1658/J

 

 

 

 

der Abgeordneten Kier, Haselsteiner und PartnerInnen

 

an den Bundesminister für Finanzen

 

 

betreffend die Praxis für die Vergabe von Werkverträgen und freien Dienstverträgen im

ressortinternen Bereich sowie im Bereich der dem Ressort nachgeordneten Dienststellen

 

 

Die sogenannte Werkvertragsregelung, die im Sozialrechtsänderungsgesetz 1996 und den

nachfolgenden Novellen geschaffenen wurde, unterwirft dienstnehmerähnliche Werkverträge

und freie Dienstverträge seit 1. Juli 1996 der Sozialvetsicherungspflicht nach dem ASVG

sowie der Verpflichtung zum Vorsteuerabzug. Im Zuge der Diskussion über diese Regelung

wurde unter anderem wiederholt von Unternehmer- (Auftraggeber-) seite die Kritik

vorgebracht, daß die komplizierten Bestimmungen zur Feststellung der Pflichtversicherung

Rechtsunsicherheit in den Betrieben und einen enormen Mehraufwand in Verrechnung und

Verwaltung herbeigeführt hätten. So berichtete beispielsweise der Chefredakteur einer

angesehenen österreichischen Tageszeitung, daß in seinem Unternehmen allein mit der

Administration der als Werkvertragsnehmer beschäftigten freien Mitarbeiter seit Inkrafttreten

der Bestimmung zwei Angestellte beschäftigt seien.

In den meisten privaten Unternehmen wird indessen versucht, derartige Arbeitsverhältnisse zu

vermeiden und - soweit möglich - auf andere Beschäftigungsformen (z.B. durch

Gewerbeberechtigungen) auszuweichen. Daneben kommt es laut Experten zu einem

vermehrten Ausweichen in die Schattenwirtschaft. Im Oktober errechnete das Linzer

Universitätsinstitut für Volkswirtschaft, daß die heurigen Steuerausfälle durch Schwarzarbeit

aIlein im Bereich der Werkverträge an die 10 Milliarden Schilling ausmachen würden.

 

Indes mehren sich Meldungen und Stimmen von persönlich Betroffenen, daß auch die

Dienststellen des Bundes und anderer Gebietskörperschaften die Vergabe von solchen

Verträgen reduziert bzw. eingestellt hätten. So berichtete die Tageszeitung ,,Der Standard" in

ihrer Ausgabe vom 14. November 1996, daß das Österreichische Arbeitsmarkteservice per

interner Richtlinie verfügt habe, künftig keine Werkverträge mit Privatpersonen mehr

abzuschließen. Eine solche Vorgangsweise erscheint auf Auftraggeberseite zwar wegen der

genannten unsicheren Rechtsbedingungen und des Verwaltungsaufwands verständlich, führt

jedoch auf Seite der Auftragsnehmer zu einem spürbaren Verdienstentgang.

Da die Regierung die Einführung dieser gesetzlichen Bestimmungen nicht zuletzt mit dem

Argument begründet hat. daß den betroffenen Personen durch die soziale Absicherung ein

Vorteil erwachse, nun aber sogar in der öffentlichen Verwaltung ein Ausschluß von der

Erwerbsarbeit stattfindet. der bei zahlreichen Erwerbstätigen zu eklatanten und bisweilen

existenzbedrohenden Nachteilen führt,

 

stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende

 

Anfrage

 

 

 

 

1 . Wie viele Aufträge in Form von Verträgen gemäß § 4 Abs. 4 und 5 ASVG wurden im Jahre

1995 im Bereich Ihres Ressorts sowie der nachgeordneten Dienststellen vergeben und wie

hoch war das Auftragsvolumen, - jeweils nach Monaten aufgegliedert?

 

2. ln welchem zahlenmäßigen Verhältnis stand im Jahre 1995 die Vergabe von derartigen

Verträgen an private Auftragnehmer mit Wohnsitz in Österreich zur Vergabe an

Werkvertragnehmer mit Wohnsitz im Ausland, bzw. zur Vergabe von Aufträgen an juristische

Personen, Angehörige freier Berufe und Inhaber von Gewerbeberechtigungen, - jeweils nach

Monaten aufgegliedert?

 

3. Wie viele solcher Aufträge wurden im ersten Halbj ahr 1996 im Bereich lhres Ressorts

sowie der nachgeordneten Dienststellen vergeben und wie hoch war das Auftragsvolumen, -

je weils nach Monaten aufgegliedert?

 

4. In welchem zahlenmäßigen Verhältnis stand im ersten Halbj ahr 1996 die Vergabe an

private Auftragnehmer mit Wohnsitz in Österreich zur Vergabe an Auftragnehmer mit

Wohnsitz im Ausland, bzw. zur Vergabe von Aufträgen an juristische Personen. Angehörige

freier Berufe und Inhaber von Gewerbeberechtigungen?

 

5. Wie viele Aufträge in Form von Verträgen gemäß § 4 Abs. 4 und 5 ASVG wurden von 1.

Juli 196 bis zum Tag der Anfragebeantwortung im Bereich lhres Ressorts sowie der

nachgeordneten Dienststellen vergeben und wie hoch war das Auftragsvolumen?

 

6. In welchem zahlenmäßigen Verhältnis steht seit 1. Juli 1996 die Vergabe an private

Auftragnehmer mit Wohnsitz in Österreich zur Vergabe an Auftragnehmer mit Wohnsitz im

Ausland, bzw. zur Vergabe von Aufträgen an juristische Personen. Angehörige freier Berufe

und lnhaber von Gewerbeberechtigungen, - jeweils nach Monaten aufgegliedert?

 

7. Wie hoch waren die in Ihrem Ressort sowie den nachgeordneten Dienststellen für derartige

Auftragsvergaben vorgesehenen Budgetansätze in den Jahren 1995 und 1996; wie hoch ist der

für das Jahr 1997 vorgesehene Budgetansatz?

 

8. Besteht im Bereich lhres Ressorts sowie in den nachgeordneten Dienststellen die Absicht.

anstelle der Vergabe von Werkverträgen oder freien Dienstverträgen künftig auf andere

Beschäftigungsverhältnisse bzw. Auftragsvergaben ins Ausland auszuweichen?

Wenn ja, können Sie die dafür vorgesehenen Volumina beziffern? Existiert außerdem im

Bereich lhres Ressorts eine diesbezügliche Weisung oder interne Richtlinie?

 

9. Halten Sie die sogenannte Werkvertragsregelung in ihrer derzeitigen Form für eine

zielgerechte, praktikable und faire Lösung, um zu einer Versicherungspflicht für alle oder

doch möglichst alle Erwerbstätigen zu gelangen? -