1543/J
der Abgeordneten Verena Dunst und Genossen
an die Ministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz Dr. Christa Krammer
Seit einigen Jahren gibt es an der Universität Wien den Studienversuch
Ernährungswissenschaft. Im neunsemestrigen Studium werden unter anderem
umfassende Kenntnisse in Ernährungsphysiologie, Diätetik, Qualitätsmanagement und
Lebensmitteltechnologie vermittelt. Die Stärke der Ausbildung besteht darin, daß eine
Zusammenschau aller maßgeblichen Bereiche der Ernährung verwirklicht werden
kann.
Durch das MTD Gesetz wird die berufliche Ausübung für die Absolventen dieses
Studienversuches aber bedeutend erschwert. Eine Tätigkeit in Spitälern für
ErnährungswissenschafterInnen ist gesetzlich nicht möglich, hier ist ausschließlich
die Gruppe der Diätassistenten zugelassen.
Ähnliche Schwierigkeiten gibt es bei der Erteilung des Gewerbescbeines, wo es
wiederum zur Einschränkung der beruflichen Tätigkeit kommt, durch Einengung des
Gewerbes auf die Beratung und Information.
Die Unterzeichneten stellen daher folgende
Anfrage :
1. Gäbe es eine Möglichkeit, die Einengung bei der Gewerbeausübung aufzuheben?
2. lst an eine Novellierung des MTD Gesetzes in Hinblick auf die Absolventen des
Studienversuches Ernährungswissenschaft gedacht?
3. Besteht die Möglichkeit, den Berufstitel Ernährungswissenschafter rechtlich zu
schützen?