zwingt, selbst einen
Parallelverkehr zu betreiben?
9. Halten Sie den Standard des Kraftfahrliniengesetzes hinsichtlich der Liberalisierung des
Verkehrsmarktes - mittlerweile ist es auch für Private leichter, auf der Bahn eine neue Linie
einzuführen, als auf der Straße - für zeitgemäß?
10.Warum wurden - entgegen manchen Versprechungen Ihrer Vorgänger - bislang keine
konkreten Novellierungsvorschläge für dieses antiquierte Kraftfahrliniengesetz vorgelegt?
11.Welche konkreten Veränderungen im Kraftfahrlinienkonzessionswesen planen Sie, um die
erwähnten Mißstände zu bekämpfen?
12.Wann ist mit einem Entwurf für eine entsprechende Novelle aus Ihrem Haus zu rechnen?