1680/J

 

 

 

 

der Abgeordneten Heidrun Silhavy

und GenossInnen

an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend

 

Ersatz von Lehrzeiten auf Grund schulmäßiger Berufsausbildung

 

Im Sinne des § 28 Abs 2 des Berufsausbildungsgesetzes hat der Wirtschaftsminister mit Verordnung

festzulegen, in welchem Ausmaß Lehrzeiten in bestimmten Lehrberufen durch eine schwerpunktmäßige

berufsbildende Ausbildung in einer allgemeinbildenden höheren oder berufsbildenden mittleren und

höheren Schule einschließlich deren Sonderformen und Schulversuche ersetzt werden.

 

Obwohl seit der letzten BAG-Novelle BGBl.Nr. 256/l993 eine Vielzahl von Lehrplanänderungen der

oben genannten Schulen verordnet wurden und daher die geltende § 28 BAG-Verordnung auf diese

Lehrpläne nicht mehr zur Anwendung kommt, wurde es bis heute verabsäumt, dem Gesetzesauftrag zur

Erlassung einer betreffenden Verordnung Folge zu leisten. Dies führt dazu. daß AbsolventInnen berufs-

bildender mittlerer und höherer Schulen ihren Anspruch auf Ersatz facheinschlägiger Lehrzeiten verlieren

und betriebliche Lehrzeiten nachholen müssen, um zu einer Lehrabschlußprüfung antreten zu können.

Berufsentscheidungen von SchülerInnen hängen häufig davon ab, welche Qualifikationen der Besuch

bestimmter Schulen vermittelt und in welchem Umfang Lehrzeiten durch den Schulbesuch ersetzt wer-

den. Im übrigen ist der im Rahmen der letzten BAG-Novelle neu geschaffene § 34 a des Berufsausbil-

dungsgesetzes im besonderen eine Voraussetzung um die arbeits- und sozialrechtlichen Anforderungen

im Zusammenhang mit einer Verordnung sicherzustellen.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für wirtschaftliche An-

gelegenheiten nachstehende

Anfrage:

 

1. Aus weIchem Grund haben Sie, Her Bundesminister, trotz des gesetzlichen Auftrages

und der oftmaligen Erfordernis bisher noch keine Verordnung im Sinne des § 28 des

Berufsausbildungsgesetzes erlassen?

 

2. Wann ist mit der Erlassung einer entsprechenden Verordnung zu rechnen?