2119/J XX.GP

 

der Abg. Rosenstingl und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Privilegien der ÖBB

Die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) sind seit ihrer rechtlichen Ausgliederung

ein Unternehmen, das in manchen Leistungsbereichen als ernstzunehmender

Konkurrent zu privatwirtschaftlichen Anbietern auftritt. Zahlungen des Bundes zur

Förderung der Bahn führen zu Quersubventionen, die der ÖBB als Anbieter von

Leistungen Kostenvorteile verschaffen.

Zusätzlich zu dieser Wettbewerbsverzerrung bestehen im Steuer- und Abgabenrecht

Ausnahmebestimmungen, die die Bevorteilung der ÖBB verstärken. Diese Situation

führt bei manchen Betrieben zu negativen Auswirkungen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Finanzen

die nachstehende

Anfrage:

1. Wie hoch sind jene Beträge, die die ÖBB ohne der Ausnahmebestimmung in

§8 KommStG an Kommunalsteuer abführen müßte?

2. Welche Steuern und Abgaben sind von der Ausnahmebestimmung in den §§ 18

und 19 Bundesbahngesetz betroffen? Wie hoch sind die einzelnen Summen, die

sich die ÖBB durch diese Bestimmung erspart?

3. Gibt es andere steuer- und abgabenrechtliche Sonderbestimmungen für die

ÖBB? Welche Summe erspart sich die ÖBB daraus?

4. Sind Sie der Auffassung, daß diese Privilegierung der ÖBB im Zusammenhang

mit den neuerdings von ihr angebotenen gewinnwirtschaftlichen Leistungen

sachlich gerechtfertigt ist?

Wenn ja: Wie begründen Sie diese Auffassung?

Wenn nein: Welche Maßnahmen werden Sie zur Beendigung dieser

Privilegierung setzten?

5. Teilen Sie die Auffassung, daß die bestehenden steuerrechtlichen Bestimmungen

eine Wettbewerbsverzerrung zugunsten der ÖBB bewirken?

Wenn ja: Wann beabsichtigen Sie, diese Ungleichbehandlung aufzuheben?

Wenn nein: Wie rechtfertigen Sie diese Ansicht?