1800/J XX.GP
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Arbeit und Soziales
betreffend medizinische Hauskrankenpflege
Im Rahmen der 50. ASVG-Novelle wurde die medizinische Hauskrankenpflege 1 992
Pflichtleistung der Krankenkassen. Im Juni 1995 ist ein befristeter Vertrag zwischen der
Ärztekammer und dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger ausgelaufen.
Überbürokratisierung auf der Seite der Krankenkassen sowie mangelnde Kommunikation
und Kooperation zwischen den Gesundheitsberufen waren wohl der Grund warum der
Vertrag nicht verlängert wurde.
Durch die seit 1 . 1 . 1997 in Kraft getretene LKF, deren Ziel ja die Verringerung der
Aufenthaltstage in den Spitälern ist, wird die Möglichkeit einer fachlichen Behandlung der
Patientlnnen daheim wieder hochaktuell.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher. folgende
ANFRAGE:
1) Wie ist im derzeitigen vertraglosen Zustand die Hauskrankenpflege in Österreich
organisiert und finanziert?
2) Gibt es bereits Verhandlungen zwischen dem Hauptverband der
Sozialversicherungsträger und Vertretern der Gesundheitsberufe bezüglich der
Finanzierung einer medizinischen Hauskrankenpflege?
3) Wenn ja, wie ist der aktuelle Stand der Verhandlungen und wann kann mit einem
neuerlichen Start einer medizinischen Hauskrankenpflege als Kassenleistung gerechnet
werden?
4) Was sind die wesentlichen Veränderungen zum alten Vertrag, der 1995 nicht mehr
verlängert wurde?
5) Wenn nein, wann ist der Beginn neuerlicher Verhandlungen geplant? / . .