1800/J XX.GP

 

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Arbeit und Soziales

betreffend medizinische Hauskrankenpflege

Im Rahmen der 50. ASVG-Novelle wurde die medizinische Hauskrankenpflege 1 992

Pflichtleistung der Krankenkassen. Im Juni 1995 ist ein befristeter Vertrag zwischen der

Ärztekammer und dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger ausgelaufen.

Überbürokratisierung auf der Seite der Krankenkassen sowie mangelnde Kommunikation

und Kooperation zwischen den Gesundheitsberufen waren wohl der Grund warum der

Vertrag nicht verlängert wurde.

Durch die seit 1 . 1 . 1997 in Kraft getretene LKF, deren Ziel ja die Verringerung der

Aufenthaltstage in den Spitälern ist, wird die Möglichkeit einer fachlichen Behandlung der

Patientlnnen daheim wieder hochaktuell.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher. folgende

ANFRAGE:

1) Wie ist im derzeitigen vertraglosen Zustand die Hauskrankenpflege in Österreich

organisiert und finanziert?

2) Gibt es bereits Verhandlungen zwischen dem Hauptverband der

Sozialversicherungsträger und Vertretern der Gesundheitsberufe bezüglich der

Finanzierung einer medizinischen Hauskrankenpflege?

3) Wenn ja, wie ist der aktuelle Stand der Verhandlungen und wann kann mit einem

neuerlichen Start einer medizinischen Hauskrankenpflege als Kassenleistung gerechnet

werden?

4) Was sind die wesentlichen Veränderungen zum alten Vertrag, der 1995 nicht mehr

verlängert wurde?

5) Wenn nein, wann ist der Beginn neuerlicher Verhandlungen geplant? / . .