1786/J
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Arbeit und Soziales
betreffend Finanzierung von Hilfsmitteln und Heilbehelfen durch die Krankenkassen
Die Neuregelung der Verträge zwischen Sozialversicherungen und Bandagisten über die
Versorgung der Versicherten mit Hilfsmitteln und Heilbehelfen stellt keineswegs eine
befriedigende Lösung dar.
Nicht nur, daß es nicht gelungen ist, einen Gesamtvertrag abzuschließen und in 5
Bundesländern die Gebietskrankenkassen mit den Bandagisten eine Einzelvertrag
abgeschlossen haben, gibt es in der Steiermark noch immer einen vertraglosen Zustand.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE :
1) Das Nichtzustandekommen eines Gesamtvertrages zwischen Gebietskrankenkasse und
Bandagisten führt dazu, daß nicht überall in Österreich die entsprechende Qualität in
der Versorgung mit Kassenleistungen gegeben ist, wodurch eine Ungleichbehandlung
der Versicherten entsteht.
Ist diese Ungleichbehandlung gesetzlich gedeckt und was gedenken Sie dagegen zu
unternehmen?
2) Wie hoch schätzen Sie den administrativen Mehraufwand ein, der durch die oben
angeführte Situation den Sozialversicherungen entsteht?
3) In der Steiermark müssen die Versicherten immer noch die meist sehr teuren
Bandagistenprodukte vorfinanzieren, was besonders für sozial schwächere Menschen
eine unnötige Härte darstellt.
Was gedenken Sie zu unternehmen, damit es auch in der Steiermark möglichst rasch
zu einem Vertragsabschluß kommt und in der Zwischenzeit sozial schwächeren
Menschen eine Hilfe angeboten wird?