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der Abgeordneten DDr.Niederwieser, Mag. Gisela Wurm, Mag.Guggenberger, Brigitte Tegi

scher und Genosslnnen

an den Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr unnd Kunst

betreffend EU - Fluglärmrichtlinie .

 

Die EU Kommission hat am 4.9.96 einen Richtlinienvorschlag vorgelegt (96/C 309/05 - ABl.

Nr. C 309 v. 18.10.1996, S. 9-11 ), der eine Novelh.erung der Richtlinie 92/14/EWG zur Ein-

schränkung des Betriebes von Flugzeugen des Teils II Kapitel 2..... vorsieht.

Dabei wird auch darauf hingewiesen, daß die Bestimmimmimmungen dieser Richtlinie gemäß Beitritt-

sakte in Östereich derzeit nicht gelten und Östereich ''die Maßnahmen, die erforderlich sind,

um dieser Richtlinie nachzukommen, vor dem 1. April 2002 in Kraft" setzen wird.

 

Von der genannten Richtlinie sind u.a. die Flughäfen Innsbruck und Salzburg betroffen, bei

denen seit geraumer Zeit strengere Flugverbote für laute Flugzeuge m Kraft sind, als dies nach

der EU Richtlinie der Fall ist.

Im Zuge der Beitrittsdiskussion wurde darauf hingewiesen, daß Östereich darauf hinwirken

wird, bis zum Wegfall der Ausnahmebestimmung auch in der EU diese strengeren Lärmvor-

schriften zu verankern.

Dar.überhinaus treten die unterzeichneten Abgeordneten dafür ein, in der Rechtsetzung der EU

dafür einzutreten, daß neben der bestehenden Kategorisierung der Kapitel 3 (relativ leisere

Flugzeuge) in der EU em zusätzliches Kapitel 4 eingefü.hrt wird, damit die technische Entwick

lung hin zu leiseren Flugzeugen vorangetrieben wird. Auf internationaler Ebene ist dem Ver.-

nehmen nach die Einführung einer neuen Kategorie leiserer Flugzeuge nicht zu erwarten, die

EU verfügt aber über die nötige Stärke, dies eigenständig zu tun.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Wissenschaft

Verkehr und Kunst folgende

 

A n f r a g e

 

1. Welche Maßnahmen hätte Östereich zu setzen, wenn die gelt.ende Richtlinie 92/14/EWG

bis 1.4.2002 nicht geändert wird ?

 

2. Welche Maßnahmen hätte Österreich zu setzen, wenn die geltende Richtlinie 92/14/EWG

durch den nunmehr vorliegenden Vorschlag der Kommission ergänzt wird ?

 

3. Welche Schritte wurden seitens der Bundesregierung bereits aufEU Ebene unternommen,

um die strengeren östereichischen Lärmvorschriften auch im EU - Recht zu verankern '?

 

4. Bietet der nunmehr vorliegende Kommissionsvorschlag dazu eine Möglichkeit ?

 

5. Wie beurteilen Sie die Überlegungen, in der genannten EU Richtlinie ein neues ''Kapitel IV

für besonders lärmarme Flugzeuge einzuführen und sensible Flughäfen mit einem Flugverbot

für alle lauteten Kategorien auszustatten ??

 

6. Welche sonstigen Maßnahmen werden seitens Ihres MiniMinisteriums gesetzt, um den I-ärm-

schutz bei Flughäfen für die dort tätigen Arbeitnehmer und die Anrainer zu verbessern ?