1772/J

 

 

 

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Arbeit und Soziales

 

betreffend gekündigte Abkommen über soziale Sicherheit

 

 

Die im Juni dieses Jahres gekündigten Abkommen über soziale Sicherheit mit der

Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien, mit der Republik Mazedonien, mit der

Republik Bosnien-Herzegowina, mit der Republik Slowenien, mit der Republik Kroatien,

mit der Tunesischen Republik und mit der Türkischen Republik haben unterschiedliche

Kündigungsbedingungen. Es wurde jedoch bei der seinerzeitigen Kündigung generell

versichert, daß in allen Fällen versucht werden soll, keinen vertragslosen Zustand

aufkommen zu lassen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1. Wie ist der Stand der Verhandlungen betreffend eines erneuten Abkommens über die

soziale S icherheit mit den einzelnen Ländern?

 

2. Mit welchen Ländern wurde bereits ein neues Abkommen abgeschlossen?

 

3. Welche Änderungen gab es oder wird es geben, die gegenüber den vorherigen

Bestimmungen des Abkommens über soziale Sicherheit abweichen?

 

4. Wird es Nachteile für österreichische UrlauberInnen im Ausland geben?

 

5. Wird es Nachteile für ÖsterreicherInnen geben, die in den jeweiligen Ländern über

Pensionszeiten verfügen?

 

6. Wird es Nachteile für AusländerInnen geben, die in ihrem Heimatland und in

Österreich über Pensionszeiten verfügen?

 

7. Wie beurteilen Sie die rechtliche S ituation dieser Maßnahme im Rückblick

insbesondere hinsichtlich der Türkei?

 

 

8. Wie hoch sind die Einsparungen im Jahr 1997 und die erwarteten Einsparungen für

 

das Jahr 1998 und die Folgejahre aus dieser Aktion?