2074/J XX.GP

 

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten

betreffend Rechtschreibreform

Am 1.Juli 1996 ist in Wien zwischen Vertreterlnnen deutschsprachiger Länder und

Ländern mit deutschsprachigen Minderheiten die Durchführung einer Rechtschreibreform

und deren Inkrafttreten mit 1.8.1998 vereinbart worden.

Nach Bekanntwerden der Ergebnisse dieser Rechtschreibreform im Frühherbst 1996 sind

zahlreiche, bis heute unbeantwortete Fragen aufgetaucht, deren Beantwortung um so

dringlicher erscheint, als jüngsten Informationen zufolge

- weder die Art und das Ausmaß der Rechtsverbindlichkeit

- noch der Einfluß dieser Rechtschreibreform auf Urheberrechte

- und ebenso die Finanzierung dieser Rechtschreibreform

geklärt scheinen .

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1) Welcher Art ist die gesetzliche oder rechtliche Grundlage, auf der die Vereinbarung

zwischen den deutschprachigen Ländern und den Ländern mit deutschsprachigen

Minderheiten geschlossen wurde?

2) Welche Geltung kommt daher der Rechtschreibreform zu, d.h. in welchen

Wirkungsbereichen kommt sie verbindlich zur Anwendung und in welchen

Wirkungsbereichen besteht sie nach freier Vereinbarung?

3) Wie wirkt sich die Rechtschreibreform innerhalb des bestehenden Urheberrechts auf die

Rechte von UrheberInnen im Schul- und Lehrbuchbereich aus? Insbesondere: Sind

Ändenrungen nach den Regeln der Rechtschreibreform auch gegen den Willen von

AutorInnen und RechtsnachfolgerInnen in Schul- und Lehrbüchern auf der Grundlage

des derzeit bestehenden Urheberrechtsgesetzes zulässig?

4) Wie hoch sind die Kosten der Rechtschreibreform, und wer sind die TrägerInnen dieser

Kosten?

a) Mit welchen Kosten ist die Umsetzung der Rechtschreibreform für die öffentlichen

Haushalte des Bundes, der Länder, der Städte und Gemeinden verbunden?

b) Mit welchen Kosten ist die Umsetzung der Rechtschreibreform für Verlage im

Schulbuchbereich, für Verlage außerhalb des Schulwesens verbunden?

c) Mit weichen Kosten ist die Umsetzung der Rechtschreibreform für Schülerlnnen und

Eltern verbunden?

d) Wenn keine Zuordnungsmöglichkeit besteht. Mit welchen Kosten ist die Umsetzung der

Rechtschreibreform insgesamt verbunden und für wen fallen die Kosten

voraussichtlich an?

5) Sie haben in einer Stellungnahme zu einem allfälligen ablehnenden Beschluß des

deutschen Bundestages zur Rechtschreibreform die Absicht geäußert, daß bei einer

Rücknahme durch die BRD auch Österreich die Reform zurücknehmen werde. Wie

stellen Sie sich eine derartige Rücknahme vor, zumal mittlerweile in ersten

Volksschulkassen schon nach den neuen Regeln unterrichtet wird? Bedeutet eine

derartige Ankündigung ihrerseits nicht eine grobe Verunsicherung der Lehrerlnnen

und Schülerlnnen, die jetzt schon nach den neuen Regeln unterrichten? Müssen

insbesondere die SchülerInnen dann wieder umlernen?

6) Welche Kosten würden durch eine derartige Rücknahme entstehen?

7) Wenn Sie die Rücknahme an eine Entscheidung des deutschen Bundestages koppeln,

bedeutet das nicht die Aufgabe der österreichischen Souveränität und die Delegierung

von Österreich betreffenden Entscheidungen an den deutschen Bundestag? Sollte in

diesem Fall nicht das österreichische Parlament die Entscheidung zu treffen haben?