1772/J
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Arbeit und Soziales
betreffend gekündigte Abkommen über soziale Sicherheit
Die im Juni dieses Jahres gekündigten Abkommen über soziale Sicherheit mit der
Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien, mit der Republik Mazedonien, mit der
Republik Bosnien-Herzegowina, mit der Republik Slowenien, mit der Republik Kroatien,
mit der Tunesischen Republik und mit der Türkischen Republik haben unterschiedliche
Kündigungsbedingungen. Es wurde jedoch bei der seinerzeitigen Kündigung generell
versichert, daß in allen Fällen versucht werden soll, keinen vertragslosen Zustand
aufkommen zu lassen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wie ist der Stand der Verhandlungen betreffend eines erneuten Abkommens über die
soziale S icherheit mit den einzelnen Ländern?
2. Mit welchen Ländern wurde bereits ein neues Abkommen abgeschlossen?
3. Welche Änderungen gab es oder wird es geben, die gegenüber den vorherigen
Bestimmungen des Abkommens über soziale Sicherheit abweichen?
4. Wird es Nachteile für österreichische UrlauberInnen im Ausland geben?
5. Wird es Nachteile für ÖsterreicherInnen geben, die in den jeweiligen Ländern über
Pensionszeiten verfügen?
6. Wird es Nachteile für AusländerInnen geben, die in ihrem Heimatland und in
Österreich über Pensionszeiten verfügen?
7. Wie beurteilen Sie die rechtliche S ituation dieser Maßnahme im Rückblick
insbesondere hinsichtlich der Türkei?
8. Wie hoch sind die Einsparungen im Jahr 1997 und die erwarteten Einsparungen für
das Jahr 1998 und die Folgejahre aus dieser Aktion?