2145/J XX.GP

 

der Abgeordneten Petrovic, Wabl, Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

betreffend Studienfortgang und Aufschubrecht in Wehr- und Zivildienst

Seit 1.01.1997 wurde das Recht auf Aufschub aus Studiengründen in Wehr- und Zivildienst

praktisch abgeschafft. In den Übergangsregelungen war bisher die Rede davon, daß all jene'

die bereits 1996 Aufschub zugestanden erhalten haben, diesen auch weiterhin fortsetzen

könnten. Für alle anderen lebt das Aufschubrecht erst wieder nach einem Jahr auf. Während

eines Jahres nach ihrer Stellung können sie durch die Neuregelung auch jederzeit während

ihrer Berufsausbildung oder ihres Studiums einberufen werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE :

1) Halten Sie es aus Sicht des Wissenschaftsministers für zweckmäßig, daß seit 1.01.1997

durch die Änderungen des Wehr- und Zivildienstgesetzes, die Berufsausbildung oder

das Studium für die Zwecke der Erfüllung der Wehrpflicht unterbrochen werden kann?

2) Ist eine solche Unterbrechung des Studiums durch Wehr- oder Zivildienst von bis zu

einem Jahr aus Ihrer Sicht für den Studienfortgang förderlich?

3) Werden Sie bei Innen- und Verteidigungsminister anregen, daß die Einschränkung des

Aufschubrechtes für bereits im Studium befindliche Personen, aus Gründen des

- ungestörten Studienfortganges und zum Zwecke der Erfüllung vorgesehener

Studiendauer nicht angewendet werden möge?