1893/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Schweitzer und Kollegen
an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten
betreffend Vorschußzahlungen für Schulveranstaltungen im Bereich des
LSRfNÖ
Durch einen Erlaß des Landesschulrates für Niederösterreich vom 22.10.1991
besteht für Pflichtschullehrer die Möglichkeit, sich für Schulveranstaltungen, wie
zum Beispiel Sport- oder Projektwochen, einen gewissen Betrag, der zumeist
zwischen drei- bis viertausend Schilling liegt, in Form einer Akkontozahlung
bereits vor Abhaltung der betreffenden Veranstaltung überweisen zu lassen. Diese
Vorschüsse werden auf Antrag seit dem Schuljahr 1991/92 laufend ausbezahlt,
Kann der betreffende Lehrer an der bereits bevorschußten Veranstaltung nicht
teilnehmen oder wird diese abgesagt, so sollte im Normalfall der angewiesene
Betrag mittels Stornomeldung wieder zurückgebucht werden, wobei der Termin
für die Akkontozahlung mit dem Termin der Abrechnung (Storno) übereinstimmen
muß, da ansonsten die Vorauszahlung nicht erfaßt und somit bei der.
Endabrechnung nicht berücksichtigt werden kann.
Mittels Computerabfrage können jedoch eventuelle Unregelmäßigkeiten wie zu
Unrecht nicht stornierte Vorschußzahlungen erfaßt werden.
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher in diesem Zusammenhang an die
Frau Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten nachstehende
1) Ist es richtig, daß nur bei genauer Übereinstimmung des Datums von Vorschuß
und Abrechnung bzw. Storno die Vorauszahlung erfaßt und in die
Endabrechnung miteinbezogen werden kann?
Wenn ja, werden die Abrechnungen mittels genauer Computerabfrage
regelmäßig überprüft und in welchen Abständen geschieht das?
2) Ist Ihnen bekannt, daß bei der Abrechnung der Vorschüsse, beginnend mit dem
Schuljahr 1991/92 im Bereich des LSRfNÖ vermehrt gravierende Mängel
aufgetreten sind?
Wenn nein, wann werden Sie die Abrechnungen betreffend Vorauszahlungen für
Schulveranstaltungen einer genauen Prüfung unterziehen?
Wenn ja, wurden die Abrechnungen für die Jahre 1991 bis 1996 bereits laufend
Prüfungen unterzogen, wie hoch war die Summe der nicht stornierten
Vorauszahlungen und wieviel davon wurde bereits zurückgezahlt?
3) Sind Ihnen auch aus den anderen Bundesländern Fälle von zu Unrecht nicht
stornierten Vorauszahlungen bekannt?
Wenn nein, wann werden Sie diese Abrechnungen einer genauen Prüfung
unterziehen?
Wenn ja, wurden die Abrechnungen für die Jahre von 1992 bis 1996 bereits
laufend Prüfungen unterzogen. wie hoch war die Summe der zu Unrecht nicht
stornierten Vorauszahlungen und wieviel davon wurde bereits zurückgezahlt?