1565/J

 

 

 

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Arbeit und Soziales

 

betreffend Einstellungen von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung

 

 

In letzter Zeit werden immer wieder Fälle an uns herangetragen, aus denen hervorgeht, daß

Leistungen vonseiten des Arbeitsmarktservices eingestellt werden ohne die Betroffenen

vorher über diese Einstellung zu informieren bzw. insbesondere ohne einen entsprechenden

Bescheid auszustellen.

 

 

Dies veranlaßt uns zu folgender

 

 

ANFRAGE :

 

 

1 . In welchen FäIlen muß das Arbeitsmarktservice einen Bescheid ausstellen und in

welchen Fällen kann es eine Leistung einstellen ohne Bescheid?

 

2. In wievielen Fällen wurden im heurigen Jahr Bescheide erst auf Antrag der

betroffenen Arbeitslosen ausgestellt?

 

3. In wievielen Fällen wurden 1994, 1995 und im laufenden Jahr Bescheide betreffend

Bezugseinstellung beeinsprucht und in wievielen Fällen war dies erfolgreich?

 

4. Wieviele Bezugseinstellungen gab es 1994, 1995 und im laufenden Jahr und was

waren die Begründungen dafür?

 

5. Wie sieht die regionale Verteilung der Bezugseinstellungen in Österreich aus?