1659/J
der Abgeordneten Kier, Haselsteiner und PartnerInnen
an die Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz
betreffend die Praxis für die Vergabe von Werkverträgen und freien Dienstverträgen im
ressortinternen Bereich sowie im Bereich der dem Ressort nachgeordneten Dienststellen
Die sogenannte Werkvertragsregelung, die im Sozialrechtsänderungsgesetz 1996 und den
nachfolgenden Novellen geschaffenen wurde, unterwirft dienstnehmerähnliche Werkverträge
und freie Dienstverträge seit 1. Juli 1996 der Sozialvetsicherungspflicht nach dem ASVG
sowie der Verpflichtung zum Vorsteuerabzug. Im Zuge der Diskussion über diese Regelung
wurde unter anderem wiederholt von Unternehmer- (Auftraggeber-) seite die Kritik
vorgebracht, daß die komplizierten Bestimmungen zur Feststellung der Pflichtversicherung
Rechtsunsicherheit in den Betrieben und einen enormen Mehraufwand in Verrechnung und
Verwaltung herbeigeführt hätten. So berichtete beispielsweise der Chefredakteur einer
angesehenen österreichischen Tageszeitung, daß in seinem Unternehmen allein mit der
Administration der als Werkvertragsnehmer beschäftigten freien Mitarbeiter seit Inkrafttreten
der Bestimmung zwei Angestellte beschäftigt seien.
In den meisten privaten Unternehmen wird indessen versucht, derartige Arbeitsverhältnisse zu
vermeiden und - soweit möglich - auf andere Beschäftigungsformen (z.B. durch
Gewerbeberechtigungen) auszuweichen. Daneben kommt es laut Experten zu einem
vermehrten Ausweichen in die Schattenwirtschaft. Im Oktober errechnete das Linzer
Universitätsinstitut für Volkswirtschaft, daß die heurigen Steuerausfälle durch Schwarzarbeit
aIlein im Bereich der Werkverträge an die 10 Milliarden Schilling ausmachen würden.
Indes mehren sich Meldungen und Stimmen von persönlich Betroffenen, daß auch die
Dienststellen des Bundes und anderer Gebietskörperschaften die Vergabe von solchen
Verträgen reduziert bzw. eingestellt hätten. So berichtete die Tageszeitung ,,Der Standard" in
ihrer Ausgabe vom 14. November 1996, daß das Österreichische Arbeitsmarkteservice per
interner Richtlinie verfügt habe, künftig keine Werkverträge mit Privatpersonen mehr
abzuschließen. Eine solche Vorgangsweise erscheint auf Auftraggeberseite zwar wegen der
genannten unsicheren Rechtsbedingungen und des Verwaltungsaufwands verständlich, führt
jedoch auf Seite der Auftragsnehmer zu einem spürbaren Verdienstentgang.
Da die Regierung die Einführung dieser gesetzlichen Bestimmungen nicht zuletzt mit dem
Argument begründet hat. daß den betroffenen Personen durch die soziale Absicherung ein
Vorteil erwachse, nun aber sogar in der öffentlichen Verwaltung ein Ausschluß von der
Erwerbsarbeit stattfindet. der bei zahlreichen Erwerbstätigen zu eklatanten und bisweilen
existenzbedrohenden Nachteilen führt,
stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende
Anfrage
1 . Wie viele Aufträge in Form von Verträgen gemäß § 4 Abs. 4 und 5 ASVG wurden im Jahre
1995 im Bereich Ihres Ressorts sowie der nachgeordneten Dienststellen vergeben und wie
hoch war das Auftragsvolumen, - jeweils nach Monaten aufgegliedert?
2. ln welchem zahlenmäßigen Verhältnis stand im Jahre 1995 die Vergabe von derartigen
Verträgen an private Auftragnehmer mit Wohnsitz in Österreich zur Vergabe an
Werkvertragnehmer mit Wohnsitz im Ausland, bzw. zur Vergabe von Aufträgen an juristische
Personen, Angehörige freier Berufe und Inhaber von Gewerbeberechtigungen, - jeweils nach
Monaten aufgegliedert?
3. Wie viele solcher Aufträge wurden im ersten Halbj ahr 1996 im Bereich lhres Ressorts
sowie der nachgeordneten Dienststellen vergeben und wie hoch war das Auftragsvolumen, -
je weils nach Monaten aufgegliedert?
4. In welchem zahlenmäßigen Verhältnis stand im ersten Halbj ahr 1996 die Vergabe an
private Auftragnehmer mit Wohnsitz in Österreich zur Vergabe an Auftragnehmer mit
Wohnsitz im Ausland, bzw. zur Vergabe von Aufträgen an juristische Personen. Angehörige
freier Berufe und Inhaber von Gewerbeberechtigungen?
5. Wie viele Aufträge in Form von Verträgen gemäß § 4 Abs. 4 und 5 ASVG wurden von 1.
Juli 196 bis zum Tag der Anfragebeantwortung im Bereich lhres Ressorts sowie der
nachgeordneten Dienststellen vergeben und wie hoch war das Auftragsvolumen?
6. In welchem zahlenmäßigen Verhältnis steht seit 1. Juli 1996 die Vergabe an private
Auftragnehmer mit Wohnsitz in Österreich zur Vergabe an Auftragnehmer mit Wohnsitz im
Ausland, bzw. zur Vergabe von Aufträgen an juristische Personen. Angehörige freier Berufe
und lnhaber von Gewerbeberechtigungen, - jeweils nach Monaten aufgegliedert?
7. Wie hoch waren die in Ihrem Ressort sowie den nachgeordneten Dienststellen für derartige
Auftragsvergaben vorgesehenen Budgetansätze in den Jahren 1995 und 1996; wie hoch ist der
für das Jahr 1997 vorgesehene Budgetansatz?
8. Besteht im Bereich lhres Ressorts sowie in den nachgeordneten Dienststellen die Absicht.
anstelle der Vergabe von Werkverträgen oder freien Dienstverträgen künftig auf andere
Beschäftigungsverhältnisse bzw. Auftragsvergaben ins Ausland auszuweichen?
Wenn ja, können Sie die dafür vorgesehenen Volumina beziffern? Existiert außerdem im
Bereich lhres Ressorts eine diesbezügliche Weisung oder interne Richtlinie?
9. Halten Sie die sogenannte Werkvertragsregelung in ihrer derzeitigen Form für eine
zielgerechte, praktikable und faire Lösung, um zu einer Versicherungspflicht für alle oder
doch möglichst alle Erwerbstätigen zu gelangen? -