1812/J XX.GP
der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Umsetzung der Bezügereform 1996
Im Juli 1996 hat der Nationalrat eine Novelle des Bundesverfassungsgesetzes und des
Bezügegesetzes beschlossen, durch die verhindert werden sollte, daß Abgeordnete zum
Nationalrat bzw eines Landtags sowie Bundesräte als Öffentliche Bedienstete Bezüge
erhalten, denen keine entsprechende Arbeitsleistung gegenübersteht.
Um überprüfen zu können, wie weit diese Novelle ihre Ziele erreicht hat, stellen die
unterfertigten Abgeordneten folgende
ANFRAGE:
1 . Wieviele Abgeordnete zum Nationalrat, Bundesräte sowie Landtagsabgeordnete sind
in ihrem Ressort beschäftigt?
2. Welche Regelung wurde mit diesen Mandataren vor Inkrafttreten der Novelle vom
Juli 1996 getroffen (Gewährung der erforderlichen freien Zeit, Außerdienststellung
und Gewährung des Ruhebezuges oder vorzeitige Pensionierung mit Ruhebezug)?
(Die unterfertigten Abgeordneten vertreten die Auffassung, daß eine Beantwortung
der vorliegenden Anfrage auch unter namentlicher Nennung der betreffenden
Mandatare möglich ist, weil das Informationsinteresse des Nationalrats im
vorliegenden Fall höher zu bewerten ist, als ein allfälliges Geheimhaltungsinteresse
des betreffenden Mandatars; sollten Sie diese Rechtsauffassung nicht teilen, ersuchen
die unterfertigten Abgeordneten um Beantwortung dieser und der folgenden Fragen
ohne Nennung des Namens des betroffenen Mandatars.)
3. Welche Regelung wurde mit den jeweiligen Mandataren nach Inkrafttreten der
Novelle vom Juli 1996 getroffen (wieviel Prozent Ihrer Arbeitsleistung beabsichtigen
die jeweiligen Mandatare zu erbringen)?
4. In welchem Bereich Ihres Ressorts erbringt der Mandatar seine Arbeitsleistung?
5. Welche Arbeitsleistung (bitte um möglichst genaue Angabe des Tätigkeitsprofils)
erbringt der Mandatar?
6. Verfügen die betroffenen Mandatare über ein eingenes Büro?