2119/J XX.GP
der Abg. Rosenstingl und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Privilegien der ÖBB
Die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) sind seit ihrer rechtlichen Ausgliederung
ein Unternehmen, das in manchen Leistungsbereichen als ernstzunehmender
Konkurrent zu privatwirtschaftlichen Anbietern auftritt. Zahlungen des Bundes zur
Förderung der Bahn führen zu Quersubventionen, die der ÖBB als Anbieter von
Leistungen Kostenvorteile verschaffen.
Zusätzlich zu dieser Wettbewerbsverzerrung bestehen im Steuer- und Abgabenrecht
Ausnahmebestimmungen, die die Bevorteilung der ÖBB verstärken. Diese Situation
führt bei manchen Betrieben zu negativen Auswirkungen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Finanzen
die nachstehende
Anfrage:
1. Wie hoch sind jene Beträge, die die ÖBB ohne der Ausnahmebestimmung in
§8 KommStG an Kommunalsteuer abführen müßte?
2. Welche Steuern und Abgaben sind von der Ausnahmebestimmung in den §§ 18
und 19 Bundesbahngesetz betroffen? Wie hoch sind die einzelnen Summen, die
sich die ÖBB durch diese Bestimmung erspart?
3. Gibt es andere steuer- und abgabenrechtliche Sonderbestimmungen für die
ÖBB? Welche Summe erspart sich die ÖBB daraus?
4. Sind Sie der Auffassung, daß diese Privilegierung der ÖBB im Zusammenhang
mit den neuerdings von ihr angebotenen gewinnwirtschaftlichen Leistungen
sachlich gerechtfertigt ist?
Wenn ja: Wie begründen Sie diese Auffassung?
Wenn nein: Welche Maßnahmen werden Sie zur Beendigung dieser
Privilegierung setzten?
5. Teilen Sie die Auffassung, daß die bestehenden steuerrechtlichen Bestimmungen
eine Wettbewerbsverzerrung zugunsten der ÖBB bewirken?
Wenn ja: Wann beabsichtigen Sie, diese Ungleichbehandlung aufzuheben?
Wenn nein: Wie rechtfertigen Sie diese Ansicht?