1732/J

 

 

 

 

der Abgeordneten Dr. Graf

und Kollegen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend eine vom Zentralausschuß der Östereichischen Hochschülerschaft (ÖH) am

24. 10. 1996 beschlossene Resolution

 

Der Zentralausschuß der Östereichische Hochschülerschaft beschloß in seiner Sitzung

vom 24. 10. 1996 eine Resolution mit folgendem Wot.tlaut:

 

,,Der ZA der ÖH fordert den Wissenschaftsminister, den Nationalrat, die Rektoren und

Unidirektoren aller östrereichischer Universitäten und Kunsthochschulen auf.

folgende Punkte durch Änderungen von entsprechenden Gesetzen. Verordnungen,

Satzungen, generellen Richtlinien für monokratische Organe und durch Ausübung des

Hausrechts zu exekutieren:

 

* Aberkennung des Titels ,,akademisch" für rechtsextreme Kotporationen. damit

Verbot für diese bei akademischen Feiern in vollem Wichs. bzw. mit Mütze und Band

aufzutreten.

 

*Ablehnung des Ehrenschutz bei Bällen und Kommersen von rechtsextremen

Korporationen.

 

* Keine Werbefläche für ,,rechtsextreme." Korporationen. Kein Podium für sie und ihre

Veranstaltungen an den Hochschulen.

 

* Entfernung des ,,Paradesymbols des akademischen Rechtsextremismus" an der Uni

Wien, des Siegfriedskopfes."

 

*Änderungen des Dienstrechtes für HochschullehrerInnen: Lehrende. die rassistisches

oder rechtsextremes Gedankengut weitergeben bzw. die Mitglieder in Gruppierungen

sind, die solchen demokratiepolitisch gefährlichen Ansichten frönen, sollen sowohl

ihren akademischen Titel als auch ihre Lehrbefugnis verlieren."

 

Die in der Resolution vermutlich gemeinten Korporationen bekennen sich - wohl im

Gegensatz zu jenen Mandataren, die diese Resolution verabschiedet haben - voll zu

den Grundrechten wie Meinungsfreiheit, Lehr- und Lernfreiheit sowie

Vers ammlungsfreiheit. Der Zentralausschuß der ÖH will durch diese Resolution

besagte Grundrechte wohl zumindest für den Bereich der Universitäten abschaffen.

Offenbar soll Druck auf politisch mißliebige Lehrende und Studierende gemacht

werden. Die in der Resolution verlangten Gesetze und dergleichen zielen eindeutig auf

die Legitimation von Gesinnungsjustiz ab.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Justiz

folgende

 

Anfrage:

 

l.) Ist Ihnen diese Resolution bekannt?..

 

2.) Wurden aufgrund dieser Resolution schon gerichtliche Schritte gegen die ÖH oder

deren Funktionäre, insbesondere wegen Verhetzung eingeleitet?

 

3.) Wann waren demokratiepolitisch änhlich bedenkliche Ansichten, wie die, die im

letzten Punkt vertreten werden, zuletzt Inhalt eines auf dem heutigen Staatsgebiet

der Republik Östereich gültigen Gesetzes'?

 

4.) Sehen Sie in der auffallenden Ähnlichkeit zwischen dem letzten Punkt obiger

Resolution und einschlägigen Bestimmungen in der Gesetzgebung des Dritten

Reichs (z. B. Gesetzblatt 716 für das Land Östereich vom 19. Juni 1939) einen

Anlaß, ein Verfahren weg.en Verstoß gegen das NS-Verbotsgesetz einzuleiten?

Wenn nein, warum nicht?

 

5.) Ist es, ohne die Grundfesten des Rechtsstaates zu erschüttern, überhaupt möglich.

Personen zu verbieten, den Ehrenschutz für eine Veranstaltung zu übernehmen?

 

6.) Sehen Sie in Punkt vier der Resolution eine Verletzung der Ehre der im I .

Weltkrieg Gefallenen. für die das Denkmal ..Siegfriedskopf" erichtet wurde, und in

diesem Zusammenhang Anlaß für ein Strafverfahren?

Wenn nein, warum nicht?

 

7.) Sehen Sie in der Forderung. behördlich nicht untersagten Vereinen per Gesetz

einen Teil ihres N amens abzuerkennen. einen Anlaß für ein Strafvetfahren?

Wenn nein, warum nicht?