1988/J XX.GP

 

der Abg. Böhacker,

an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

betreffend Mautpflicht auf Autobahnen in Salzburg

Durch die Forderung des Salzburger Fremdenverkehrsreferenten LHStv. Arno Gasteiger, eine

Ausnahme von der Mautpflicht für die an der Tauernautobahn gelegenen Skigebiete zu

schaffen, ist die Diskussion um die allgemeine Mautpflicht in Salzburg wieder aufgeflammt.

Auch in Tirol soll es eine Autobahnmaut-Befreiung für die Zufahrt zu einigen Tiroler

Skigebieten im Raum zwischen Kiefersfelden und Kufstein-Süd geben.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen in diesem Zusammenhang an den Bundesminister für

wirtschaftliche Angelegenheiten die nachstehende

Anfrage

1 ) Werden Sie dem Anliegen Ihres Parteifreundes, dem LHStv. von Salzburg, Herrn Arno

Gasteiger auf Aufhebung der Mautpflicht für Teile der Tauernautobahn Rechnung tragen?

2) Werden Sie sich als zuständiger Ressortminister wie ihr Parteifreund dafür einsetzen, daß

bestimmte Teile der Tauernautobahnen, die bestimmte Schigebiete erreichen, von der

Mautpflicht befreien?

3) Wenn ja, welche?

4) Wenn nein, warum nicht?

5) Wie erklären Sie sich die Tiroler Ausnahmen?

6) Halten Sie derartige Ausnahmen für Salzburg für möglich?

7) Glauben Sie nicht, daß ein noch nie dagewesener Tourismusrückgang eine derartige Maut-

Befreiung von Teilen der Tauernautobahn als sinnvoll erscheinen läßt, um mit einem

derartigen ersten Schritt den Wintertourismus in Salzburg wieder anzukurbeln?

7) Wenn ja, wann werden Sie welche Maßnahmen setzen?

8) Halten Sie es für sinnvoll, analog zum Fall Tirol-Kufstein, die Stadtautobahn-Stadt

Salzburg von Anschlußstelle Eugendorf bis Salzburg-Süd von der Mautpflicht zu befreien,

um das vermehrte Verkehrsaufkommen durch die Maut in der Sadt-Salzburg mit all den

damit verbunden Nachteilen für die städtische Bevölkerung einzuschränken?

 9)Wenn ja, wann werden Sie welche Schritte setzen?

10) Wenn nein, warum nicht?