1575/J

 

 

 

 

der Abgeordneten Verena Dunst und Genossen

an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten Dr. Johannes Farnleitner

 

Frau B arbara Goffer macht eme Ausbildung in einer Zahnklinik in Wien. Sie befimdet

sich im zweiten Le(h)r(n) jahr. Sie hat keinen Lehrvertrag im herkömmlichen Sinne,

sondern einen Anlernvertrag. Für diesen Anlernvertrag gelten keine Bestimmungen des

Kollektivvertrages. Mit dem Hinweis, daß sich die Klinik in finanziellen

Schwierigkeiten befinde, bekommt Fr. Goffer daher auch keine entsprechende

Lehrlingsentschädigung. Für ihre Lernzeit erhält sie 3000.-

Die einzige Möglichkeite wäre, daß durch das Ministerium ihr Vertrag zu einem

Lehrvertrag gemacht wird, er umgeschrieben wird.

Geschieht dies nicht, so muß sie weiterhin auf alle Leistungen die ihr aus einem

Lehrvertrag erwachsen verzichten.

 

 

 

Die Unterzeichneten stellen daher folgende

 

 

Anfrage :

 

1. Welche Möglichkeiten gibt es für die Betroffene, um diesen Zustand zu ändern?

 

2. Ist an eine Änderung bei solchen Verträgen gedacht, damit es keine zwei

Klassen von Auszubildenden gibt?