1726/J

 

 

 

 

der Abg. Rosenstingl, Böhacker und Kollegen

an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

betreffend die Autobahnvignette

 

Das im Rahmen des Strukturanpassungsgesetzes 1996 verabschiedete Bundes-

straßenfinanzierungsgesetz sieht die Einführung einer Autobahnbenützungsgebühr

vor. Die unterfertigten Abgeordneten stelIen dazu an den Bundesminister für

wirtschaftliche Angelegenheiten die nachstehende

 

 

Anfrage:

 

1 . Die Einnahmen aus dem Erlös der Autobahnvignette sind für den Ausbau des

hochrangigen Straßennetzes zweckgewidmet zu verwenden. Der Verkauf der

Vignetten fällt unter ''Lieferungen und Leistungen'' gemäß § 1 UStG und ist daher

mit 20% USt. zu besteuern. Der so eingehobene Umsatzsteuerbetrag in der

geschätzten Höhe von 400 Millionen Schilling wird von Kraftfahrzeuglenkern auch

als Autobahnbenützungsgebühr bezahlt. Wird diese enorme Summe im Sinne der

Kraftfahrer ebenfalls zweckgewidmet verwendet?

 

2. Die österreichischen Autofahrerklubs geben die Jahresautobahnvignette für Pkws

billiger ab. ErhaIten die Verkaufsstellen der Vignette diese zu unterschiedlichen

Preisen und Konditionen? Wenn ja: Wodurch ist dies sachlich gerechtfertigt und

welche unterschiedlichen Preise und Konditionen werden vergeben?

 

3. Ein Bruch der Windschutzscheibe ist ein völlig unbeeinflußbares Ereignis,

verursacht durch höhere Gewalt. Die derzeitige Mautordnung sieht vor, daß bei

einem Bruch der Windschutzscheibe der Kraftfahrzeughalter die Kosten für den

Ersatz zusätzlich zu den Reparaturkosten der Scheibe zu tragen hat. Diese

Lösung ist sachlich ungerechtfertigt und verfassungsrechtlich bedenklich. Durch

die Pflicht zur Aufbewahrung des Abrisses der Vignette, auf dem auch die

Seriennummer der Vignette vermerkt ist, könnte bei Vorweis dieses Abrisses und

der zerstörten Vignette jederzeit und problemlos Ersatz geleistet werden. Wieso

besteht die Bundesregierung darauf, dem bereits geschädigten Autofahrer

neuerlich und ungerechterweise die bereits einmal entrichtete Autobahnbenütz-

ungsgebühr abzuverlangen?

 

4. Der Bundesminister für Verkehr hat nach dem Bundesstraßenfinanzierungsgesetz

die Mautordnung zu genehmigen, in der z.B. die Beschaffenheit der Vignette

geregelt werden muß. Wie konnte unter Einhaltung des Legalitätsprinzips die

Vignette im Verkauf sein, ohne daß die Mautordnung veröffentlicht und damit in

Kraft war?