1979/J XX.GP
der Abgeordneten Maria Schaffenrath und Partnerlnnen
an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten
betreffend Vertretungsmöglichkeiten für Eltern in Schulangelegenheiten.
Bei Verwaltungsverfahren verschiedenster Art ist es üblich, daß Personen, die zu
einem vorgesehenen Termin unabkömmlich sind, sich von einer Vertrauensperson
ihrer Wahl vertreten lassen können. Gleichermaßen ist es üblich, zu Verfahren eine
Vertrauensperson zur Beratung beiziehen zu können.
Nun wurden in den letzten Monaten Eltern von schulpflichtigen Kindern von
unterschiedlicher Seite dahingehend informiert, daß im Schulbereich diese
Vertretungsmöglichkeiten nicht vorgesehen seien.
ln diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die
Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten folgende
Anfrage
1. Können sich Eltern im Schulbereich durch eine Vertrauensperson ihrer Wahl
vertreten lassen?
2. Können Eltern bei Beratungsgesprächen in der Schule eine Vertrauensperson
bzw. Vermittlungsperson ihrer Wahl beiziehen?
3. Durch welche Gesetze oder Verordnungen sind die oben angesprochenen
Fragen normiert?