1570/J

 

 

 

 

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Arbeit und Soziales

 

betreffend Minipensionen

 

 

Ein uns bekannt gewordener Fall führte zu einem Pensionsbescheid mit einer Anspruchs-

höhe von 20 Groschen. Auch wenn die Vorgangsweise bei der Berechnung dieses

Pensionsanspruches der geltenden Gesetzeslage entspricht, kommt die Ausstellung eines

solchen Pensionsbescheides einer Verhöhnung der betroffenen Personen gleich.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE :

 

 

1 . Wieviele Fälle von Pensionsbescheiden in einer derart lächerlichen Höhe gibt es?

 

2. Gibt es außer dem Problem der Dinar-Abwertung noch weitere Gründe, die zu

solchen lächerlichen Pensionsbescheiden führen können?

Wenn ja, welche?

 

3. Ist daran gedacht, dieser durch die exorbitante Dinar-Abwertung entstandenen

Situation in irgendeiner Form rechnung zu tragen?

Wenn ja, wann und wie? '

Wenn nein, wie ist dies zu rechtfertigen?