1571/J

 

 

 

 

der Abgeordneten Motter, Kier, Partner und Partnerinnen

 

an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales

 

betreffend Psy-3-Verträge zwischen Salzburger Gebietskrankenkasse und Ärztekammer

 

 

Mitte 1993 sollte laut gesetzlichen Vorgaben (50. ASVG-Novelle) zwischen dem

Bundesverband für Psychotherapie und dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger

ein Vertrag geschlossen werden, der psychotherapeutische Behandlungen als Pflichtleistung

in das Kassenwesen aufnimmt. Bedingung des Hauptverbandes ist jedoch, daß der

Bundesverband für Psychotherapie 550 vertragswillige Psychotherapeutlnnen aufbieten

muß, um einen Vertrag zu erhalten. Diese Bedingung konnte bisher noch nicht erfüllt

werden.

 

ln dieser Situation schloß die Salzburger Gebietskrankenkasse mit der Ärztekammer einen

Vertrag ab, der die Dienstleistung "Psy-Diplom-3", eine psychotherapeutische

Zusatzleistung, die von Ärzten angeboten werden kann, zum lnhalt hat. Der Hauptverband

der Sozialversicherungsträger hatte gegen diesen Vertragsabschluß keine Bedenken.

Während für die Zulassung von psychotherapeutischen Methoden strenge Vorlagen und

Qualitätskontrollen gefordert sind, wird hier eine Methode zugelassen, die über keinerlei

Referenzen verfügt. Zusätzlich sind die Honorarvergütungen, die für das Psy-Diplom-3

geleistet werden, im Vergleich mit jenen der qualifizierten Psychotherapeutlnnen beträchtlich

höher.

 

ln diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgende

 

 

Anfrage

 

 

1 ) lst lhnen der lnhalt des Vertrages zwischen der Salzburger Gebietskrankenkasse und der

Ärztekammer bzgl. der Dienstleistung Psy-Diplom-3 bekannt?

 

2) lst die von den Ärzten als psychotherapeutische Behandlung angebotene Methode mit

dem Psychotherapiegesetz vereinbar?

 

3) lst damit zu rechnen, daß noch andere Gebietskrankenkassen solche Verträge mit der

Ärztekammer abschließen?

 

4) Wie ist der Einkauf dieser Dienstleistung, die andere Anbieter zu niedrigeren Tarifen auf

qualifizierter Basis erbringen würden, mit dem Spargedanken - insbesondere im Bereich der

Krankenkassen - in Einklang zu bringen?

 

5) Wann ist mit einem endgültigen Vertragsabschluß zwischen Hauptverband und

Bundesverband der Psychotherapeuten zu rechnen?