1935/J XX.GP

 

des Abgeordneten Anschober, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Flughafen Wien - Sicherheitstechnische Anlage

In Folge des Schengener Abkommens kam es im vergangenen Jahr zur Planung,

Ausschreibung und Installierung einer sicherheitstechnischen Anlage am Flughafen Wien

Schwechat inkl. Videoüberwachung, Audioanlage, Übertragungsnetzwerk, Video,

Bildübertragungssystem, Funkübertragung für Sondereinsätze und Energieversorgung. Am

21.11.1996 wurden die Anbote beim Bundesministerium für Inneres abgegeben. Bereits bei

der Ausschreibung der Planungsarbeiten erhielt der Viertbieter den Zuschlag.

Ausgeschrieben wurde ein Projekt von etwas über einhundert Millionen Schilling. Nach der

Anbotsprüfung stellte das Bundesministerium für Inneres fest, daß maximal fünfzig

Millionen Schilling zur Verfügung stehen.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten aus diesem Grund an den Bundesminister für

Inneres folgende schriftliche

ANFRAGE:

1 . Ist es richtig, daß die Planungsarbeiten mit der Firma K. der viertgereihte Bieter

erhielt?

2. Ist es richtig, daß es sich dabei um eine Kleinstfirma handelt?

3 . Ist es richtig, daß bei den eingereichten Anboten der Billigstbieter bei 94 Millionen

Schilling und die weiteren Bieter bei bis zu 120 Millionen Schilling lagen?

4. Ist es richtig, daß daraufhin das Bundesministerium für Inneres feststellte, daß

maximal 50 Millionen Schilling zur Verfügung stehen?

5. Ist es richtig, daß trotz dieser Reduktion von 100 Millionen auf 50 Millionen es zu

keiner Neuausschreibung kommt?

6. Ist es richtig, daß die Firma Steyr Daimler Puch Billigstbieter ist?

7 . Wie lautete der Wortlaut der Anbotsprüfung?

8. Wie wurde konkret neben der Preissituation die Frage der technischen Qualifikation

und der Firmenerfahrungen bewertet? Ist es richtig, daß der Billigstbieter erst am

12.06. 1996 gegründet wurde?

9. Welche konkreten Erfahrungen bei derartigen Aufträgen besitzt der Billigstbieter?

10. Ist es richtig, daß im Firmenbuch unter dem Namen Steyr Daimler Puch, Steyer-

Daimler Puch Sicherheitstechnologie Ges.m.b.H. , zwei Firmen mit exakt den

gleichen Wortlauten und Formulierungen, Geschäftsfeldern und Geschäftsführem,

eine mit dem Eintragungszeitpunkt 15.06. 1996 und eine mit dem Eintragungs-

zeitpunkt 30. 11.1996, eingetragen sind? Ist es richtig, daß sich diese beiden Firmen

nur durch das Fehlen, bzw. das Anbringen eines Bindestriches im Firmennamen

unterscheiden (Steyr-Daimler -Puch, bzw. Steyr- Daimler Puch)? Welche sind, nach

Informationen des Innenministeriums, die Beweggründe für diese Praxis?

11 . Ist es richtig, daß nach der Reduktion von 100 auf 50 Millionen, das

Bundesministerium und die Planerfirma mit verschiedenen Auftragwerbern über die

Errichtung von Arbeitsgemeinschaften nachverhandelten?

12. Ist es richtig, daß es zu massiven Qualitätsänderungen der Anbote durch die

Halbierung der Auftragssummen kommt? In welchen konkreten Bereichen erfolgen

die Einsparungen?

13. Ist es tatsächlich völlig in Übereinstimmung mit den derzeitigen Vergabegesetzen,

dem Bundesvergabegesetz und der ÖNORM zu sehen, daß hier keine

Neuausschreibung erfolgt?