1680/J
der Abgeordneten Heidrun Silhavy
und GenossInnen
an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend
Ersatz von Lehrzeiten auf Grund schulmäßiger Berufsausbildung
Im Sinne des § 28 Abs 2 des Berufsausbildungsgesetzes hat der Wirtschaftsminister mit Verordnung
festzulegen, in welchem Ausmaß Lehrzeiten in bestimmten Lehrberufen durch eine schwerpunktmäßige
berufsbildende Ausbildung in einer allgemeinbildenden höheren oder berufsbildenden mittleren und
höheren Schule einschließlich deren Sonderformen und Schulversuche ersetzt werden.
Obwohl seit der letzten BAG-Novelle BGBl.Nr. 256/l993 eine Vielzahl von Lehrplanänderungen der
oben genannten Schulen verordnet wurden und daher die geltende § 28 BAG-Verordnung auf diese
Lehrpläne nicht mehr zur Anwendung kommt, wurde es bis heute verabsäumt, dem Gesetzesauftrag zur
Erlassung einer betreffenden Verordnung Folge zu leisten. Dies führt dazu. daß AbsolventInnen berufs-
bildender mittlerer und höherer Schulen ihren Anspruch auf Ersatz facheinschlägiger Lehrzeiten verlieren
und betriebliche Lehrzeiten nachholen müssen, um zu einer Lehrabschlußprüfung antreten zu können.
Berufsentscheidungen von SchülerInnen hängen häufig davon ab, welche Qualifikationen der Besuch
bestimmter Schulen vermittelt und in welchem Umfang Lehrzeiten durch den Schulbesuch ersetzt wer-
den. Im übrigen ist der im Rahmen der letzten BAG-Novelle neu geschaffene § 34 a des Berufsausbil-
dungsgesetzes im besonderen eine Voraussetzung um die arbeits- und sozialrechtlichen Anforderungen
im Zusammenhang mit einer Verordnung sicherzustellen.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für wirtschaftliche An-
gelegenheiten nachstehende
Anfrage:
1. Aus weIchem Grund haben Sie, Her Bundesminister, trotz des gesetzlichen Auftrages
und der oftmaligen Erfordernis bisher noch keine Verordnung im Sinne des § 28 des
Berufsausbildungsgesetzes erlassen?
2. Wann ist mit der Erlassung einer entsprechenden Verordnung zu rechnen?