1575/J
der Abgeordneten Verena Dunst und Genossen
an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten Dr. Johannes Farnleitner
Frau B arbara Goffer macht eme Ausbildung in einer Zahnklinik in Wien. Sie befimdet
sich im zweiten Le(h)r(n) jahr. Sie hat keinen Lehrvertrag im herkömmlichen Sinne,
sondern einen Anlernvertrag. Für diesen Anlernvertrag gelten keine Bestimmungen des
Kollektivvertrages. Mit dem Hinweis, daß sich die Klinik in finanziellen
Schwierigkeiten befinde, bekommt Fr. Goffer daher auch keine entsprechende
Lehrlingsentschädigung. Für ihre Lernzeit erhält sie 3000.-
Die einzige Möglichkeite wäre, daß durch das Ministerium ihr Vertrag zu einem
Lehrvertrag gemacht wird, er umgeschrieben wird.
Geschieht dies nicht, so muß sie weiterhin auf alle Leistungen die ihr aus einem
Lehrvertrag erwachsen verzichten.
Die Unterzeichneten stellen daher folgende
Anfrage :
1. Welche Möglichkeiten gibt es für die Betroffene, um diesen Zustand zu ändern?
2. Ist an eine Änderung bei solchen Verträgen gedacht, damit es keine zwei
Klassen von Auszubildenden gibt?