1629/J

 

 

 

 

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Arbeit und Soziales

 

betreffend Werkvertragsregelung

 

Das von vielen vorhergesagte Chaos bei der Administration der eingeführten

Werkvertragsregelung scheint bereits in der Praxis platzzugreifen. Der mehrmals

verschobene Anmeldeschluß für Werkverträge, die Unsicherheit bei den einzelnen Personen

sowohl auf ArbeitnehmerInnen- als auch auf ArbeitgeberInnenseite ob ihrer persönlichen

Betroffenheit und teilweise sicherlich auch die Kalkulation, daß sich ohnedies niemand mit

dieser neuen Regelung richtig auskennt, haben offenbar zu weit geringeren Anmeldungen

bei der Sozialversicherung geführt, als erwartet wurde.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1 . Wieviele Anmeldungen gab es in den einzelnen Monaten seit Inkrafttreten der

diversen Werkvertragsregelungen?

 

2. Wie verteilen sich diese Anmeldungen auf die einzelnen Krankenkassen?

 

3. Wie hoch beliefen sich die Schätzungen betreffend der Anmeldungen, wie hoch sind

die Abweichungen, und wie erklären Sie diese Abweichungen?

 

4. Wie schätzen Sie die weitere Entwicklung der Werkvertragsanmeldungen für den Rest

des Jahres 1996 und für 1997 aufgrund der bisherigen Erfahrungen ein?

 

5. Wieviele Anmeldungen sind seitens des Bundes , der Länder und Gemeinden

(detaillierte Angaben) erfolgt?

 

6. Ist der in der Zeitschrift NEWS geäußerte Verdacht berechtigt, daß Bund, Länder und

Gemeinden nicht alle öffentlichen Stellen, welche unter die neue Regelung falIen

müßten, bisher gemeldet haben und wie erklären Sie diese Tatsache?

 

 

7. Wurde die im Forschungsförderungsbericht erwähnte Studie über atypische

 

Werkverträge Beschäftigungsverhältnisse bereits abgeschlossen?

 

Wenn nein, wann ist mit deren Abschluß und Veröffentlichung zu rechnen?

 

Wenn ja, zu welchen Ergebnissen kommt diese Studie insbesondere in Bezug auf

 

Werkverträge?