1629/J
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Arbeit und Soziales
betreffend Werkvertragsregelung
Das von vielen vorhergesagte Chaos bei der Administration der eingeführten
Werkvertragsregelung scheint bereits in der Praxis platzzugreifen. Der mehrmals
verschobene Anmeldeschluß für Werkverträge, die Unsicherheit bei den einzelnen Personen
sowohl auf ArbeitnehmerInnen- als auch auf ArbeitgeberInnenseite ob ihrer persönlichen
Betroffenheit und teilweise sicherlich auch die Kalkulation, daß sich ohnedies niemand mit
dieser neuen Regelung richtig auskennt, haben offenbar zu weit geringeren Anmeldungen
bei der Sozialversicherung geführt, als erwartet wurde.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1 . Wieviele Anmeldungen gab es in den einzelnen Monaten seit Inkrafttreten der
diversen Werkvertragsregelungen?
2. Wie verteilen sich diese Anmeldungen auf die einzelnen Krankenkassen?
3. Wie hoch beliefen sich die Schätzungen betreffend der Anmeldungen, wie hoch sind
die Abweichungen, und wie erklären Sie diese Abweichungen?
4. Wie schätzen Sie die weitere Entwicklung der Werkvertragsanmeldungen für den Rest
des Jahres 1996 und für 1997 aufgrund der bisherigen Erfahrungen ein?
5. Wieviele Anmeldungen sind seitens des Bundes , der Länder und Gemeinden
(detaillierte Angaben) erfolgt?
6. Ist der in der Zeitschrift NEWS geäußerte Verdacht berechtigt, daß Bund, Länder und
Gemeinden nicht alle öffentlichen Stellen, welche unter die neue Regelung falIen
müßten, bisher gemeldet haben und wie erklären Sie diese Tatsache?
7. Wurde die im Forschungsförderungsbericht erwähnte Studie über atypische
Werkverträge Beschäftigungsverhältnisse bereits abgeschlossen?
Wenn nein, wann ist mit deren Abschluß und Veröffentlichung zu rechnen?
Wenn ja, zu welchen Ergebnissen kommt diese Studie insbesondere in Bezug auf
Werkverträge?