1570/J
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Arbeit und Soziales
betreffend Minipensionen
Ein uns bekannt gewordener Fall führte zu einem Pensionsbescheid mit einer Anspruchs-
höhe von 20 Groschen. Auch wenn die Vorgangsweise bei der Berechnung dieses
Pensionsanspruches der geltenden Gesetzeslage entspricht, kommt die Ausstellung eines
solchen Pensionsbescheides einer Verhöhnung der betroffenen Personen gleich.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE :
1 . Wieviele Fälle von Pensionsbescheiden in einer derart lächerlichen Höhe gibt es?
2. Gibt es außer dem Problem der Dinar-Abwertung noch weitere Gründe, die zu
solchen lächerlichen Pensionsbescheiden führen können?
Wenn ja, welche?
3. Ist daran gedacht, dieser durch die exorbitante Dinar-Abwertung entstandenen
Situation in irgendeiner Form rechnung zu tragen?
Wenn ja, wann und wie? '
Wenn nein, wie ist dies zu rechtfertigen?