1690/J
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten
betreffend drohende Reduktion von " EBIS "
l993 wurde im Auftrag des BMUK auf Grundlage des Arbeitsübereinkommens der
Bundesregierung vom 17. Dezember 1990 der Verein " Erwachsenen Bildungs Informations
Service" (EBIS) gegründet, wonach "der Ausbau von Informationssystemen über
Weiterbildungsangebote (auf EDV-Basis) zu einem bundesweiten, flächendeckenden
Angebot . . . zu fördern" sei.
EBIS hat laut Statut die Aufgabe, die Information der Bevölkerung über die
Bildungsangebote der Erwachsenenbildung zu fördern. Erreicht werden soll dieses Ziel
durch die Erhebung des Angebotes an Kursen, Lehrgängen und Veranstaltungen der
Erwachsenenbildung, den Aufbau einer Datenbank und der Einrichtung eines
Telefonkundendienstes. Derzeit sind bei EBIS 6 Angestellte beschäftigt, und der Verein
verfügt über ein Budget von etwa 4 Millionen Schilling.
EBIS hat in den drei Jahren seines Bestehens eine überregionale, überinstitutionelle und
umfassende Weiterbildungsdatenbank auf- und ausgebaut, die in Österreich einzigartig ist.
Sie umfaßt bereits mehr als 24.000 aktuelle Bildungsmaßnahmen von 1300 Veranstaltern
aus vier Bundesländern und erlaubt zielgerichtete und detaillierte Abfragen. Die Datenbank
ist online zugänglich. EBIS legt Wert auf eine persönliche und fachgerechte Auskunft. Die
gute Zugänglichkeit zur Information wird vor allem durch das Telefonservice und die
langen Öffnungszeiten erreicht. Einmal pro Woche bietet EBIS auch Bildungsinformationen
für MigrantInnen in türkischer, kroatischer, bosnischer und serbischer Sprache an. Dieses
Service wird sehr gut angenommen, in Spitzenzeiten werden über hundert Anfragen pro Tag
an EBIS gerichtet. Eine derartige Informationseinrichtung für die Angebote der
Erwachsenenbildung ist eine bildungspolitische Notwendigkeit in Österreich, da sie erstmals
einen Überblick über die vielfältigen Möglichkeiten der Weiterbildung und damit
Transparenz im Erwachsenenbildungsbereich ermöglicht.
Deshalb ist es unverständlich, daß aus dem Ministerbüro und aus dem BMUKA sich die
Hinweise verdichten, daß EBIS inzwischen offenbar unerwünscht ist, und daher seine
Budgetmittel in einem Ausmaß reduziert werden sollen, die eine Weiterführung dieses
Informationsservices - ganz abgesehen vom ursprünglich geplanten, bundesweiten Ausbau -
ernsthaft gefährden. Durch eine derartige Vorgangsweise würde nicht nur eine dreijährige
Aufbauarbeit zunichte gemacht, sondern es fehlt auch an einem geeigneten Ersatz für diese
Einrichtung.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE :
1) Ist es richtig, daß vom Ministerium beabsichtigt wird, die Mittel für EBIS zu reduzieren
und damit dessen Leistungsfähigkeit zu beeinträchtigen?
2) Wenn ja: Was sind die Gründe für die beabsichtigte Reduzierung der Mittel?
3) Wenn l ja: Ist es nicht ziemlich widersinnig , zunächst EBIS im Auftrag des BMUK zu
gründen, um dann durch die Reduzierung der Mittel eine dreijährige Aufbauarbeit
zunichte zu machen?