1691/J
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten
betreffend Kürzung von Personalsubventionen in " Randbereichen der Erwachsenenbildung "
Im Rahmen der Abteilung für Erwachsenenbildung des Bundesministeriums für Unterricht
und kulturelle Angelegenheiten wurden in den letzten Jahren Personalsubventionen für
mehrere Kulturinitiativen übernommen.
Einige Kulturinitiativen wurden nunmehr schriftlich oder auch nur fernmündlich von der
Beendigung dieser Förderpraxis ab 1997 informiert. (Wobei auch für die Finanzierungen
1996 zum Teil Unsicherheiten bestehen). Frau Bundesminister Gehrer begründet dies in
ihrem Schreiben an das Kulturgelände Nonntal damit, daß "aufgrund von
Strukturmaßnahmen . . . in Zukunft nur mehr im Kernbereich der Erwachsenenbildung tätige
Institutionen" vom BMUKA gefördert werden sollen und die Arbeit von Kulturzentren im
"Randbereich der Erwachsenenbildung " angesiedelt ist. Sie weist im selben Schreiben auch
daraufhin, "daß das Kulturgelände Nonntal aufgrund der Ressortzuständigkeit des
Kunstministeriums " von diesem verstärkt gefördert werden sollte.
Die Kürzungen betragen insgesamt etwa 2 Millionen und folgende Kulturzentren und -
intiativen sind nach unserem derzeitigen Kenntnisstand von dieser Maßnahme betroffen:
Kulturgelände Nonntal, Podium, Slowenischer Kulturverband, Pro Vita Alpina, Institut für
Volkskultur und Kulturentwicklung.
Besonders unfair erscheint uns die Vorgangsweise gegenüber dem Slowenischen
Kulturverband, dem 1991 zwei Personalsubventionen für die Betreibung der Slowenischen
Studienbibliothek zugesagt wurden und in den Jahren 1992 und 1993 auch voll ausbezahlt
wurden. Im Jahre 1994 fehlen nach Angabe des Vereins von der versprochenen Subvention
in der Höhe von 600.000 Schilling aber 400.000 Schilling , im Jahr 1995 515.000 Schilling
und 1996 bisher 300.000 Schilling. Diese Beträge konnten vom Eigentümer nur mit einer
Kreditzwischenfinanzierung abgegolten werden.
Unserer Auffassung nach sind die oben angeführten Institutionen keineswegs in einem
"Randbereich der Erwachsenenbildung" tätig, sondern sie bieten eine notwendige
Ergänzung für den Aufgabenbereich der Schulen. Insbesondere seit den Sparmaßnahmen an
den Schulen haben diese Kulturstätten zudem Teile der kunst- und kulturvermittelnden
Tätigkeiten der Schulen übernommen und gleichzeitig ansonsten arbeitslosen
JunglehrerInnen eine Möglichkeit zur Ausübung ihres Berufes geboten.
Es erscheint uns gerade in Zeiten zunehmender Arbeitslosigkeit von JunglehrerInnen und im
"Jahr des lebensbegleitenden Lernens " als besonders widersinnig , Kürzungen im Bereich
der Erwachsenenbildung vorzunehmen bzw. die Förderungen auf einen großkoalitionär
dominierten Kernbereich einzuschränken.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1) Wie definieren Sie im Zusammenhang mit Erwachsenenbildung"Randbereich" ?
2) Zählen all jene Erwachsenenbildungseinrichtungen, die nicht als parteinah gelten zum
"Randbereich" ?
3) Werden in Zukunft nur mehr parteinahe Erwachsenenbildungseinrichtungen gefördert?
4) Nach welchen Kriterien wurde bei den oben angeführten Kürzungen vorgegangen und
warum wurde gekürzt?
5) Welche kurz-, mittel und langfristigen Strukturmaßnahmen sind im Bereich der
Erwachsenenbildung vorgesehen und was ist das Ziel dieser Maßnahmen?
6) In einem Brief weisen Sie darauf hin, "daß das Kulturgelände Nonntal aufgrund der
Ressortzuständigkeit des Kunstministeriums " von diesem verstärkt gefördert werden
sollte. Gibt es dahingehende Absprachen zwischen Ihrem Ministerium und dem
Kunstministerium, daß das Kunstmmisterium die Kosten für die Förderungen in
diesem Bereich übernimmt? Wenn nein: Warum nicht? Sind Kompetenzbereiche der
Erwachsenenbildung vom BMUKA ins BMWVK übergegangen und ist das auch an
der Geschäftseinteilung ersichtlich? Sind Budgets für Erwachsenenbildung vom
BMUKA ins BMWVK übergegangen?
7) Besteht nicht ein Widerspruch in Ihren Aussagen, wenn Sie einerseits behaupten, daß
die Arbeit von Kulturzentren im "Randbereich der Erwachsenenbildung" angesiedelt
ist, womit Sie implizit zugeben, daß diese Arbeit zum Bereich der
Erwachsenenbildung gehört, andererseits aber die Zuständigkeit des
Kunstministeriums anführen?
8) 1996 ist das "Jahr des lebensbegleitenden Lernens " . Stehen die oben zitierten
Kürzungen nicht im Widerspruch zu den Zielen des " Jahres des lebensbegleitenden
Lernens "?
9) Noch nie waren so viele LehrerInnen auf Wartelisten gemeldet wie heuer. Halten Sie
es für sinnvoll, nun auch noch im Bereich der Erwachsenenbildung Lehrerlnnen vor
die Tür zu setzen?
10) Bei allen Institutionen, die gekürzt wurden, handelt es sich um Institutionen, die eher
dem autonomen Kulturbereich zugeordnet werden können. Handelt es sich bei diesem
Kürzungen um ein politisches Aushungern?
11) Allen genannten Kultureinrichtungen, die gekürzt wurden, ist gemeinsam, daß sie
nicht der Konferenz der Erwachsenenbildung Österreichs (KEBÖ) angehören, und
ihnen damit die hilfreiche Lobby offenbar fehlt. Wie wird man Mitglied bei der
KEBÖ, was sind die Aufnahmsvoraussetzungen?
12) Warum wurde dem Slowenischen Kulturverband seit dem Jahr 1994 nicht mehr die
volle Personalsubvention in Höhe von 600.000 Schilling ausbezahlt, sondern jeweils
erheblich weniger?
13) Halten Sie es für richtig , daß ein Subventionsnehmer eine Kreditzwischenfinanzierung
einrichten muß , weil das BMUKA in seinen Zahlungen säumig ist? Halten sie es für
richtig , daß damit implizit die Steuerzahler die Banken subventionieren?