2018/J XX.GP

Anfrage

der Abgeordneten Irmtraut Karlsson, Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

Betreffend: Verteilung der Zuschüsse des Forschungsförderungsfonds für die

gewerbliche Wirtschaft (FFF) für die Vorbereitung und Anbahnung von EU-Projekten.

Im Forschungsbericht, Schwerpunktsbericht 1996, wird auf Seite 69 Klage geführt,

daß die weiterführende Steigerung der österreichischen Beteiligung an EU-Projekten

von der Entwicklung der zugehörigen bedarfstragenden Wirtschaftsbereiche und

ihrer Märkte, aber nicht zuletzt auch von der Verfügbarkeit von ausreichenden

finanziellen Mitteln für die verstärkte Technologiediffusion abhängt. Es sollte auch

versucht werden - innerhalb der nun bestehenden Vollmitgliedschaft bei der EU - die

EU Programme verstärkt auch auf die österreichischen Bedarfsstrukturen

abzustimmen. Für Österreich mit seiner noch immer unter dem europäischen

Durchschnitt liegenden öffentlichen Finanzierung der Forschung ist die Erzielung

eines höheren Rückflusses jedoch schwierig. Insbesondere der Industrie fehlen hier

nationale Mittel für die Forschung und Entwicklung, da die industriellen Partner ja

bei EU-Projekten zumindes 50 % der Projektkosten als "Eigenmittel" aufbringen

müssen.

In den Sitzungen des Unterausschusses zur Behandlung des vorliegenden Berichte

wurden von mehreren Abgeordneten Klage geführt, daß die Vergabe dieser Mittel

nicht transparent sei. Vom anwesenden Wissenschaftsminister konnten diese

Vorhaltungen in bezug auf den FFF nicht entkräftet werden.

Als nationale Finanzierungsquelle für die Vorbereitung und Anbahnung von EU -

Projekten stehen Zuschüsse des Forschungsförderungsfonds für die gewerbliche

Wirtschaft (FFF) von bis zu 60 % der Kosten, maximal öS 250.000.- für kleine und

mittlere Unternehmen zur Verfügung.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen folgende

Anfrage:

1. Wieviele Mittel standen bis jetzt unter dem Titel "Anbahnung von EU-Projekten",

zur Verfügung?

2. Wieviel davon wurden vergeben ?

3. Wieviele Projekte haben um Mittel zur Vorbereitung und Anbahnung von Eu-

Projekten beim FFF bis jetzt eingereicht?

4. Wieviele Projekte wurden bewilligt und in welcher Höhe?

5. Welche Projekte wurden bewilligt und gefördert?

6. Wieviele Projekte wurden abgelehnt?

7. Welche Projekte wurden abgelehnt?

8. Wieviele Projekte von Kleinstbetrieben (bis 10 Dienstnehmer) wurden gefördert?

9. In welcher Höhe?

10. Wieviele Projekte von Kleinbetrieben (bis 1 00 Dienstnehmer) wurden mit diesen

Mitteln gefördert?

11. In welcher Höhe?

12. Wieviele Projekte von Mittelbetrieben (bis 500 Dienstehmer) wurden gefördert?

13. In welcher Höhe?

14. Wieviele Projekte von Großbetrieben wurden gefördert?

15. In welcher Höhe?

16. Mit welcher Begründung wurden Förderungswerber abgelehnt?

17. Wurden Förderungswerber aus inhaltlichen Gründen abgelehnt?

18. Gibt es Unterlagen, aus denen der Förderungswerber ersehen kann, daß es

inhaltliche Einschränkungen bei dieser Art der Förderung gibt?

19. Wenn JA, warum werden diese Einschränkungen den Förderungswerbern nicht

mitgeteilt?

20. Wenn nein, warum werden Förderungwerber aus inhaltlichen Gründen

abgelehnt?