1598/J

 

 

 

 

der Abgeordneten Mag. Stadler, Dr. Graf, Dr. Grollitsch, Dipl.-Ing. Schöggl und Kollegen

an den Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst

betreffend die ÖH-Resolution vom 24. 11.1996 gegen Rechtsextremismus

 

 

Der Zentralausschuß der Österreichischen Hochschülerschaft hat am 24. Oktober stimmen-

mehrheitlich eine ,,Resolution" beschlossen. In dieser wird u.a. die Aberkennung des Titels

,,akademisch" im Korporationsnamen, die Ablehnung des Ehrenschutzes bei Bällen und

Kommersen derselben sowie die Aberkennung sowohl des akademischen Titels als auch der

Lehrbefugnis Personen, ,,die rassistisches, sexistisches oder rechtsextremes Gedankengut

weitergeben bzw. Mitglieder in Gruppierungen sind, die solchen demokratiepolitisch

gefährlichen Ansichten frönen", gefordert.

 

Geist und Inhalt der Resolution erinnern in bestürzender Weise an die einschlägige Gesetz-

gebung des Dritten Reiches, wo mit totalitären Verfolgungsmaßnahmen gegen die geistige und

politische Pluralität, wie sie jeder Demokratie innewohnen, so radikal vorgegangen wurde, wie

es diese Resolution vorsieht.

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Wissenschaft,

Verkehr und Kunst nachstehende

 

 

Anfrage

 

 

1. Haben Sie zu dieser ÖH-Resolution Stellung genommen?

Wenn ja, in welcher Form?

Wenn nein, warum nicht?

 

2. Ist Ihnen bewußt, daß die Forderungen der Resolution rechtsstaats- und demokratiewidrig

sind, und wie können Sie sich als Leiter der ÖH-Aufsichtsbehörde Ihr Entstehen erklären?

 

3. Wie interpretieren Sie die Parallelität der ÖH-Forderung nach Aberkennung akademischer

Titel mit einschlägigen Bestimmungen in der Gesetzgebung des Dritten Reichs (siehe z.B.

Gesetzblatt 7l6 für das Land Österreich vom 19. Juni 1939)?

 

4. Ist Ihnen klar, daß die Umsetzung der Forderungen einen eklatanten Eingriff in die

verfassungsmäßig und staatsgrundgesetzlich garantierte Freiheit der Lehre und überhaupt in

die Meinungsfreiheit bedeuten würde?

 

5. Was hat Sie dazu bewogen, in einer Publikation der Österreichischen Hochschülerschaft mit

dem Titel ,,Rechtsextremismus an Östereichs Universitäten", in der jene rechtsstaats- und

demokratiewidrige Resolution abgedruckt ist, ein Vorwort zu verfassen?

 

6. Aus welchem Grund sehen Sie durch die Veröffentlichung Ihres Vorwortes in der

erwähnten ÖH-Publikation nicht die Gefahr, daß damit beim Leser Ihre Verbundenheit mit

der bedenklich antidemokratischen ÖH-Resolution abgeleitet werden könnte?

 

7. Würden Sie jemals einen Bescheid unterfertigen, mit welchem einem östereichischem

Staatsbürger ein zu Recht erworbener akademischer Grad aberkannt wird?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?.

 

8. Finden Sie wie wir den kulturellen Beitrag der akademischen Korporationen, insbesondere

auch in Hinblick auf die Traditionspflege, sowie deren stetes Eintreten für die Grund- und

Freiheitsrechte, welche letztendlich alle Eingang in das noch heute geltende Staatsgrund-

gesetz gefunden haben, für schützenswert, und was gedenken Sie zum Bestand und zur

Erhaltung dieses studentischen Gemeinwesens beizutragen?