2069/J XX.GP

 

der Abgeordneten Mag. Guggenberger, DDr. Niederwieser, Mag. Gisela Wurm,

Brigitte Tegischer

und Genossen

an die Bundesministerin für Arbeit und Soziales

betreffend l5a B-VG-Vereinbarung für pflegebedürftige Personen

Mit 1.Jänner 1993 ist eine Vereinbarung in Kraft getreten, die der Bund und die Länder über

gemeinsame Maßnahmen für pflegebedürftige Menschen geschlossen haben.

Im Rahmen von Bedarfs- und Entwicklungsplänen, die von den Ländern zu erstellen sind,

soll angestrebt werden, daß für pflegebedürftige Menschen ein ausreichendes und vielfältiges

Angebot ambulanter Hilfs- und Betreuungsdienste sowie stationärer und teilstationärer

Pflegeeinrichtungen zur Verfügung steht.

Mit oben angeführter Vereinbarung haben sich die Länder verpflichtet, derartige Pläne bis

längstens 31.12.1996 zu erstellen.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Arbeit und

Soziales nachstehende

Anfrage:

1. Welche Länder haben innerhalb der mit dem Bund vertraglich vereinbarten Frist von

drei Jahren die in der Präambel genannten Bedarfs- und Entwicklungspläne erstellt ?

2. Was ist der Inhalt der bisher vorliegenden Bedarfs- und Entwicklungspläne ?