1930/J XX.GP

 

der Abg. Rosenstingl und Kollegen

an den Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst

betreffend Drittlandtransporte

Durch den Beitrittsvertrag Österreichs zur Europäischen Union (EU) ist am 1.1.1997

die EU-Verordnung 881/92 in Kraft getreten. Demnach gilt für Transporte aus einem

anderen EU-Mitgliedstaat in einen der EU nicht angehörigen Drittstaat

(Drittlandtransporte) das nationale Recht des anderen EU-Mitgliedstaates. Dieses

sieht ein Verbot für Drittlandtransporte vor.

Die österreichischen Frächter haben bei Drittlandtransporten eine führende Stellung

in Europa und erwirtschaften in diesem Erwerbszweig einen hohen Devisenanteil.

Dabei werden die heimischen Straßen nicht befahren und die österreichische

Umwelt nicht belastet.

Um den heimischen Transporteuren die Drittlandtransporte weiterhin zu

ermöglichen, müssen mit den einzelnen Mitgliedstaaten der EU Verhandlungen

geführt werden. Das österreichische Verkehrsministerium hat solche Verträge bisher

nur mit Frankreich und Spanien bis zur Vertragsreife aushandeln können. Frankreich

und Spanien sind regional von untergeordneter Bedeutung. Bei den anderen

Staaten, darunter die wichtigen Nachbarn Deutschland und Italien, konnten keine

Einigungen erzielt werden, bzw. wurden nicht einmal Verhandlungen aufgenommen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für

Wissenschaft, Verkehr und Kunst die nachstehende

Anfrage:

1 . Seit wann wußte man im Verkehrsministerium von den Auswirkungen der EU-

Verordnung 881/92 vom 26.3.1992?

2. Wieviel heimische Frächter führen Drittlandtransporte durch?

3. Wie hoch ist der damit erwirtschaftete Devisenanteil?

4. Ist die österreichische Bundesregierung an der Aufrechterhaltung dieser

österreichischen Dienstleistungen im EU-Ausland interessiert?

5. Warum wurden dann keine Verträge mit Deutschland, Italien und den anderen

zehn EU-Mitgliedstaaten abgeschlossen?

6. Mit welchen Mitgliedstaaten laufen Verhandlungen'? Wie weit sind diese

gediehen'?

 

7. Wann kann mit einem endgültigen Abschluß der Verhandlungen mit den

einzelnen Mitgliedsstaaten gerechnet werden?

8. Welche Möglichkeit sieht die österreichisch Bundesregierung, daß die

österreichischen Frächter ihre laufenden Aufträge im Drittlandtransportgeschäft

erfüllen können und damit ihre Kundenbeziehungen nicht verlieren?

9. Wenn österreichische Transporteure Aufträge aufgrund rechtlicher Bestimmungen

nicht ausführen können, verlieren sie nicht nur die Einnahmen aus diesem

Geschäft, sondern auch den Kundenstock. Sie erleiden damit Schaden durch

Verdienstentgang und Schaden am Geschäftswert. Hätte die österreichische

Bundesregierung rechtzeitig Vertrage ausgehandelt, wären diese Schäden nicht

eingetreten. Steht die österreichische Bundesregierung für ihr Versäumnis

gerade, können also die direkt geschädigten heimischen Frächter mit

Schadensersatzzahlungen rechnen?

10. Warum wurden die notwendigen bilateralen Verträge nicht rechtzeitig ausge-

handelt?

11.Werden personelle Konsequenzen aus diesem Versäumnis gezogen wenn ja:

Welche? Wenn nein: Warum nicht?