1758/J
der Abgeordneten Parnigoni, Lackner, DDr.Niederwieser, Ing. Kaipel, Mag. Maier
und Genossen
an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
betreffend Abwicklung der Einführung der Mautvignette
Bei der Einführung der Autobahnmaut in Form von Vignetten ist es zu Problemen gekommen,
was nicht nur in österreichischen, sondern auch in vielen ausländischen Zeitungen äußerst
negativ kommentiert wurde. Die Einführung der Autobahnmaut ist Bestandteil des
Koalitionsübereinkommens und daher seit Beginn des Jahres 1996 bekannt. Die gesetzIiche
Grundlage wurde bereits im Frühjahr des Vorjahres durch den Beschluß des
Bundesstraßenfinanzierungsgesetzes geschaffen. Aus Sicht der unterfertigten Abgeordneten
ist daher ausreichend Zeit zur organisatorischen Vorbereitung und Abwicklung der
Einführung der Mautvignetten gewesen.
Dennoch ist es bei der Verteilung und beim Vetrieb der Autobahnvignetten Anfang Jänner
1997 zu Engpässen gekommen, die nicht kurzfristig beseitigt werden konnten. Dadurch haben
vor allem Urlauber keine Wochenvignetten mehr erhalten. Es kam zu Beanstandungen und zu
massiven Beschwerden. Verantwortlich für die Abwicklung der Einführung der
Autobahnvignetten ist die Österreichische Mauterrichtungsgesellschaft (ÖMG) eine Tochter
der beiden Bundesstraßengesellschaften.
Die ÖMG hielt es für notwendig, eine Beratungsfirma zur Unterstützung bei der logistik der
Abwicklung einzuschalten, weil sie offensichtlich über keine eigenen Erfahrungen verfügte.
Jetzt wird von der Geschäftsführung der ÖMG argumentiert, daß die Beratungsfirma den
Bedarf falsch eingeschätzt habe.
Die Herstellung der Vignetten wurde öffentlich ausgeschrieben, wobei letztendlich die Firma
Swarco American Decal, eine Tochter der Firma Swarovski, den Auftrag erhalten hat. Die
Vignetten wurden in Chicago hergestellt, was nicht unbeträchtlich zu den bekannten
Lieferproblemen beigetragen hat.
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für wirtschaftIiche
Angelegenheiten nachstehende
Anfrage:
1 . Wann wurde die ÖMG gegründet?
2. Was sind die Aufgaben der ÖMG?
3. Welche Rolle hat die ÖMG bei der Auslieferung der Autobahnvignetten?
4. Welche Rolle hat die ÖMG bei der Verteilung der Autobahnvignetten?
5. Wer trägt in der ÖMG die Verantwortung für die Pannen bei der Verteilung der
Autobahnvignetten?
6. Wann erfolgte die Ausschreibung betreffend die Vignettenherstellung?
7. Wie lange war die Ausschreibungsfrist?
8. Welche Anforderungen an den Hersteller der Autobahnvignetten enthielt die
Ausschreibung?
9. Enthielt die Ausschreibung die Bedingung, daß bei der Herstellung der
Autobahnvignetten ein Anteil an österreichischer Wertschöpfung enthalten sein muß?
Wie groß war dieser Anteil?
10. Welche Firmen haben ein Angebot abgegeben?
11. Durch wen erfolgte die Prüfung der Angebote und was war das Ergebnis der Prüfung?
12. Wurden Angebote ausgeschieden?
Wenn ja, warum?
13. Welches war das Bestanbot?
14. War in diesem Anbot inkludiert, daß die Vignetten in den USA produziert werden
sollten?
Wenn ja, wurde bei der Auswahl des Anbotes bedacht, daß es dadurch zu
Lieferschwierigkeiten kommen könnte?
15. Wurde eine Pönalezahlung vereinbart, wenn die Bedingungen des Anbotes nicht erfüllt
werden?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, werden Sie dafür Sorge tragen, daß diese Pönale eingefordert wird?
16. Ist es richtig, daß die Firma Swarco nur der zweitbilligste Bieter gewesen ist und der
Billigstbieter - eine österreichische Firma - um rund 3 Millionen Schilling billiger
gewesen ist?
Wenn ja, warum wurde nicht das Anbot des Billigstbieters angenommen?
17. Wurde die Beratungsleistung zur Logistik der Abwicklung der Autobahnvignette
ausgeschrieben?
Wenn ja, wann erfolgte die Ausschreibung?
Wenn nein, warum erfolgte keine Ausschreibung?
18. Warum erhielt die deutsche Consulting-Firma CMG den Beratungsauftrag?
19. War diese Firma der Bestbieter?
20. War diese Firma der Billigstbieter?
21 . Welche Referenzen und einschlägigen Erfahrungen konnte diese Firma aufweisen ?
22. Gab es keine österreichischen Anbieter dieser Beratungsleistung?
23. a) Wie hoch ist die Abgeltung für die Beratungsleistung?
b) Wurde dieser Betrag bereits ausbezahlt?
24. a) Hat die Beratungsfirma ein Konzept für die Einführung und den Vertrieb der
Autobahnvignette vorgelegt?
b) Kennen Sie dieses Konzept ?
c) Haben Sie dieses Konzept auf Plausibilität überprüfen lassen?
25. Ist der Vorwurf der Geschäftsführung der ÖMG richtig, daß sich die Consulting-Firma
beim Bedarf der Autobahnvignetten verschätzt hat?
26. Wurde mit dieser Consulting-Firma eine Pönalezahlung vereinbart?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, werden Sie dafür Sorge tragen, daß diese Pönale eingefordert wird?