1979/J XX.GP

 

der Abgeordneten Maria Schaffenrath und Partnerlnnen

an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten

betreffend Vertretungsmöglichkeiten für Eltern in Schulangelegenheiten.

Bei Verwaltungsverfahren verschiedenster Art ist es üblich, daß Personen, die zu

einem vorgesehenen Termin unabkömmlich sind, sich von einer Vertrauensperson

ihrer Wahl vertreten lassen können. Gleichermaßen ist es üblich, zu Verfahren eine

Vertrauensperson zur Beratung beiziehen zu können.

Nun wurden in den letzten Monaten Eltern von schulpflichtigen Kindern von

unterschiedlicher Seite dahingehend informiert, daß im Schulbereich diese

Vertretungsmöglichkeiten nicht vorgesehen seien.

ln diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die

Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten folgende

Anfrage

1. Können sich Eltern im Schulbereich durch eine Vertrauensperson ihrer Wahl

vertreten lassen?

2. Können Eltern bei Beratungsgesprächen in der Schule eine Vertrauensperson

bzw. Vermittlungsperson ihrer Wahl beiziehen?

3. Durch welche Gesetze oder Verordnungen sind die oben angesprochenen

Fragen normiert?