2074/J XX.GP
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten
betreffend Rechtschreibreform
Am 1.Juli 1996 ist in Wien zwischen Vertreterlnnen deutschsprachiger Länder und
Ländern mit deutschsprachigen Minderheiten die Durchführung einer Rechtschreibreform
und deren Inkrafttreten mit 1.8.1998 vereinbart worden.
Nach Bekanntwerden der Ergebnisse dieser Rechtschreibreform im Frühherbst 1996 sind
zahlreiche, bis heute unbeantwortete Fragen aufgetaucht, deren Beantwortung um so
dringlicher erscheint, als jüngsten Informationen zufolge
- weder die Art und das Ausmaß der Rechtsverbindlichkeit
- noch der Einfluß dieser Rechtschreibreform auf Urheberrechte
- und ebenso die Finanzierung dieser Rechtschreibreform
geklärt scheinen .
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1) Welcher Art ist die gesetzliche oder rechtliche Grundlage, auf der die Vereinbarung
zwischen den deutschprachigen Ländern und den Ländern mit deutschsprachigen
Minderheiten geschlossen wurde?
2) Welche Geltung kommt daher der Rechtschreibreform zu, d.h. in welchen
Wirkungsbereichen kommt sie verbindlich zur Anwendung und in welchen
Wirkungsbereichen besteht sie nach freier Vereinbarung?
3) Wie wirkt sich die Rechtschreibreform innerhalb des bestehenden Urheberrechts auf die
Rechte von UrheberInnen im Schul- und Lehrbuchbereich aus? Insbesondere: Sind
Ändenrungen nach den Regeln der Rechtschreibreform auch gegen den Willen von
AutorInnen und RechtsnachfolgerInnen in Schul- und Lehrbüchern auf der Grundlage
des derzeit bestehenden Urheberrechtsgesetzes
zulässig?
4) Wie hoch sind die Kosten der Rechtschreibreform, und wer sind die TrägerInnen dieser
Kosten?
a) Mit welchen Kosten ist die Umsetzung der Rechtschreibreform für die öffentlichen
Haushalte des Bundes, der Länder, der Städte und Gemeinden verbunden?
b) Mit welchen Kosten ist die Umsetzung der Rechtschreibreform für Verlage im
Schulbuchbereich, für Verlage außerhalb des Schulwesens verbunden?
c) Mit weichen Kosten ist die Umsetzung der Rechtschreibreform für Schülerlnnen und
Eltern verbunden?
d) Wenn keine Zuordnungsmöglichkeit besteht. Mit welchen Kosten ist die Umsetzung der
Rechtschreibreform insgesamt verbunden und für wen fallen die Kosten
voraussichtlich an?
5) Sie haben in einer Stellungnahme zu einem allfälligen ablehnenden Beschluß des
deutschen Bundestages zur Rechtschreibreform die Absicht geäußert, daß bei einer
Rücknahme durch die BRD auch Österreich die Reform zurücknehmen werde. Wie
stellen Sie sich eine derartige Rücknahme vor, zumal mittlerweile in ersten
Volksschulkassen schon nach den neuen Regeln unterrichtet wird? Bedeutet eine
derartige Ankündigung ihrerseits nicht eine grobe Verunsicherung der Lehrerlnnen
und Schülerlnnen, die jetzt schon nach den neuen Regeln unterrichten? Müssen
insbesondere die SchülerInnen dann wieder umlernen?
6) Welche Kosten würden durch eine derartige Rücknahme entstehen?
7) Wenn Sie die Rücknahme an eine Entscheidung des deutschen Bundestages koppeln,
bedeutet das nicht die Aufgabe der österreichischen Souveränität und die Delegierung
von Österreich betreffenden Entscheidungen an den deutschen Bundestag? Sollte in
diesem Fall nicht das österreichische Parlament die Entscheidung zu treffen haben?