1689/J

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten

betreffend Werbekampagne "Leben ist lernen"

Am 18. November wurde eine Werbekampagne mit dem Slogan " Leben ist lernen

gestartet, bei der durch Fallbeispiele die Bevölkerung von der Notwendigkeit der

Weiterbildung überzeugt werden soll. Am Ende jedes Spots wird eine (nfo-Nummer

eingeblendet, unter der über das Weiterbildungsangebot informiert werden soll. Mit der

Erstellung des TV-Spots und der Abwicklung der Hotline wurde die Firma Temmel &

Seiwald von den vier beteiligten Ministerien beauftragt.

Doch offenbar funktioniert die Sache nicht ganz so, wie sie funktionieren sollte, denn laut

einer beispielhaften Sachverhaltsdarstellung, die dem Grünen Klub vorliegt, hat sich eine

Dame, die bei der Hotline (0660 6465) angerufen hatte, da sie einen Rhetorikkurs und

Informationen über eine Taxilenkerausbildung suchte, anschließend beschwert, daß die

Auskünfte völlig unzureichend seien. So seien ihr zwei Telefonnummern gegeben worden,

wobei die eine sie mit der MA 13 verband, die aber keine Auskunft geben konnte, bei der

zweiten landete sie im AMS für Jugendliche, und auch dort konnte ihr nicht weitergeholfen

werden. Bezüglich des Taxischeins wurde ihr geraten, sich an einen Taxiunternehmer zu

wenden. Erst bei EBIS , auf das sie durch ein Plakat gestoßen war, erhielt sie die

gewünschten Auskünfte. Auch andere Beispiele fehlleitender Auskünfte durch diese Hotline

sind bekannt. - Es kann wohl nicht der Sinn einer teuren Kampagne sein, über TV-Spots

Interesse an Weiterbildung zu wecken, um in der Folge das aufkeimende (nteresse durch

falsche Informationen wieder zunichte zu machen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1) Wie ist es zu begründen, daß mit hohen Budgetmitteln eine Info-Hotline im Fernsehen

beworben wird, die von im Schnellsiedeverfahren eingeschulten Personen betreut

wird, wenn gleichzeitig seitens eines Auftraggebers (BMUKA) Einrichtungen

subventioniert werden, deren Hauptaufgabe die Information über Weiterbildung

darstellt und die für diese Tätigkeit über das notwendige Instrumentarium und Know-

how verfügen? Deutet das daraufhin, daß das Jahr des lebensbegleitenden Lernens zu

Ende geht und deshalb die Bedeutung zielführender Information über Weiterbildung

wieder absinkt, sodaß eine professionelle Betreuung nicht mehr notwendig erscheint?

2) Ist es richtig, daß der Firma Temmel & Seiwald bedeutet wurde, die Infonummer von

EBIS nicht weiterzugeben bzw. ist es richtig daß die Firma angehalten wurde, vor

allem an die Arbeitsämter, Förderungsstellen und die MA 13 zu verweisen? Wenn ja:

Warum?