1935/J XX.GP
des Abgeordneten Anschober, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Flughafen Wien - Sicherheitstechnische Anlage
In Folge des Schengener Abkommens kam es im vergangenen Jahr zur Planung,
Ausschreibung und Installierung einer sicherheitstechnischen Anlage am Flughafen Wien
Schwechat inkl. Videoüberwachung, Audioanlage, Übertragungsnetzwerk, Video,
Bildübertragungssystem, Funkübertragung für Sondereinsätze und Energieversorgung. Am
21.11.1996 wurden die Anbote beim Bundesministerium für Inneres abgegeben. Bereits bei
der Ausschreibung der Planungsarbeiten erhielt der Viertbieter den Zuschlag.
Ausgeschrieben wurde ein Projekt von etwas über einhundert Millionen Schilling. Nach der
Anbotsprüfung stellte das Bundesministerium für Inneres fest, daß maximal fünfzig
Millionen Schilling zur Verfügung stehen.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten aus diesem Grund an den Bundesminister für
Inneres folgende schriftliche
ANFRAGE:
1 . Ist es richtig, daß die Planungsarbeiten mit der Firma K. der viertgereihte Bieter
erhielt?
2. Ist es richtig, daß es sich dabei um eine Kleinstfirma handelt?
3 . Ist es richtig, daß bei den eingereichten Anboten der Billigstbieter bei 94 Millionen
Schilling und die weiteren Bieter bei bis zu 120 Millionen Schilling lagen?
4. Ist es richtig, daß daraufhin das Bundesministerium für Inneres feststellte, daß
maximal 50 Millionen Schilling zur Verfügung stehen?
5. Ist es richtig, daß trotz dieser Reduktion von 100 Millionen auf 50 Millionen es zu
keiner Neuausschreibung kommt?
6. Ist es richtig, daß die Firma Steyr Daimler Puch Billigstbieter ist?
7 . Wie lautete der Wortlaut der
Anbotsprüfung?
8. Wie wurde konkret neben der Preissituation die Frage der technischen Qualifikation
und der Firmenerfahrungen bewertet? Ist es richtig, daß der Billigstbieter erst am
12.06. 1996 gegründet wurde?
9. Welche konkreten Erfahrungen bei derartigen Aufträgen besitzt der Billigstbieter?
10. Ist es richtig, daß im Firmenbuch unter dem Namen Steyr Daimler Puch, Steyer-
Daimler Puch Sicherheitstechnologie Ges.m.b.H. , zwei Firmen mit exakt den
gleichen Wortlauten und Formulierungen, Geschäftsfeldern und Geschäftsführem,
eine mit dem Eintragungszeitpunkt 15.06. 1996 und eine mit dem Eintragungs-
zeitpunkt 30. 11.1996, eingetragen sind? Ist es richtig, daß sich diese beiden Firmen
nur durch das Fehlen, bzw. das Anbringen eines Bindestriches im Firmennamen
unterscheiden (Steyr-Daimler -Puch, bzw. Steyr- Daimler Puch)? Welche sind, nach
Informationen des Innenministeriums, die Beweggründe für diese Praxis?
11 . Ist es richtig, daß nach der Reduktion von 100 auf 50 Millionen, das
Bundesministerium und die Planerfirma mit verschiedenen Auftragwerbern über die
Errichtung von Arbeitsgemeinschaften nachverhandelten?
12. Ist es richtig, daß es zu massiven Qualitätsänderungen der Anbote durch die
Halbierung der Auftragssummen kommt? In welchen konkreten Bereichen erfolgen
die Einsparungen?
13. Ist es tatsächlich völlig in Übereinstimmung mit den derzeitigen Vergabegesetzen,
dem Bundesvergabegesetz und der ÖNORM zu sehen, daß hier keine
Neuausschreibung erfolgt?