1879/J XX.GP
der Abg. DI Hofmann, DI Schöggl, Rosenstingl, Jung
an den Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst
betreffend Terminal Wels
Der Terminal Wels wurde 1985 eröffnet und das Konzept der sogenannten "Rollenden
Landstraße ,'(RoLa) mit Verlagerung der LKWs von der Straße auf die Schiene wurde
gut angenommen.
Die infrastrukturelle Austattung der Anlagen und des Geländes des Terminals haben
mit der laufenden Kapazitätserweiterung nicht Schritt gehalten.
Hunderte Lastfahrzeuge, Fahrzeuge im kombinierten Verkehr mit Großcontainern und
Wechselaufbauten erreichen über den Autobahnanschluß den im Osten der Stadt Wels
liegenden Terminal.
Diese Zufahrtsstraße ist die meiste Zeit mit wartenden LKW's verstellt und für den
privaten Verkehr mit Staus verbunden.
Die stunden-, teilweise tagelangen Wartezeiten für die Abfertigungen dieser Fahrzeuge
sowie Güter führen zu Lärm- und Geruchsbelästigungen sowie Sicherheitrisiken.
Maßnahmen seitens der Betreiber - ÖBB und ÖKOKOMI - hinsichtlich
bedarfsorientierter Abfertigung und Parkraumgestaltung, Sanitärausstattung sowie
Regelung des Abfalls stellten sich als unzureichend heraus.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an
den Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst
folgende
ANFRAGE
1 . Sind Ihnen die Probleme des Terminals Wels bekannt ?
2. Welche Maßnahmen werden seitens des Ministeriums unternommen, um sicher
zustellen, daß für den ruhenden und fließenden LKW-Verkehr im Bereich des
Terminals ausreichende Verkehrsflächen und Parkraumflächen außerhalb des
des bewohnten Gebietes zur Verfügung gestellt werden ?
3. Existieren Überlegungen zusätzliche Zuggarnituren, insbesondere am Wochen-
ende, einzusetzen, um durch eine flexiblere Einsatzgestaltung die Wartezeiten für
die Abfertigung zu verkürzen ?
4. Werden bei den künftigen Planungen bzw. weiterem Ausbau des Terminals
auch die Anrainer des betroffenen Gebietes eingebunden ?
5. Bestehen Überlegungen die Parkplätze so abzusichern, daß die Ablagerung von
Abfällen und mißbräuchliche Verwendung der anschließenden Gründe unter-
bunden wird sowie eine ausreichende Ausstattung mit Sanitäreinrichtungen
sichergestellt ist ?