1689/J
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten
betreffend Werbekampagne "Leben ist lernen"
Am 18. November wurde eine Werbekampagne mit dem Slogan " Leben ist lernen
gestartet, bei der durch Fallbeispiele die Bevölkerung von der Notwendigkeit der
Weiterbildung überzeugt werden soll. Am Ende jedes Spots wird eine (nfo-Nummer
eingeblendet, unter der über das Weiterbildungsangebot informiert werden soll. Mit der
Erstellung des TV-Spots und der Abwicklung der Hotline wurde die Firma Temmel &
Seiwald von den vier beteiligten Ministerien beauftragt.
Doch offenbar funktioniert die Sache nicht ganz so, wie sie funktionieren sollte, denn laut
einer beispielhaften Sachverhaltsdarstellung, die dem Grünen Klub vorliegt, hat sich eine
Dame, die bei der Hotline (0660 6465) angerufen hatte, da sie einen Rhetorikkurs und
Informationen über eine Taxilenkerausbildung suchte, anschließend beschwert, daß die
Auskünfte völlig unzureichend seien. So seien ihr zwei Telefonnummern gegeben worden,
wobei die eine sie mit der MA 13 verband, die aber keine Auskunft geben konnte, bei der
zweiten landete sie im AMS für Jugendliche, und auch dort konnte ihr nicht weitergeholfen
werden. Bezüglich des Taxischeins wurde ihr geraten, sich an einen Taxiunternehmer zu
wenden. Erst bei EBIS , auf das sie durch ein Plakat gestoßen war, erhielt sie die
gewünschten Auskünfte. Auch andere Beispiele fehlleitender Auskünfte durch diese Hotline
sind bekannt. - Es kann wohl nicht der Sinn einer teuren Kampagne sein, über TV-Spots
Interesse an Weiterbildung zu wecken, um in der Folge das aufkeimende (nteresse durch
falsche Informationen wieder zunichte zu machen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1) Wie ist es zu begründen, daß mit hohen Budgetmitteln eine Info-Hotline im Fernsehen
beworben wird, die von im Schnellsiedeverfahren eingeschulten Personen betreut
wird, wenn gleichzeitig seitens eines Auftraggebers (BMUKA) Einrichtungen
subventioniert werden, deren Hauptaufgabe die Information über Weiterbildung
darstellt und die für diese Tätigkeit über das notwendige Instrumentarium und Know-
how verfügen? Deutet das daraufhin, daß das Jahr des lebensbegleitenden Lernens zu
Ende geht und deshalb die Bedeutung zielführender Information über Weiterbildung
wieder absinkt, sodaß eine professionelle Betreuung nicht mehr notwendig erscheint?
2) Ist es richtig, daß der Firma Temmel & Seiwald bedeutet wurde, die Infonummer von
EBIS nicht weiterzugeben bzw. ist es richtig daß die Firma angehalten wurde, vor
allem an die Arbeitsämter, Förderungsstellen und die MA 13 zu verweisen? Wenn ja:
Warum?