1565/J
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Arbeit und Soziales
betreffend Einstellungen von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung
In letzter Zeit werden immer wieder Fälle an uns herangetragen, aus denen hervorgeht, daß
Leistungen vonseiten des Arbeitsmarktservices eingestellt werden ohne die Betroffenen
vorher über diese Einstellung zu informieren bzw. insbesondere ohne einen entsprechenden
Bescheid auszustellen.
Dies veranlaßt uns zu folgender
ANFRAGE :
1 . In welchen FäIlen muß das Arbeitsmarktservice einen Bescheid ausstellen und in
welchen Fällen kann es eine Leistung einstellen ohne Bescheid?
2. In wievielen Fällen wurden im heurigen Jahr Bescheide erst auf Antrag der
betroffenen Arbeitslosen ausgestellt?
3. In wievielen Fällen wurden 1994, 1995 und im laufenden Jahr Bescheide betreffend
Bezugseinstellung beeinsprucht und in wievielen Fällen war dies erfolgreich?
4. Wieviele Bezugseinstellungen gab es 1994, 1995 und im laufenden Jahr und was
waren die Begründungen dafür?
5. Wie sieht die regionale Verteilung der Bezugseinstellungen in Österreich aus?