1818/J XX.GP

 

der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie

betreffend Umsetzung der Bezügereform 1996

Im Juli 1996 hat der Nationalrat eine Novelle des Bundesverfassungsgesetzes und des

Bezügegesetzes beschlossen, durch die verhindert werden sollte, daß Abgeordnete zum

Nationalrat bzw eines Landtags sowie Bundesräte als Öffentliche Bedienstete Bezüge

erhalten, denen keine entsprechende Arbeitsleistung gegenübersteht.

Um überprüfen zu können, wie weit diese Novelle ihre Ziele erreicht hat, stellen die

unterfertigten Abgeordneten folgende

ANFRAGE:

1. Wieviele Abgeordnete zum Nationalrat, Bundesräte sowie Landtagsabgeordnete sind

in ihrem Ressort beschäftigt?

2. Welche Regelung wurde mit diesen Mandataren vor Inkrafttreten der Novelle vom

Juli 1996 getroffen (Gewährung der erforderlichen freien Zeit, Außerdienststellung

und Gewährung des Ruhebezuges oder vorzeitige Pensionierung mit Ruhebezug)?

(Die unterfertigten Abgeordneten vertreten die Auffassung, daß eine Beantwortung

der vorliegenden Anfrage auch unter namentlicher Nennung der betreffenden

Mandatare möglich ist, weil das Informationsinteresse des Nationalrats im

vorliegenden Fall höher zu bewerten ist, als ein allfälliges Geheimhaltungsinteresse

des betreffenden Mandatars; sollten Sie diese Rechtsauffassung nicht teilen, ersuchen

 

die unterfertigten Abgeordneten um Beantwortung dieser und der folgenden Fragen

ohne Nennung des Namens des betroffenen Mandatars.)

3. Welche Regelung wurde mit den jeweiligen Mandataren nach Inkrafttreten der

Novelle vom Juli 1996 getroffen (wieviel Prozent Ihrer Arbeitsleistung beabsichtigen

die jeweiligen Mandatare zu erbringen)?

4. In welchem Bereich Ihres Ressorts erbringt der Mandatar seine Arbeitsleistung?

5. Welche Arbeitsleistung (bitte um möglichst genaue Angabe des Tätigkeitsprofils)

erbringt der Mandatar?

6. Verfügen die betroffenen Mandatare über ein eingenes Büro?