1571/J
der Abgeordneten Motter, Kier, Partner und Partnerinnen
an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales
betreffend Psy-3-Verträge zwischen Salzburger Gebietskrankenkasse und Ärztekammer
Mitte 1993 sollte laut gesetzlichen Vorgaben (50. ASVG-Novelle) zwischen dem
Bundesverband für Psychotherapie und dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger
ein Vertrag geschlossen werden, der psychotherapeutische Behandlungen als Pflichtleistung
in das Kassenwesen aufnimmt. Bedingung des Hauptverbandes ist jedoch, daß der
Bundesverband für Psychotherapie 550 vertragswillige Psychotherapeutlnnen aufbieten
muß, um einen Vertrag zu erhalten. Diese Bedingung konnte bisher noch nicht erfüllt
werden.
ln dieser Situation schloß die Salzburger Gebietskrankenkasse mit der Ärztekammer einen
Vertrag ab, der die Dienstleistung "Psy-Diplom-3", eine psychotherapeutische
Zusatzleistung, die von Ärzten angeboten werden kann, zum lnhalt hat. Der Hauptverband
der Sozialversicherungsträger hatte gegen diesen Vertragsabschluß keine Bedenken.
Während für die Zulassung von psychotherapeutischen Methoden strenge Vorlagen und
Qualitätskontrollen gefordert sind, wird hier eine Methode zugelassen, die über keinerlei
Referenzen verfügt. Zusätzlich sind die Honorarvergütungen, die für das Psy-Diplom-3
geleistet werden, im Vergleich mit jenen der qualifizierten Psychotherapeutlnnen beträchtlich
höher.
ln diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgende
Anfrage
1 ) lst lhnen der lnhalt des Vertrages zwischen der Salzburger Gebietskrankenkasse und der
Ärztekammer bzgl. der Dienstleistung Psy-Diplom-3 bekannt?
2) lst die von den Ärzten als psychotherapeutische Behandlung angebotene Methode mit
dem Psychotherapiegesetz vereinbar?
3) lst damit zu rechnen, daß noch andere Gebietskrankenkassen solche Verträge mit der
Ärztekammer abschließen?
4) Wie ist der Einkauf dieser Dienstleistung, die andere Anbieter zu niedrigeren Tarifen auf
qualifizierter Basis erbringen würden, mit dem Spargedanken - insbesondere im Bereich der
Krankenkassen - in Einklang zu bringen?
5) Wann ist mit einem endgültigen Vertragsabschluß zwischen Hauptverband und
Bundesverband der Psychotherapeuten zu rechnen?