1930/J XX.GP
der Abg. Rosenstingl und Kollegen
an den Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst
betreffend Drittlandtransporte
Durch den Beitrittsvertrag Österreichs zur Europäischen Union (EU) ist am 1.1.1997
die EU-Verordnung 881/92 in Kraft getreten. Demnach gilt für Transporte aus einem
anderen EU-Mitgliedstaat in einen der EU nicht angehörigen Drittstaat
(Drittlandtransporte) das nationale Recht des anderen EU-Mitgliedstaates. Dieses
sieht ein Verbot für Drittlandtransporte vor.
Die österreichischen Frächter haben bei Drittlandtransporten eine führende Stellung
in Europa und erwirtschaften in diesem Erwerbszweig einen hohen Devisenanteil.
Dabei werden die heimischen Straßen nicht befahren und die österreichische
Umwelt nicht belastet.
Um den heimischen Transporteuren die Drittlandtransporte weiterhin zu
ermöglichen, müssen mit den einzelnen Mitgliedstaaten der EU Verhandlungen
geführt werden. Das österreichische Verkehrsministerium hat solche Verträge bisher
nur mit Frankreich und Spanien bis zur Vertragsreife aushandeln können. Frankreich
und Spanien sind regional von untergeordneter Bedeutung. Bei den anderen
Staaten, darunter die wichtigen Nachbarn Deutschland und Italien, konnten keine
Einigungen erzielt werden, bzw. wurden nicht einmal Verhandlungen aufgenommen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für
Wissenschaft, Verkehr und Kunst die nachstehende
Anfrage:
1 . Seit wann wußte man im Verkehrsministerium von den Auswirkungen der EU-
Verordnung 881/92 vom 26.3.1992?
2. Wieviel heimische Frächter führen Drittlandtransporte durch?
3. Wie hoch ist der damit erwirtschaftete Devisenanteil?
4. Ist die österreichische Bundesregierung an der Aufrechterhaltung dieser
österreichischen Dienstleistungen im EU-Ausland interessiert?
5. Warum wurden dann keine Verträge mit Deutschland, Italien und den anderen
zehn EU-Mitgliedstaaten abgeschlossen?
6. Mit welchen Mitgliedstaaten laufen Verhandlungen'? Wie weit sind diese
gediehen'?
7. Wann kann mit einem endgültigen Abschluß der Verhandlungen mit den
einzelnen Mitgliedsstaaten gerechnet werden?
8. Welche Möglichkeit sieht die österreichisch Bundesregierung, daß die
österreichischen Frächter ihre laufenden Aufträge im Drittlandtransportgeschäft
erfüllen können und damit ihre Kundenbeziehungen nicht verlieren?
9. Wenn österreichische Transporteure Aufträge aufgrund rechtlicher Bestimmungen
nicht ausführen können, verlieren sie nicht nur die Einnahmen aus diesem
Geschäft, sondern auch den Kundenstock. Sie erleiden damit Schaden durch
Verdienstentgang und Schaden am Geschäftswert. Hätte die österreichische
Bundesregierung rechtzeitig Vertrage ausgehandelt, wären diese Schäden nicht
eingetreten. Steht die österreichische Bundesregierung für ihr Versäumnis
gerade, können also die direkt geschädigten heimischen Frächter mit
Schadensersatzzahlungen rechnen?
10. Warum wurden die notwendigen bilateralen Verträge nicht rechtzeitig ausge-
handelt?
11.Werden personelle Konsequenzen aus diesem Versäumnis gezogen wenn ja:
Welche? Wenn nein: Warum nicht?