1893/J XX.GP

ANFRAGE

der Abgeordneten Mag. Schweitzer und Kollegen

an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten

betreffend Vorschußzahlungen für Schulveranstaltungen im Bereich des

LSRfNÖ

Durch einen Erlaß des Landesschulrates für Niederösterreich vom 22.10.1991

besteht für Pflichtschullehrer die Möglichkeit, sich für Schulveranstaltungen, wie

zum Beispiel Sport- oder Projektwochen, einen gewissen Betrag, der zumeist

zwischen drei- bis viertausend Schilling liegt, in Form einer Akkontozahlung

bereits vor Abhaltung der betreffenden Veranstaltung überweisen zu lassen. Diese

Vorschüsse werden auf Antrag seit dem Schuljahr 1991/92 laufend ausbezahlt,

Kann der betreffende Lehrer an der bereits bevorschußten Veranstaltung nicht

teilnehmen oder wird diese abgesagt, so sollte im Normalfall der angewiesene

Betrag mittels Stornomeldung wieder zurückgebucht werden, wobei der Termin

für die Akkontozahlung mit dem Termin der Abrechnung (Storno) übereinstimmen

muß, da ansonsten die Vorauszahlung nicht erfaßt und somit bei der.

Endabrechnung nicht berücksichtigt werden kann.

Mittels Computerabfrage können jedoch eventuelle Unregelmäßigkeiten wie zu

Unrecht nicht stornierte Vorschußzahlungen erfaßt werden.

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher in diesem Zusammenhang an die

Frau Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten nachstehende

 

1) Ist es richtig, daß nur bei genauer Übereinstimmung des Datums von Vorschuß

und Abrechnung bzw. Storno die Vorauszahlung erfaßt und in die

Endabrechnung miteinbezogen werden kann?

Wenn ja, werden die Abrechnungen mittels genauer Computerabfrage

regelmäßig überprüft und in welchen Abständen geschieht das?

2) Ist Ihnen bekannt, daß bei der Abrechnung der Vorschüsse, beginnend mit dem

Schuljahr 1991/92 im Bereich des LSRfNÖ vermehrt gravierende Mängel

aufgetreten sind?

Wenn nein, wann werden Sie die Abrechnungen betreffend Vorauszahlungen für

Schulveranstaltungen einer genauen Prüfung unterziehen?

Wenn ja, wurden die Abrechnungen für die Jahre 1991 bis 1996 bereits laufend

Prüfungen unterzogen, wie hoch war die Summe der nicht stornierten

Vorauszahlungen und wieviel davon wurde bereits zurückgezahlt?

3) Sind Ihnen auch aus den anderen Bundesländern Fälle von zu Unrecht nicht

stornierten Vorauszahlungen bekannt?

Wenn nein, wann werden Sie diese Abrechnungen einer genauen Prüfung

unterziehen?

Wenn ja, wurden die Abrechnungen für die Jahre von 1992 bis 1996 bereits

laufend Prüfungen unterzogen. wie hoch war die Summe der zu Unrecht nicht

stornierten Vorauszahlungen und wieviel davon wurde bereits zurückgezahlt?