1630/J
der Abgeordneten Petrovic, Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
an den Bundeskanzler
betreffend sachlich nicht gerechtfertigte Privilegien im Bereich des Subventionsbetriebes
Österreichische Bundesbahnen
Mit Jahrensanfang 1997 wird eine auf Regierungsebene ausverhandelte und mit den
Stimmen der Abgeordneten der Regierungsparteien beschlossene Neuregelung der
Reisekostenabrechnungen für Parlamentsabgeordnete in Kraft treten. Diese Neuregelung ist
nach Auffassung der grünen Abgeordneten schwierig und teuer in der Administration, führt
für die SteuerzahlerInnen wahrscheinlich zu mehr Belastungen (bedingt durch die Abgeltung
der vollen Automobilkosten durch das Parlament) und konzentriert die
Reisekostenabrechnung auf Parlaments-, Ausschuß- sowie Klubsitzungen, während die
zentrale Aufgabe der Abgeordneten, die Vertretung der österreichischen Bevölkerung ,
voraussichtlich nicht im Rahmen der Spesenregelung erfaßt wird.
Umso unverständlicher ist es , wenn dem Vernehmen nach andere Personen und
Personengruppen, deren Aufgabe nicht die Volksvertretung ist, weiterhin "Privilegien" bei
den österreichischen Bundesbahnen genießen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1) Ist es zutreffend, daß allen bzw. einzelnen Mitgliedern der österreichischen
Bundesregierung Freifahrtausweise bzw. sonstige Vergütungen zu teil werden ? Bitte
die Zahl der allenfalls begünstigten Regierungsmitglieder sowie die Art der
Begünstigung sowie deren Finanzierung exakt darstellen.
2) Ist es zutreffend, daß nicht nur MitarbeiterInnen sondern deren EhepartnerInnen,
Kindern, Witwen und Witwer der Österreichischen Bundesbahnen unabhängig von
ihrem Einkommensniveau bzw. ihrer Gehaltsklasse Begünstigungen
bzw.Freifahrtmöglichkeiten ansprechen können ? Wenn ja, bitte Zahl der
Bediensteten, Art der Begünstigung und Voraussetzungen der Inanspruchnahme exakt
darstellen.
3) Gibt es sonstige Personengruppen (z.B. bestimmte öffentlich Bedienstete, Angehöriger
bestimmter der öffentlichen Hand nahestehender Unternehmungen) , die als
Berufsgruppe Fahrbegünstigungen in Anspruch nehmen können ? Wenn ja, bitte Zahl
der Personen, Funktionen und Art der Begünstigung exakt darstellen. Was sind die
Voraussetzungen der Inanspruchnahme und auf welcher Grundlage beruht dieses
"Privileg " ?
4) Ist es zutreffend, daß sämtliche JournalistInnen, unabhängig von der wirtschaftlichen
Leistungsfähigkeit ihres Arbeitgebers und unabhängig von ihrem eigenen
Einkommensniveau Fahrtbegünstigungen bei den Österr. Bundesbahnen (Fahrkarten
1. Klasse zum Preis von Karten 2. Klasse) in Anspruch nehmen können? Wie vielen
Personen ist diese Möglichkeit eingeräumt, was sind die Voraussetzungen der
Inansprucknahme und auf welcher Grundlage beruht dieses " Privileg " ?
5) Dem Vernehmen nach stellen die Österreichischen Bundesbahnen den Mitarbeiter(nnen
bestimmter Organisationen, Dienststellen und Unternehmungen (z. B. den
österreichischen Sozialpartnern) unentgeldlich bzw. stark vergünstigt Fahrkarten zur
Verfügung. Wieviele derartige Fahrkarten wurden in den letzten 5 Jahren
unentgeldlich bzw. reduziert zur Verfügung gestellt ? Auf welcher Grundlage
beruhen diese Privilegien ?
6) Wieviele Freifahrausweise bzw. allgemeine oder spezielle Freifahrkarten bzw.
Ermäßigungsausweise und ermäßigte Einzelkarten wurden an Angehörige von
Gebietskörperschaften, öffentlichen Dienststellen, staatsnahen Unternehmungen bzw.
Einrichtungen der Sozialpartnerschaft in den letzten 5 Jahren zur Verfügung gestellt ?
7) Wie beurteilen Sie als ressortzuständiger Minister die Fortschreibung derartiger
Privilegien in einem von den SteuerzahlerInnen hochsubventionierten Unternehmen
mit einem gewaltigen Investitions- und Erneuerungsbedarf ?
8) Werden Sie als ressortzuständiger Minister eine Überprüfung und Durchforstung
derartiger Privilegien veranlassen ? Wenn ja, mit welchem Zeithorizont und in
welcher Art und Weise, wenn nein, warum nicht ?
9) Erhalten die Österr. Bundesbahnen seitens der öffentl. Hand finanzielle Entschädigungen
für die jeweiligen Einnahmensausfälle durch die diversen Begünstigungen ? Wenn ja,
für welche Begünstigungen, in welcher Höhe und aus welchen Budgetmitteln ?