1786/J

 

 

 

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Arbeit und Soziales

 

betreffend Finanzierung von Hilfsmitteln und Heilbehelfen durch die Krankenkassen

 

 

Die Neuregelung der Verträge zwischen Sozialversicherungen und Bandagisten über die

Versorgung der Versicherten mit Hilfsmitteln und Heilbehelfen stellt keineswegs eine

befriedigende Lösung dar.

Nicht nur, daß es nicht gelungen ist, einen Gesamtvertrag abzuschließen und in 5

Bundesländern die Gebietskrankenkassen mit den Bandagisten eine Einzelvertrag

abgeschlossen haben, gibt es in der Steiermark noch immer einen vertraglosen Zustand.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE :

 

 

1) Das Nichtzustandekommen eines Gesamtvertrages zwischen Gebietskrankenkasse und

Bandagisten führt dazu, daß nicht überall in Österreich die entsprechende Qualität in

der Versorgung mit Kassenleistungen gegeben ist, wodurch eine Ungleichbehandlung

der Versicherten entsteht.

Ist diese Ungleichbehandlung gesetzlich gedeckt und was gedenken Sie dagegen zu

unternehmen?

 

2) Wie hoch schätzen Sie den administrativen Mehraufwand ein, der durch die oben

angeführte Situation den Sozialversicherungen entsteht?

 

3) In der Steiermark müssen die Versicherten immer noch die meist sehr teuren

Bandagistenprodukte vorfinanzieren, was besonders für sozial schwächere Menschen

eine unnötige Härte darstellt.

Was gedenken Sie zu unternehmen, damit es auch in der Steiermark möglichst rasch

zu einem Vertragsabschluß kommt und in der Zwischenzeit sozial schwächeren

Menschen eine Hilfe angeboten wird?